STzV - Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung
- § 1 STzV - Zulässigkeit von Teilzeitbeschäftigung
- § 2 STzV - Antragsverfahren
- § 3 STzV - Antrag auf familienbedingte Teilzeitbeschäftigung
- § 4 STzV - Zuständigkeit für die Entscheidung
- § 5 STzV - Ausgestaltung der Teilzeitbeschäftigung
- § 6 STzV - Ausschlüsse und Beschränkungen
- § 7 STzV - Bewilligung oder Ablehnung des Antrages
- § 8 STzV - Widerruf und Änderung der Bewilligung sowie vorzeitige Beendigung der Teilzeitbeschäftigung
- § 9 STzV - Zusammenfassung der Freistellung von der Arbeit
- § 10 STzV - Soldatinnen und Soldaten in zivilen Dienststellen der Bundeswehrverwaltung