Die Rechnung hat folgende Angaben zu enthalten:
- 1.
den Hinweis auf die Fiskalvertretung; - 2.
den Namen und die Anschrift des Fiskalvertreters; - 3.
die dem Fiskalvertreter nach § 22d Abs. 1 erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Anwälte zum UStG 1980
Rechtsanwalt Sven Walker
M5H 3M7 Toronto
Rechtsanwalt Carl-Christian Thier
10174 New York
Rechtsanwalt Martin Weinhardt
84111 Salt Lake City