ZensTeG - Zensustestgesetz
- § 1 ZensTeG - Anordnung von Testerhebungen und -verfahren
- § 2 ZensTeG - Testerhebung zur Prüfung von Mehrfachmeldungen in Melderegistern
- § 3 ZensTeG - Mehrfachfalluntersuchung durch die statistischen Ämter
- § 4 ZensTeG - Testerhebung zur Untersuchung von Über- und Untererfassungen in Melderegistern bei Meldebehörden und Personen in ausgewählten Gemeinden und Gebäuden
- § 5 ZensTeG - Unterstichprobe für Verfahrenstests und methodische Untersuchungen
- § 6 ZensTeG - Zusatzerhebungen bei Meldebehörden in ausgewählten Gemeinden
- § 7 ZensTeG - Postalische Gebäude- und Wohnungsstichprobe
- § 8 ZensTeG - Testerhebung bei der Bundesanstalt für Arbeit
- § 9 ZensTeG - Zusatzerhebung bei Personen in ausgewählten Gemeinden
- § 10 ZensTeG - Zusammenführung von Datensätzen aus den verschiedenen Erhebungen der Unterstichprobe durch die statistischen Ämter der Länder
- § 11 ZensTeG - Anschriftenübermittlung
- § 12 ZensTeG - Erhebungsbeauftragte
- § 13 ZensTeG - Auskunftspflicht
- § 14 ZensTeG - Art der Auskunftserteilung beim Einsatz von Erhebungsbeauftragten
- § 15 ZensTeG - Löschung
- § 16 ZensTeG - Zuständigkeiten
- § 17 ZensTeG - Aufbau einer Organisationsdatei