BfAAG - Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten
- § 1 BfAAG - Errichtung und Sitz des Bundesamts
- § 2 BfAAG - Aufgaben des Bundesamts
- § 3 BfAAG - Aufsicht
- § 4 BfAAG - Entsprechende Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst
- § 5 BfAAG - Wahl des Personalrats
- § 6 BfAAG - Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
- § 7 BfAAG - Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin
- § 8 BfAAG - Übergangsregelungen für die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte
- § 9 BfAAG - Fortgeltung der Dienstvereinbarungen
- § 10 BfAAG - Aufbauzulage