Die für Ehegatten und ehemalige Ehegatten sowie Witwen und Witwer geltenden Vorschriften dieses Gesetzes gelten entsprechend für Lebenspartner, Lebenspartner, deren Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, und hinterbliebene Lebenspartner.
Anwälte zum ALG
Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
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26802 Moormerland
Rechtsanwältin Anja Bruns
26871 Papenburg