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Rechtsanwalt

Armin Wahlenmaier

Sie haben ein Problem? Wir helfen! Versicherung zahlt nicht, Nachlassabwicklung, SCHUFA, Anwaltsfehler

Fachanwalt für

  • Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Rechtsgebiete

  • Versicherungsrecht
  • Anwaltshaftung
  • Maklerrecht
  • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Als bundesweit tätige Kanzlei korrespondieren wir mit unseren Mandanten vorzugsweise per E-Mail. Besprechungen können telefonisch erfolgen.
CK
von C. K. am 15.04.2024 um 12:58 Uhr
Bankbetrug
Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

TREWIUS Rechtsanwälte

Spezialisiert auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten gegenüber Kreditinstituten, Versicherungen und Finanzdienstleistern.

Unsere Grundsätze

Vertrauenssache

Böse Überraschungen wollen wir vermeiden. Wer einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt, vertraut darauf, dass er nach bestem Wissen und Gewissen beraten wird. Unsere oberste Maxime ist es, dieses Vertrauen nicht zu enttäuschen. Von leeren Versprechungen halten wir nichts. Bei uns können Sie sich darauf verlassen, stets eine ehrliche Einschätzung der Rechtslage zu bekommen. Bitte bedenken Sie, dass nicht entscheidend ist, wer am Anfang am meisten verspricht, sondern wer am Ende am meisten hält.

Persönliche Beratung

Da wir in ganz Deutschland tätig sind, kommen unsere Mandanten oftmals nicht persönlich zu uns. Dennoch halten wir von Anfang bis Ende stets persönlichen Kontakt zwischen Anwalt und Mandant. Wir sind jederzeit persönlich telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Probieren Sie es einfach aus und rufen Sie uns an.

Kostenlose und unkomplizierte Ersteinschätzung

Der erste Schritt ist immer der schwierigste. Wer nicht Kontakt zum richtigen Anwalt aufnimmt, läuft Gefahr, viel Geld zu verlieren. Wir machen es Ihnen so einfach wie möglich und risikolos, indem wir anbieten, Ihren Fall einer kostenlosen Ersteinschätzung zu unterziehen. In vielen Fällen lässt sich direkt feststellen, ob Aussicht auf Erfolg besteht und wie weiter vorgegangen werden müsste. Schicken Sie uns einfach Ihre Unterlagen zu oder rufen Sie uns an.

Kostentransparenz

Bei uns brauchen Sie keine Angst davor zu haben, eine „Überraschung“ hinsichtlich der Kosten zu erleben. Wir sprechen vorab mit Ihnen darüber. Zunächst klären wir ab, ob Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe besteht. Andernfalls berechnen wir vorab, welche Kosten entstehen würden und versetzen Sie in die Lage, das Kosten- und Risikoverhältnis selbst einzuschätzen. Unnötige Anwaltskosten möchten wir unbedingt vermeiden, denn unser Ziel ist es, am Ende unterm Strich ein positives Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.


Bank- und Kapitalmarktrecht

Widerruf von Immobilienkrediten, Zinsanpassung bei Sparverträgen, Überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung, Fehlgeschlagene Kapitalanlagen, Kapitalanlagebetrug

Wir vertreten Verbraucher gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Finanzdienstleistern. Kunden sind zunehmend unzufrieden und enttäuscht. Immer wieder werden von Kreditinstituten verwendete Vertragsklauseln durch den Bundesgerichtshof für fehlerhaft und unwirksam erklärt. Kunden fühlen sich unfair behandelt und fordern ihr Recht ein. Die Gründe sind vielfältig. Fehlgeschlagene Kapitalanlagen führen zu Schadensersatzforderungen gegen Banken oder andere Vermittler, die ausschließlich im eigenen Verdienstinteresse fehlerhaft und irreführend beraten haben. Überhöhte Vorfälligkeitsentschädigungen führen dazu, dass Immobilienkredite widerrufen werden. Sparkassen, die in Sparverträgen über viele Jahre attraktive Sparzinsen fest versprochen haben, wollen sich nicht mehr daran halten. So vielfältig die Vorwürfe gegen Banken sind, so gleichartig ist das Verhalten der Institute zu Schadensersatz- oder Rückabwicklungsansprüchen, welche von Kunden erhoben werden. Erfahrungsgemäß weisen Kreditinstitute jegliche gegen Sie gerichteten Forderungen zurück. Man lehnt sich zurück und hofft dass der Kelch an einem vorübergeht. Ohne anwaltlichen Druck ist kein Entgegenkommen zu erwarten. In vielen Fällen hilft nur die gerichtliche Klage. Entsprechend sind Kreditinstitute mit vielen gerichtlichen Verfahren konfrontiert. Sie beauftragen in der Regel hochspezialisierte Anwaltskanzleien, die ausschließlich auf Seiten der Kreditinstitute tätig sind. Dennoch hat die Erfahrung gezeigt, dass berechtigte Ansprüche gegen Banken vor Gericht erfolgreich durchgesetzt werden können. Voraussetzung hierfür ist eine umfassende rechtliche Prüfung des Einzelfalls im Vorfeld und eine sorgfältige Prozessführung.

Oftmals scheuen Betroffene vor dem Schritt zur Beauftragung eines Anwalts zurück, da die Aussichten ungewiss erscheinen und die berechtigte Befürchtung besteht, dass die Anwaltskosten den Schaden noch erhöhen könnten. Bei uns besteht allerdings kein Grund zur Sorge. Gerne prüfen wir kostenlos, ob Ihr Fall Aussicht auf Erfolg verspricht und wie weiter vorgegangen werden kann. Schicken Sie uns einfach Ihre Unterlagen. Wir informieren Sie auch über etwaige Kosten und prüfen die Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung.

Versicherungsrecht

Wir vertreten Verbraucher gegenüber Versicherungsunternehmen. Die vollständige Erfüllung ihrer Leistungspflichten aus dem Versicherungsvertrag sollte für Versicherer eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Die anwaltliche Erfahrung zeigt das Gegenteil. Sehr viele Versicherungsnehmer aus allen Versicherungssparten wenden sich an uns, weil sie mit dem Regulierungsverhalten unzufrieden sind. In der überwiegenden Zahl der Fälle stellen wir fest, dass der Versicherungsanspruch entweder zu Unrecht vollständig abgelehnt wurde oder die Leistungspflicht nicht vollständig erfüllt wurde. In diesen Fällen genügt häufig bereits ein außergerichtliches anwaltliches Schreiben an die Versicherung um dem Versicherungsnehmer zu einer zufriedenstellenden Versicherungsleistung zu verhelfen. In einigen Fällen ist die gerichtliche Durchsetzung erforderlich. Im Versicherungsrecht werden die Kosten der Rechtsverfolgung in aller Regel von der Rechtschutzversicherung getragen, sofern eine solche besteht.

Die hohe Quote von Fällen in denen sich Versicherer ihrer Leistungspflicht nicht vollständig nachkommen und die gleichzeitig hohe anwaltliche Erfolgsquote führt zu dem Schluss, dass es sich in den meisten Fällen lohnt, Versicherungsfälle anwaltlich überprüfen zu lassen.

Armin Wahlenmaier ist gelistet in Rechtsanwälte Eislingen/Fils und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.

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