BPolHfV - Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung
- Kapitel 1Allgemeine Vorschriften
- Kapitel 2Leistungen
- § 5 BPolHfV - Ärztliche Behandlung von Heilfürsorgeberechtigten, die eine allgemeine Heilfürsorgekarte besitzen
- § 6 BPolHfV - Ärztliche Behandlung von Heilfürsorgeberechtigten, die keine allgemeine Heilfürsorgekarte besitzen
- § 7 BPolHfV - Notfallbehandlung von Heilfürsorgeberechtigten, die keine allgemeine Heilfürsorgekarte besitzen
- § 8 BPolHfV - Zahnärztliche Behandlung
- § 9 BPolHfV - Arznei- und Verbandmittel
- § 10 BPolHfV - Heilmittel
- § 11 BPolHfV - Hilfsmittel
- § 12 BPolHfV - Krankenhausbehandlung
- § 13 BPolHfV - Organtransplantationen
- § 14 BPolHfV - Leistungen zur Rehabilitation
- § 15 BPolHfV - Fahrkosten
- § 16 BPolHfV - Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- § 17 BPolHfV - Behandlung während eines dienstlichen Aufenthaltes im Ausland
- § 18 BPolHfV - Behandlung während eines privaten Aufenthaltes in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz
- § 19 BPolHfV - Behandlung während eines privaten Aufenthaltes außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz
- Kapitel 3Schlussbestimmungen