EpiGesAusbSichV - Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
- § 1 EpiGesAusbSichV - Ausbildungssicherung
- § 2 EpiGesAusbSichV - Unterrichtsgestaltung
- § 3 EpiGesAusbSichV - Verlängerung der Ausbildung
- § 4 EpiGesAusbSichV - Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse
- § 5 EpiGesAusbSichV - Durchführung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
- § 6 EpiGesAusbSichV - Eignungs- oder Kenntnisprüfung
- § 7 EpiGesAusbSichV - Qualifikation der Praxisanleitung
- § 8 EpiGesAusbSichV - Inkrafttreten, Außerkrafttreten