Immediate Flik– BaFin ermittelt

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Seitens der Onlinehandelsplattform immediatecode.de wird Investoren ein Handel in Kryptowährungen angeboten.

Auf der Homepage wird dargestellt, dass man in den aufregenden Bereich der Kryptowährungsinvestitionen eintauchen soll, indem die Entwicklung der eigenen Strategien, das rigorose Testen und der Einsatz in den dynamischen Märkten zu einer aufregenden Realität würde

Auch wird darauf verwiesen, dass man die beispiellose Expertise im Bereich der Kryptowährungsinvestitionen mit Immediate Flik, der unverzichtbarer Partner für finanzielles Wachstum, entdecken soll und das Angebot ein breites Spektrum an Bildungsinhalten, darunter sorgfältig ausgearbeitete Handels- und Anlagekurse sowie eine Reihe von Handelsforschungs- und Risikomanagementinstrumenten, umfasst und man sich bei Immediate Flik für einen konservativen, aber wirkungsvollen Weg in Richtung Wohlstand einsetzen würde.

Tatsächlich Warnhinweis der BaFin 

Aber die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) warnt vor Investitionen über die Plattform Immediate Flik. Laut Informationen der Behörde würde der Verdacht bestehen, dass die Verantwortlichen von immediatecode.de unter dem Namen Immediate Flik ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen offerieren würden.

Keine Erlaubnis der BaFin 

Bei einem Handel von Kryptowährungen handelt es sich um Wertpapierdienstleistungen im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen in Deutschland muss ein Anbieter aber eine Genehmigung der BaFin haben, die nicht existiert.

Weitere Gründe zur Vorsicht

Bereits der Warnhinweis der BaFin und die fehlende Aufsicht bzw. die mangelnde Genehmigung sollten für Anleger genug Grund zur Vorsicht sein.

Die Homepage Immediate Flik weist aber auch keinerlei Impressum auf, aus dem sich etwa nähere Einzelheiten zu einer Betreibergesellschaft und deren verantwortliche Personen ergeben würden.

Optionen für Anleger von Immediate Flik 

Wenn Sie Gelder bei Immediate Flik eingezahlt haben, sollten Sie bei Problemen schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner steht Ihnen für eine Beratung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Die Kanzlei unterstützt betroffene Anleger auch bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Beim unerlaubten Erbringen von Wertpapierdienstleistungen kann einem Anleger z. B. ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG zustehen.

Handeln Sie auch rasch, wenn Sie trotz eines dokumentierten Guthabens Auszahlungen nicht erhalten oder von Ihnen weitere Einzahlungen gefordert werden. Bewahren Sie Zahlungsbelege auf und notieren Sie sich Namen von Gesprächspartnern und Gesprächsinhalte. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Sie auch bei der Beweissicherung.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 06.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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