Geschmacksmuster: So schützen Sie Ihr Design!
- 5 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Geschmacksmuster?
- Registrierung eines Geschmacksmusters: Voraussetzungen
- Wo werden Geschmacksmuster registriert?
- Wie funktioniert die Anmeldung eines Geschmacksmusters?
- Was kostet die Anmeldung eines Geschmacksmusters?
- Verstoß gegen das Geschmacksmusterrecht: Diese Ansprüche haben Sie
- Unterschied: Patent – Gebrauchsmuster – Geschmacksmuster
Was ist ein Geschmacksmuster?
Mithilfe eines Geschmackmusters wird die zwei- oder dreidimensionale Form eines Erzeugnisses oder eines Teils davon geschützt. Als Formen gelten Linien, Konturen, Gestalt, Farbe, Oberflächenstruktur oder der Werkstoff eines Produkts. Sowohl industrielle als auch handwerkliche Erzeugnisse, ihre Einzelteile, Verpackung, Ausstattung, grafische Symbole und typografische Schriftzeichen stehen unter dem Schutz des Geschmacksmusterrechts.
Ausgenommen sind aber Computerprogramme. Für sie gilt das Urheberrecht, wie übrigens ebenfalls für Musik, Film und Literatur.
Ein Erfinder bzw. der Entwerfende kann so also sein geistiges Eigentum hinsichtlich des Produktdesigns vor Nachahmung schützen lassen.
Durch eine Gesetzesreform im Jahr 2004 wurden die Rechte für das Geschmacksmuster enorm erweitert. Zuvor nur eine Form des Urheberrechtes, verleiht es nun als gewerbliches Schutzrecht seinem Inhaber weitaus mehr Rechte als zuvor. Dem Rechteinhaber allein ist es gestattet, das Geschmacksmuster zu benutzen und kann Dritten die Benutzung, Herstellung oder Verbreitung verbieten, wenn er ihr nicht zugestimmt hat.
Seit Inkrafttreten des Designgesetzes Ende 2013 spricht man offiziell nicht mehr vom „Geschmacksmuster“. Das Schutzrecht wurde begrifflich durch das „eingetragene Design“ ersetzt.
Registrierung eines Geschmacksmusters: Voraussetzungen
Für die Registrierung eines Geschmacksmusters müssen gewisse Kriterien erfüllt sein. Damit ein Design schutzfähig ist, muss
es sich im Wesentlichen um eine Neuheit handeln. Es darf also nicht schon vor der Eintragung ein identisches Muster veröffentlicht worden sein. Wie bei dem anderen Schutzrecht Gebrauchsmuster sieht das Gesetz auch beim Geschmacksmuster eine sogenannte Neuschonfrist vor: Eine Veröffentlichung des Musters schadet nicht der Eintragung, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten vor der Anmeldung als Geschmacksmuster stattfindet.
es eine Eigenart aufweisen: Hiermit ist die Unterscheidung zu einem anderen, vor dem Eintragungstag veröffentlichten Muster gemeint. Maßstab ist die Beurteilung eines informierten Benutzers. Gibt es bereits viele eingetragene Geschmacksmuster werden an die Eigenart geringere Anforderungen gestellt.
Wo werden Geschmacksmuster registriert?
Schutzfähige Designs kann man in das Register für Geschmacksmuster eintragen lassen. Dieses führt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA).
Wenn ein Geschmacksmuster auch EU-weit geschützt werden soll, muss zusätzlich eine Registrierung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vorgenommen werden. Man spricht in diesem Fall von einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
In seiner Schutzwirkung entspricht das Gemeinschaftsgeschmacksmuster dem eingetragenen Design in Deutschland. Die Höchstschutzdauer liegt auch hier bei 25 Jahren.
Auf EU-Ebene gibt es noch eine Eigenart bei einem nicht eingetragenen Muster: Hier entsteht bereits durch die Veröffentlichung Schutz. Dieser Schutz ist aber auf die Nachahmung begrenzt und höchstens für 3 Jahre gültig. Es ist empfehlenswert, die Veröffentlichung unbedingt zu dokumentieren, da diese in einem möglichen Verletzungsprozess belegt werden muss.
Wie funktioniert die Anmeldung eines Geschmacksmusters?
Für jedes Geschmacksmuster muss man im Zuge der Anmeldung (mindestens) einen Gegenstand angeben, für den das jeweilige Design genutzt wird. Beim Anmeldevorgang reicht man eine Abbildung, auf der ausschließlich das zu schützende Erzeugnis zu sehen ist, als Foto mit verschiedenen Ansichten ein.
