Galeria & Co. – Was gilt für Kündigungen im Insolvenzverfahren?

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Mit der jüngsten Insolvenz von Galeria Kaufhof und anderen ähnlichen Fällen rückt das Thema der Kündigung im Insolvenzverfahren in den Fokus. In solchen Zeiten ist es für Arbeitnehmer wichtig, ihre Rechte zu verstehen. 

Umfangreiche Informationen zur Kündigung im Insolvenzverfahren des Arbeitgebers haben wir auf unserer Website zusammengetragen. 

Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

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Läuft mein Arbeitsvertrag im Insolvenzverfahren weiter?

Die Insolvenz eines Unternehmens beendet nicht automatisch die Arbeitsverträge. In der Regel laufen Arbeitsverhältnisse während des Insolvenzverfahrens weiter. Arbeitnehmer sind weiterhin zur Arbeitsleistung verpflichtet und haben Anspruch auf ihre Vergütung.


Ist die Insolvenz ein Kündigungsgrund?

Die Insolvenzeröffnung allein stellt keinen Kündigungsgrund dar. Jedoch können wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens dazu führen, dass betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden.  


Droht mir trotzdem eine betriebsbedingte Kündigung?

Ja, in bestimmten Fällen kann eine betriebsbedingte Kündigung während der Insolvenz des Arbeitgebers erfolgen. Dies ist oft der Fall, wenn der Betrieb des Unternehmens eingestellt oder erheblich eingeschränkt wird und dies zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz des Unternehmens erforderlich ist. 


Wann ist eine Kündigung in der Insolvenz angreifbar?

Auch in der Insolvenz gilt der allgemeine Kündigungsschutz. Der Insolvenzverwalter (in der Eigenverwaltung der Arbeitgeber) muss deshalb den hohen Anforderungen einer betriebsbedingten Kündigung entsprechen. Gelegentlich geht dies schief. 

Wenn Teile des Unternehmens verkauft oder fortgeführt werden, haben Sie deshalb unter Umständen Chancen auf eine höhere Abfindung oder Ihre Wiedereinstellung. 

Typische Fehler sind: 

  • Die Sozialauswahl wurde nicht richtig durchgeführt. Der Insolvenzverwalter oder Arbeitgeber hätte also vorrangig weniger schutzwürdige Mitarbeiter entlassen müssen. 
  • Die Entlassung erfolgte nur, weil ein Käuferunternehmen die Personalkosten für zu hoch hielt. Unter Umständen haben Sie Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage. 
  • Während der Kündigungsfrist stellt sich heraus, dass es für das Unternehmen wieder bergauf geht und Ihre Stelle nicht entbehrlich ist. Sie können dann ggf. auf Wiedereinstellung klagen. 
  • Der Betriebsrat wurde an den Entlassungen nicht ausreichend beteiligt.  


Habe ich Chancen auf eine Abfindung?

Ja. In vielen insolventen Unternehmen gibt es einen Betriebsrat. Der Insolvenzverwalter oder Arbeitgeber muss dann in der Regel mit dem Gremium über einen Sozialplan verhandeln. Darin sind oft Abfindungen vorgesehen. Ebenso möglich sind individuelle Verhandlungen in oder außerhalb eines Gerichtsverfahrens. 

Das größte Problem der Insolvenz sind die knappen Mittel des Arbeitgebers. Dennoch haben Sie gute Chancen, die versprochene Abfindung in voller Höhe zu erhalten, wenn die Abfindung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zugesichert wurde.

Beispiele: 

  • Der Sozialplan kommt nach Insolvenzeröffnung zustande.
  • Sie einigen sich erst nach Insolvenzeröffnung vor Gericht auf eine Abfindung. 
Foto(s): Towfiqu barbhuiya on unsplash.com

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