Als Gebrauchsmuster werden nicht geschützt:
- 1.
Erfindungen, deren Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde; ein solcher Verstoß kann nicht allein aus der Tatsache hergeleitet werden, daß die Verwertung der Erfindung durch Gesetz oder Verwaltungsvorschrift verboten ist. - 2.
Pflanzensorten oder Tierarten; - 3.
Verfahren.
Anwälte zum GebrMG
Abogada Dr. Yvonne Rieser
110231 Bogota
Rechtsanwalt Alexander von Bila
110111 Bogota