Anmeldeformulare bekommt man beim Deutschen Patent- und Markenamt oder einem der über 20 regionalen Patentinformationszentren. Jeder, der den Nachweis führen kann, dass er das Design schon zuvor entwickelt hat, kann bis maximal drei Monate nach der Eintragung Widerspruch einlegen.
Was kostet die Anmeldung eines Geschmacksmusters?
Die Anmeldung bzw. Eintragung eines Geschmacksmusters verursacht Kosten, die der Erfinder tragen muss. Diese Anmeldegebühr beträgt bei einer Anmeldung in Papierform 70 Euro. Die Online-Registrierung des eingetragenen Designs ist mit 60 Euro ein wenig günstiger.
Damit die Eintragung ins Geschmacksmusterregister vorgenommen werden kann, muss die Gebühr binnen drei Monaten nach dem Anmeldetag beglichen werden. Wird die Anmeldegebühr nicht binnen des dreimonatigen Zeitraums bezahlt, wird die Anmeldung als zurückgenommen betrachtet.
Gebühren für die Aufrechterhaltung des Schutzes
Bei einem eingetragenen Design liegt die maximale Schutzdauer bei 25 Jahren. Jedoch stellt die Zahlung der Anmeldegebühr nur einen Gebrauchsmusterschutz für fünf Jahre sicher. Wenn der Schutz darüber hinaus bundesweit bestehen bleiben soll, entstehen Aufrechterhaltungsgebühren. Diese sind folgendermaßen gestaffelt:
6. bis 10. Schutzjahr: 90 Euro
11. bis 15. Schutzjahr: 120 Euro
16. bis 20. Schutzjahr: 150 Euro
21. bis 25. Schutzjahr: 180 Euro
Wird die Aufrechterhaltungsgebühr nicht bezahlt, heißt das für das Deutsche Patent- und Markenamt, dass der Erfinder das Geschmacksmuster aufgibt. Daher wird in diesem Fall die Eintragung aus dem Geschmacksmusterregister gelöscht.
Verstoß gegen das Geschmacksmusterrecht: Diese Ansprüche haben Sie
Bei der verbotenen Nutzung eines eingetragenen Designs können sich Erfinder gegen die Verletzer ihrer Rechte juristisch wehren. Das Geschmacksmusterrecht bietet ihnen dafür unterschiedliche Möglichkeiten, mit deren Hilfe sie ihre Ansprüche durchsetzen können.
Zu den gesetzlich garantierten Ansprüchen gehört beispielsweise:
Beseitigungsanspruch: Der Anspruch auf Beseitigung soll gewährleisten, dass der rechtswidrige Zustand abgestellt wird.
Unterlassungsanspruch: Wenn nach einer Rechtsverletzung mit einer Wiederholung zu rechnen ist, kann man mit dem Anspruch auf Unterlassung den Rechteverletzer dazu verpflichten, zukünftig vom rechtsverletzenden Verhalten abzusehen.
Schadensersatzanspruch: Mithilfe des Anspruchs auf Schadensersatz kann der Rechteinhaber einen Ausgleich für den ihm entstandenen finanziellen Schaden fordern.
Vernichtungsanspruch: Mit dem Anspruch auf Vernichtung kann der Erfinder erreichen, dass die widerrechtlich produzierten und in den Verkauf gebrachten Erzeugnisse nicht länger erhältlich sind.
Auskunftsanspruch: Durch den Anspruch auf Auskunft kann man nachvollziehen, wer die Rechtsverletzung begangen hat.
Im Regelfall werden diese Ansprüche mithilfe einer Abmahnung geltend gemacht. Häufig kommt zusätzlich zur Abmahnung eine Unterlassungserklärung zum Einsatz. Mit deren Hilfe soll der Unterlassungsanspruch durchgesetzt und weitere Rechtsverletzungen verhindert werden.
Unterschied: Patent – Gebrauchsmuster – Geschmacksmuster
Zum Schluss kann man die vier gewerblichen Schutzrechte wie folgt zusammenfassen:
Für technische Erfindungen steht einerseits das sehr umfangreiche Patent zur Verfügung und andererseits die kostengünstigere Variante des Gebrauchsmusters. Wer sich rundum absichern will, sollte mit einer Doppelanmeldung beide Schutzrechte anmelden. Das Patent läuft für die Dauer von maximal 25 Jahren, beim Gebrauchsmuster dauert der Schutz 10 Jahre ab der Anmeldung. Bei beiden muss es sich um eine neue, erfinderische Tätigkeit handeln, die gewerblich anwendbar ist.
