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Online-Rechtsberatung
Über 14 Jahre Berufserfahrung
Herzlich willkommen auf der Kurzvorstellung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Sturm & Partner mbB aus Aichach!
Wir sind qualifizierte, ehrgeizige, dynamische und neugierige Rechtsanwälte, die genauso gut zuhören wie argumentieren können. Wir kämpfen mit Entschiedenheit, dem Blick für das Wesentliche, Durchsetzungskraft und Weitblick für Ihre Interessen.Konfrontation ist für uns nicht Selbstzweck, sondern eines der Mittel, mit dem wir Ihre Interessen verfolgen. Gleichzeitig suchen wir konstruktive und kreative Handlungsalternativen, wenn diese aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorzugswürdig sind.
Auf Ihren Besuch freut sich:
Rechtsanwalt Dr. Marc Sturm
Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Herr Dr. Sturm an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München mit einem Stipendium der Hanns-Seidel-Stiftung e. V. im Bereich der Journalistischen Nachwuchsförderung. Das Referendariat im Anschluss erfolgte im Landgerichtsbezirk Augsburg. Seit 2010 ist er schließlich als Rechtsanwalt zugelassen und zugleich als Referent u. a. für die Hanns-Seidel-Stiftung tätig sowie ehrenamtlicher Stadtrat in Aichach und Kreisrat im Landkreis Aichach-Friedberg. Im Jahr 2021 promovierte Rechtsanwalt Dr. Sturm zu einem medienrechtlichen Thema.
Ordnungswidrigkeiten & Strafsachen
Wir helfen Ihnen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl erhalten haben. Idealerweise beginnt unsere Tätigkeit bereits bevor ein solcher Bescheid ergeht, nämlich im Anhörungsverfahren. Beispielsweise bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beginnt das Verfahren mit Zusendung des Anhörungsbogens. Hier werden bereits wichtige Weichenstellungen getroffen, etwa bei der Frage, ob die Fahrereigenschaft eingeräumt wird oder nicht. Ist ein Bußgeldbescheid oder Strafbefehl erlassen, dann sind die Formerfordernisse und die sachlichen Voraussetzungen für eine Verurteilung zu prüfen. Falls Sie unsere Hilfe in Steuerstrafsachen, in Verfahren mit dem Zoll oder dem Finanzamt benötigen, stehen wir Ihnen ebenfalls jederzeit im Falle von laufenden Durchsuchungen auch kurzfristig gerne zur Verfügung.
Arbeitsrecht & Kündigungsrecht
Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Mit Fragen zum Arbeitsvertrag oder zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsschutz) können Sie sich jederzeit an uns wenden. Die Gründe für eine Kündigung bzw. die Arten davon können vielfältig sein: eine Befristung, eine auflösende Bedingung, ein Aufhebungsvertrag, eine ordentliche oder fristlose (außerordentliche) Kündigung, eine Änderungskündigung u.v.m. Zögern Sie nicht, uns beim Erhalt eines solchen Schreibens zu kontaktieren, damit wir effektive und wirtschaftliche Lösungen für Sie erarbeiten können (z. B. bezüglich des Arbeitszeugnisses oder der Einreichung einer Kündigungsschutzklage).
Erneuerbare Energien
Bei Rechtsproblemen zwischen den Betreibern von PV-Anlagen, Windrädern, KWK-Anlagen oder Biogas Anlagen und den Energieversorgungsunternehmen nach dem Gesetz für erneuerbare Energien (EEG) stehen wir Ihnen gerne beratend und vertretend zur Seite. Wenden Sie sich insbesondere bei Problemen mit der Abrechnung der Einspeisevergütung an uns. Weiterhin können wir Sie rund um den Bereich des Crowdfundings unterstützen, in deren Zusammenhang wir Gesellschaftsverträge, Darlehensverträge, Nachrangklauseln, Vermögensanlage-Informationsblätter (VIB) und Internet-Plattformen für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmer und Kommunen erstellen.
Auch dann, wenn Ihnen ein Investment in eine Photovoltaikanlage oder ein Windrad verkauft wurde und es damit Probleme gibt, stehen wir an Ihrer Seite, um die Kapitalanlage für Sie zu retten.
Allgemeines Erbrecht & Erbrecht in der Landwirtschaft
Wenn Sie ein Testament oder einen Erbvertrag als Ihre letztwillige Verfügung gestalten lassen möchten, sind wir Ihnen dabei ebenso gerne behilflich wie bei der Beendigung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder der Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht. Einen besonderen Schwerpunkt innerhalb des Erbrechts bildet das Vermächtnis von Landwirtschaften bzw. eine Hofübergabe.
Vertragsgestaltung
Der Abschluss eines Vertrags dient u. a. der Absicherung vor rechtlichen Problemen, die wir in einem persönlichen Beratungsgespräch idealerweise bereits im Vorfeld erkennen und lösen können, beispielsweise in Form von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Ersteinschätzung gratis: • Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? • Sie möchten Scheidung einreichen? • Ihnen wurde gekündigt?
Weitere Informationen finden Sie unter: www.sturm.legal
Sprachen
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Recht international
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Mitgliedschaften
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Kontaktdaten von Dr. iur. Marc Sturm
Gerhauser Straße 5, 86551 Aichach
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FAQ
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