Der Beweisbeschluss enthält:
- 1.
die Bezeichnung der streitigen Tatsachen, über die der Beweis zu erheben ist; - 2.
die Bezeichnung der Beweismittel unter Benennung der zu vernehmenden Zeugen und Sachverständigen oder der zu vernehmenden Partei; - 3.
die Bezeichnung der Partei, die sich auf das Beweismittel berufen hat.
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