ERegG - Eisenbahnregulierungsgesetz
- Kapitel 1Allgemeine Bestimmungen
- § 1 ERegG - Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 2 ERegG - Ausnahmen und Befreiungen von den Entflechtungsvorgaben
- § 2a ERegG - Ausnahmen und Befreiungen von den Entgelt- und Zuweisungsvorschriften für Eisenbahnanlagen
- § 2b ERegG - Ausnahmen und Befreiungen von den Entgelt- und Zuweisungsvorschriften für Serviceeinrichtungen
- § 3 ERegG - Ziele der Regulierung
- § 4 ERegG - Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- Kapitel 2Entwicklung des Eisenbahnsektors
- § 5 ERegG - Unabhängigkeit der Eisenbahnverkehrsunternehmen
- § 6 ERegG - Führung der Eisenbahnverkehrsunternehmen
- § 7 ERegG - Getrennte Rechnungslegung
- § 8 ERegG - Unabhängigkeit des Betreibers von Eisenbahnanlagen
- § 8a ERegG - Unabhängigkeit des Betreibers von Eisenbahnanlagen in Bezug auf wesentliche Funktionen
- § 8b ERegG - Unparteilichkeit des Betreibers von Eisenbahnanlagen hinsichtlich des Verkehrsmanagements, der Instandhaltungsplanung und der baulichen Planung
- § 8c ERegG - Auslagerung und Aufteilung der Funktionen des Betreibers von Eisenbahnanlagen
- § 8d ERegG - Finanzielle Transparenz
- § 8e ERegG - Europäisches Netzwerk der Hauptinfrastrukturbetreiber
- § 9 ERegG - Geschäftsplan des Betreibers von Eisenbahnanlagen
- § 10 ERegG - Zugang zu Eisenbahnanlagen und zu Serviceeinrichtungen
- § 10a ERegG - Besondere Regeln für Betreiber der Personenbahnsteige und Betreiber der Laderampen
- § 11 ERegG - Zugang zu Leistungen
- § 12 ERegG - Unabhängigkeit von Entscheidungen für Serviceeinrichtungen; getrennte Rechnungsführung
- § 13 ERegG - Serviceeinrichtungen
- § 14 ERegG - Zugang zu weiteren Leistungen
- § 15 ERegG - Werksbahnen
- § 16 ERegG - Durchführungsrechtsakt über den Zugang zu Leistungen
- § 17 ERegG - Umfang der Marktüberwachung
- Kapitel 3Erhebung von Entgelten und Zuweisung von Schienenwegkapazität im Schienenverkehr
- § 18 ERegG - Effektive Nutzung der Schienenwegkapazität
- § 19 ERegG - Schienennetz-Nutzungsbedingungen
- § 20 ERegG - Vereinbarungen zwischen einem Zugangsberechtigten und dem Betreiber der Schienenwege oder einer Serviceeinrichtung
- § 21 ERegG - Vereinbarungen zur Betriebssicherheit
- § 22 ERegG - Eintritt eines Drittunternehmens
- § 23 ERegG - Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege
- § 24 ERegG - Entgeltregulierung, Schienenwegkosten und Rechnungsführung beim Betreiber der Schienenwege
- § 25 ERegG - Anreizsetzung
- § 26 ERegG - Verfahren im Rahmen der Anreizsetzung
- § 27 ERegG - Ausnahmen im Rahmen der Anreizsetzung
- § 28 ERegG - Inflationsfaktor, Produktivitätsfaktor
- § 29 ERegG - Regulierung durch Regulierungsvereinbarungen mit dem Betreiber der Schienenwege
- § 30 ERegG - Verfahren für qualifizierte Vereinbarungen
- § 31 ERegG - Ermittlung der Entgelte des Betreibers der Schienenwege
- § 31a ERegG - Ermittlung der Entgelte des Betreibers der Personenbahnsteige und des Betreibers der Laderampen
- § 32 ERegG - Ermittlung der Entgelte des Betreibers einer Serviceeinrichtung
- § 33 ERegG - Ermittlung und Genehmigung der Entgelte in Ausnahmefällen
- § 34 ERegG - Entgeltgrundsätze
- § 35 ERegG - Besondere Bedingungen bei Entgelten
- § 36 ERegG - Ausgestaltung der Entgelte
- § 37 ERegG - Ausgestaltung der Entgelte für Eisenbahnanlagen und Personenbahnhöfe für Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags; Kostendeckungsbericht
- § 38 ERegG - Entgeltnachlässe für Betreiber der Schienenwege
