Bei den Gerichten des Bundes werden als Richtervertretungen errichtet
- 1.
Richterräte für die Beteiligung an allgemeinen und sozialen Angelegenheiten, - 2.
Präsidialräte für die Beteiligung an der Ernennung eines Richters.
Anwälte zum DRiG
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Rechtsanwalt & Notar Dr. Fabian Eichholz
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