Impfpflicht für Ärzte und Pfleger - Rechtliche Aspekte- Problemstruktur
- 1 Minuten Lesezeit
„Impfnachweispflicht mit GG vereinbar ( BVerfG 1 BvR 2649/21)
„Der Schutz vulnerabler Gruppen wiegt schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte“
- Gesetzliche Regelung(en)
> § 20 a IfSG ( kein hoheitlich durchsetzbarer Impfzwang!)
- COVID- 19- Schutzimpfung - Nachweispflicht!
- Genesung von COVID-19 - Nachweispflicht!
- Medizinische Kontraindikation - Nachweispflicht
Folgerungen des Bundesverfassungsgerichts
> Keine Beeinträchtigung des Art. 2 GG durch § 20 a IfSG
(Allgemeines Persönlichkeitsrecht)
> Keine Beeinträchtigung des Art. 12 GG (Berufsfreiheit) durch
§ 20 a IfSG
- Ab 16.3.2022: > Impfnachweis; Genesenennachweis
Rechtsfolgen der Nichterfüllung von Pflichten
Folge I des „ Nicht- Nachweises“
> Gesundheitsamt kann Betretungsverbot zur Arbeitsstätte aussprechen
> Gesundheitsamt kann Wiederaufnahme der Tätigkeit verbieten.
Folgen II des „ Nicht- Nachweises“ - arbeitsrechtlich –
> Ermahnung durch den Arbeitgeber
> Abmahnung durch den Arbeitgeber
Folgen III des „ Nicht – Nachweises“ - arbeitsrechtlich –
> Kündigung im Fall des „ Nicht – Nachweises“
> Kündigung im Falle der Vorlage eines falschen Nachweises
> Kündigung im Falle der Vorlage eines unrichtigen Nachweises
> Kündigung bei Betretungsuntersagung und Beschäftigungsverbot
Folgen IV des Nicht- Nachweises – sozialrechtlich –
>bei Rechtmäßigkeit:
Sperre beim Arbeitslosengeld
Regelfälle der Sperre ( § 159 I SGB III )
Arbeitsaufgabe
Arbeitsablehnung
Unzureichende Eigenbemühungen
Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme
Abbruch bei einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme
Meldeversäumnis
Verspätete Arbeitssuchendmeldung
Kürzung ALG ( § 159 I SGB III) bei versicherungswidrigem Verhalten
Folgen V bei Vorlage eins falschen/unrichtigen Nachweises –
strafrechtlich-
>Ermittlungsverfahren /Strafverfahren wegen
Urkundenfälschung ( § 267 StGB)
oder
Betrug § 263 StGB)
Folgen VI bei Nicht- Vorlage des Nachweisen – OWi; IfSG- OWiG
Ordnungswidrigkeit, wenn:
>§ 73 I a Nr. 7 h IfSG- Nachweis
nicht,
nicht richtig,
nicht vollständig,
nicht rechtzeitig vorliegt.
Malte Jörg Uffeln
Rechtsanwalt Mediator(DAA) Lehrbeauftragter
maltejoerguffeln.de
mjuffeln@t-online.de
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