Firmenbezeichnungen und Kennzeichnungen von Waren und Dienstleistungen können mithilfe einer Marke geschützt werden, wobei der Schutz für 10 Jahre gilt und bei entsprechender Benutzung beliebig oft verlängert werden kann.
Ästhetische Formschöpfungen und Muster lassen sich über das Geschmacksmuster für insgesamt 20 Jahre unter den Schutz des Gesetzes stellen. Auch Designer haben gegenüber dem Musterinhaber den Anspruch sich namentlich als Mustergestalter mit eintragen zulassen.
Zu den gewerblichen Schutzrechten bestehen viele umfangreiche gesetzliche Regelungen. Es obliegt allerdings dem Inhaber eines Schutzrechtes selbst, beispielsweise mithilfe einer Registerrecherche zu überwachen, ob sein Recht verletzt wird. Zudem werden bei ihm umfangreiche Kenntnisse über den aktuellen technischen Stand vorausgesetzt. Weil die gewerblichen Schutzrechte sehr umfangreiche Rechtsgebiete betreffen und bereits vor der Anmeldung sehr spezielles Wissen erforderlich ist, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Rechts- oder Patentanwalt einzuschalten.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Geschmacksmuster?
Rechtstipps zu "Geschmacksmuster"
-
02.04.2024 Rechtsanwalt Robert Meyen„… Verfügung die Schutzvoraussetzungen des Designs nicht ausreichend berücksichtigt. Er kann insbesondere auf die fehlende Neuheit des Geschmacksmusters gestützt werden. Zusammenfassend Der Widerspruch gegen …“ Weiterlesen
-
25.03.2024 Rechtsanwältin Yana Krause„… UrhG, §§ 55 ff. DesignG, § 25a GebrMG. Mit dem nationalen Antrag können u. a. die Schutzrechte der Patente, Marken, Handelsnamen, Geschmacksmuster, Designs, Schutzzertifikate, Urheberrechte geltend …“ Weiterlesen
-
25.03.2024 Rechtsanwalt Robert Meyen„Problem: In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen Chinesen Allerweltsdesigns als Geschmacksmuster anmelden und damit die Sperre von Konkurrenzprodukten bei Amazon bewirken. Da die Anmelder …“ Weiterlesen
-
14.03.2024 Rechtsanwalt Andreas Kempcke„… wegen des Vorwurfs der Verletzung von Rechten an einem Geschmacksmuster sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Für die Frage nach der Berechtigung …“ Weiterlesen
-
27.02.2024 Rechtsanwalt Dr. Bernd Lorenz„… durch Privatpersonen mittels 3D-Druckern eine Patent-, Gebrauchsmuster-, Design-, Geschmacksmuster-, Marken-, Urheberrechts- oder Wettbewerbsverletzung oder eine Verletzung von Geschäftsgeheimnissen …“ Weiterlesen
-
21.02.2024 Rechtsanwalt Michael Rainer„… vom 24. Januar 2024 entschieden (Az.: T-537/22). Durch sein Design kann ein Produkt einen hohen Wiederkennungswert für den Verbraucher haben. Daher ist der Schutz des Designs oder Geschmacksmusters für …“ Weiterlesen
-
16.02.2024 Rechtsanwalt Johannes Richard„… . Unter anderem notwendig ist eine Information, dass das Ersatzteil einem Geschmacksmuster unterliegt und der Hersteller nicht der Inhaber dieses Geschmacksmusters ist. Des Weiteren muss darüber …“ Weiterlesen
-
16.02.2024 Rechtsanwalt Johannes Richard„… darüber zu informieren, - dass in die betreffende Felge ein Geschmacksmuster aufgenommen ist, dessen Inhaber er nicht ist, und - dass diese Felge ausschließlich dazu bestimmt ist, mit dem Ziel verwendet …“ Weiterlesen
-
08.02.2024 Rechtsanwältin Daniela Wagner-Schneider LL.M.„… als Marke schützen lassen. Das Design von Produkten können Sie über ein Design (auch "Geschmacksmuster") schützen lassen. Technische Erfindungen schützen Sie über Gebrauchsmuster oder Patente. Alle …“ Weiterlesen
-
06.02.2024 Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann„… als auch für Kreative und Urheber von besonderem Interesse sein könnte. Das Europäische Gericht 1. Instanz (EuG) hat sich mit dem Schutz des Geschmacksmusters für den Lego-Spielbaustein mit vier Noppen …“ Weiterlesen