- § 39 ERegG - Besondere Entgeltregelungen, leistungsabhängige Entgeltregelung für Betreiber der Schienenwege und Betreiber von Serviceeinrichtungen
- § 40 ERegG - Entgelte für vorgehaltene Schienenwegkapazität
- § 41 ERegG - Zusammenarbeit bei netzübergreifenden Entgeltregelungen
- § 42 ERegG - Rechte an Schienenwegkapazität
- § 43 ERegG - Rechte an und Nutzung von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen
- § 44 ERegG - Zuweisung von Zugtrassen und Schienenwegkapazität
- § 45 ERegG - Genehmigung der Entgelte und der Entgeltgrundsätze
- § 46 ERegG - Verfahren zur Genehmigung der Entgelte und der Entgeltgrundsätze
- § 47 ERegG - Zusammenarbeit bei der Bereitstellung von Kapazität und bei der Zuweisung von netzübergreifenden Zugtrassen
- § 48 ERegG - Anforderungen an Zugangsberechtigte
- § 49 ERegG - Rahmenvertrag
- § 49a ERegG - Verfahren zur Genehmigung von Rahmenverträgen
- § 50 ERegG - Zeitplan des Zuweisungsverfahrens im Netzfahrplan
- § 51 ERegG - Antragstellung
- § 52 ERegG - Netzfahrplanerstellung, Koordinierungsverfahren, Streitbeilegungsverfahren
- § 52a ERegG - Pilotprojekte zur Erprobung neuer Modelle der Kapazitätsnutzung und der Fahrplanerstellung sowie des Deutschlandtakts; Verordnungsermächtigung
- § 53 ERegG - Netzfahrplanerstellung, Konsultationsverfahren
- § 54 ERegG - Nutzungsvertrag
- § 55 ERegG - Überlastete Schienenwege
- § 56 ERegG - Anträge außerhalb der Erstellung des Netzfahrplans
- § 57 ERegG - Besondere Schienenwege
- § 58 ERegG - Kapazitätsanalyse
- § 59 ERegG - Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität
- § 60 ERegG - Nutzung von Zugtrassen
- § 61 ERegG - Schienenwegkapazität für Instandhaltungsarbeiten
- § 62 ERegG - Sondermaßnahmen bei Störungen
- (XXXX) §§ 63 bis 65 ERegG - (weggefallen)
- Kapitel 4Regulierungsbehörde
- § 66 ERegG - Die Regulierungsbehörde und ihre Aufgaben
- § 67 ERegG - Befugnisse der Regulierungsbehörde, Überwachung des Verkehrsmarktes, Vollstreckungsregelungen
- § 68 ERegG - Entscheidungen der Regulierungsbehörde
- § 69 ERegG - Gebühren und Auslagen
- § 70 ERegG - Überwachung der Entflechtungsvorschriften
- § 71 ERegG - Berichtspflichten
- § 72 ERegG - Besondere Unterrichtungspflichten der Eisenbahninfrastrukturunternehmen
- § 73 ERegG - Vorabprüfung durch die Regulierungsbehörde
- § 74 ERegG - Wissenschaftliche Beratung der Regulierungsbehörde
- § 75 ERegG - Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden der Europäischen Union
- § 76 ERegG - Beteiligung der Regulierungsbehörde bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- § 77 ERegG - Beschlusskammern
- § 77a ERegG - Gerichtliches Verfahren
- § 78 ERegG - Gutachten der Monopolkommission
- § 79 ERegG - Eisenbahninfrastrukturbeirat
- Kapitel 5Übergangsvorschriften
- § 80 ERegG - Übergangsvorschriften
- Anlage 1 ERegG - Verzeichnis der Eisenbahnanlagen
- Anlage 2 ERegG - (zu den §§ 10 bis 14)Für die Eisenbahnverkehrsunternehmen zu erbringende Leistungen
- Anlage 3 ERegG - (zu § 19)Inhalt der Schienennetz-Nutzungsbedingungen
- Anlage 4 ERegG - (zu den §§ 25 bis 27)Anreizsetzung
- Anlage 5 ERegG - (zu § 29)Grundsätze und Eckdaten für Regulierungsvereinbarungen zwischen den zuständigen Stellen und Betreibern der Schienenwege
- Anlage 6 ERegG - (zu § 34 Absatz 4)Abweichungen und Ergänzungen von Durchführungsrechtsakten der Kommission
- Anlage 7 ERegG - (zu § 36 Absatz 2 und § 39)Anforderungen in Bezug auf die Kosten der Eisenbahnanlagen und Zugangsentgelte
- Anlage 8 ERegG - (weggefallen)
- Anlage 9 ERegG - (zu § 70 Absatz 1)Der Regulierungsbehörde auf Verlangen vorzulegende Buchführungsdaten