-
02.10.2023 Patentanwalt Dr. Jochen Reich„… Unternehmen (KMU) mit Gutscheinen im Hinblick auf den Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums, d. h. Patente, Marken und Geschmacksmuster, finanziell zu unterstützen („IP-Vouchers“). Die Begünstigten …“ Weiterlesen
-
25.09.2023 Patentanwalt Arkadius Dalek„… angewiesen werden. Dies muss wiederum im Portal online beantragt werden. Dazu klickt man nach der Anmeldung im Portal wiederum im linken Menü auf z.B. "Marken & Geschmacksmuster" oder "Patent" und wählt …“ Weiterlesen
-
03.09.2023 Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M.„… ein eigenes Kapitel über geistiges Eigentum mit Bestimmungen über Urheberrechte, Marken, geografische Angaben , Geschmacksmuster und Patente . Dieses Kapitel enthält auch einen umfangreichen Abschnitt über …“ Weiterlesen
-
27.04.2023 Rechtsanwalt Johannes Richard„… . ein Geschmacksmuster, die bei der Eintragung nicht geprüft werden. Die Rechtsbeständigkeit eines Designs oder Gemeinschaftsgeschmacksmusters ist davon abhängig, dass das Design neu …“ Weiterlesen
-
24.04.2023 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… Geschmacksmuster unter Nennung einer Sammeleintragung, hinsichtlich derer insgesamt 20 Muster registriert sind. Auch wird Bezug genommen auf die sogenannte LEGO Mikrofigur, die ebenfalls als eingetragenes …“ Weiterlesen
-
04.04.2023 Patentanwalt Dr. Volker Metzler„… , die Sie durchsetzen wollen, müssen natürlich rechtsbeständig sein. Da das Gebrauchsmuster ein ungeprüftes Schutzrecht ist, wie beispielsweise auch das Geschmacksmuster, ist die eigene Recherche …“ Weiterlesen
-
03.04.2023 Patentanwalt Dr. Volker Metzler„… zu können. Was also ist Designschutz? Das Design eines Produkts, also dessen Ästhetik und individuelle Gestaltung, kann durch ein Designschutzrecht (Geschmacksmuster), als Urheberrecht oder über …“ Weiterlesen
-
26.03.2023 Patentanwalt Dr. Volker Metzler„… über das DPMA oder eine EU-Markenanmeldung über das EUIPO offen. Designs (Geschmacksmuster) schützen das Erscheinungsbild oder die ästhetischen Aspekte eines Produkts, z. B. seine Form, Farbe …“ Weiterlesen
-
13.03.2023 Rechtsanwalt Johannes Richard„… Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon. Früher hieß das Design in Deutschland Geschmacksmuster, heute heißt es Design. Soweit europaweit ein Design angemeldet worden …“ Weiterlesen
-
06.09.2023 Rechtsanwältin Wiebke Mecklenburg„… - und Garantiefunktion Ihr originelles Produktdesign können Sie sich schützen lassen, in dem Sie es sich als Design für Deutschland oder auf europäischer Ebene als Geschmacksmuster eintragen lassen …“ Weiterlesen
-
05.02.2023 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… aus Produkthaftung und Maßnahmen hiergegen; 2.28. Auflistung eigener gewerblicher Schutzrechte (Patente, Warenzeichen, Geschmacksmuster) dem Grunde und des Umfangs nach; 2.29. Prüfung …“ Weiterlesen
-
14.10.2022 Rechtsanwältin Katrin Freihof„… . Die angebotenen Dienstleistungen stehen in keiner Weise mit den offiziellen Geschmacksmuster- oder Markeneintragungen der EUIPO oder DPMA im Zusammenhang. Daher besteht keine Verpflichtung Rechnungen …“ Weiterlesen
-
20.09.2022 Rechtsanwalt Johannes Richard„Bei einer Markenrechtsverletzung, wie aber auch bei einem Wettbewerbsverstoß, der Verletzung von einem Design oder Geschmacksmuster oder Patent hat der Abmahner gegenüber dem Verletzer …“ Weiterlesen
-
20.03.2023 Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla„… „ Herrnhuter Stern “ nicht nur als Wortmarke angemeldet, sondern auch drei Patente und ein Geschmacksmuster in Bezug auf die Form und die Herstellung der Herrnhuter Sterne gesichert hat. Die Herrnhuter …“ Weiterlesen