Bewertungen von Armin Wahlenmaier
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Bewertungen
CK
von C. K. am 15.04.2024 um 12:58 Uhr
Bankbetrug
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Ich möchte meine aufrichtige Dankbarkeit gegenüber der Anwaltskanzlei für ihre herausragende Arbeit bei der Lösung meines Bankbetrugsproblems ausdrücken. Vor kurzem wurde ich Opfer eines Bankbetrugs, bei dem über mein Onlinebanking beträchtliche Geldsummen auf fremde Konten überwiesen wurden, ohne meine Zustimmung. Die rasche Reaktion und effektive Kommunikation der Anwaltskanzlei haben dazu beigetragen, das Problem schnell anzugehen und zu lösen. Ihre Kompetenz und Professionalität haben mich beeindruckt, und ich bin äußerst zufrieden mit dem positiven Ergebnis. Ich kann die Anwaltskanzlei wärmstens empfehlen. Vielen Dank für Ihre hervorragende Unterstützung!
Antwort von Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier
Sehr geehrte Familie K.,
leider hatten Sie das Pech, nicht nur Opfer eines Online-Banking-Betrugs zu werden, sondern Ihre Bank war in dem betreffenden Zeitraum aufgrund von IT-Problemen offenbar völlig handlungsunfähig. Wir mussten das Problem daher praktisch durch eine Kündigung des Kontovertrags lösen, um anschließend im Wege des gerichtlichen Verfahrens Schadensersatz geltend zu machen. Glücklicherweise wurde haben Sie Ihr Geld letztlich vollständig zurück erhalten. Ich danke Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen in dieser für Sie sicherlich nervenaufreibenden Zeit. Danke auch für die gute Bewertung.
Armin Wahlenmaier
Rechtsanwalt
leider hatten Sie das Pech, nicht nur Opfer eines Online-Banking-Betrugs zu werden, sondern Ihre Bank war in dem betreffenden Zeitraum aufgrund von IT-Problemen offenbar völlig handlungsunfähig. Wir mussten das Problem daher praktisch durch eine Kündigung des Kontovertrags lösen, um anschließend im Wege des gerichtlichen Verfahrens Schadensersatz geltend zu machen. Glücklicherweise wurde haben Sie Ihr Geld letztlich vollständig zurück erhalten. Ich danke Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen in dieser für Sie sicherlich nervenaufreibenden Zeit. Danke auch für die gute Bewertung.
Armin Wahlenmaier
Rechtsanwalt
SK
von S. K. am 05.04.2024 um 11:39 Uhr
Terminsvertretung
Anwaltshaftung
Als Auftraggeber bei Terminsvertretungen kann ich Herrn Wahlenmaier nicht empfehlen. Der Umfang der Akte war immens, der Sachverhalt schwierig und es wurde keine detaillierte Handlungsanweisung gegeben. Der Mandat fühlte sich von Herrn Wahlenmaier auch, mangels persönlichem Erscheinen, auch im Stich gelassen,
Antwort von Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier
Bei dieser Bewertung handelt es sich um eine "Retourkutsche" dafür, dass ich den Anwalt, der diese Bewertung geschrieben hat, mit 2 Sternen bewertet hatte. Ich hatte folgendes geschrieben:
"Als Terminsvertreter kann ich Herrn Kienhöfer nicht empfehlen. Der Terminsbericht ist erst 10 Tage nach dem Termin bei uns eingegangen. Dieser enthielt noch nicht einmal die Information, an welchem Tag das Gericht einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt hat. Der Mandant war mit dem Auftreten vor Gericht auch nicht sehr glücklich."
Armin Wahlenmaier
Rechtsanwalt
"Als Terminsvertreter kann ich Herrn Kienhöfer nicht empfehlen. Der Terminsbericht ist erst 10 Tage nach dem Termin bei uns eingegangen. Dieser enthielt noch nicht einmal die Information, an welchem Tag das Gericht einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt hat. Der Mandant war mit dem Auftreten vor Gericht auch nicht sehr glücklich."
Armin Wahlenmaier
Rechtsanwalt
CM
von C. M. am 27.03.2024 um 11:16 Uhr
Vollkommen zufrieden
Anwaltshaftung
Es ging bei mir um eine falsche Gebührenabrechnung von meinem vorherigen Anwalt.
Aus diesem Grund habe ich mich an Herrn Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier gewandt.
Die Kommunikation verlief sehr gut - telefonisch wie auch per Mail.
Meine Fragen wurden stets zeitnah und zur vollsten Zufriedenheit sowie auch sehr verständlich beantwortet.
Es kam zu einem gerichtlichem Vergleich, der zu meinen Gunsten ausgefallen ist.
Außerdem übernahm Herr RA Wahlenmaier die komplette Abrechnung mit meiner Rechtschutzversicherung.
Ich kann die Kanzlei Wahlenmaier sehr empfehlen!
Antwort von Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier
Sehr geehrte Frau M.,
es freut mich sehr, dass Sie mit dem Ergebnis unserer anwaltlichen Arbeit zufrieden sind. Leider ist es uns nicht gelungen, den zuvorfür macht Sie tätigen Anwalt außergerichtlich von der Fehlerhaftigkeit seiner Gebührenabrechnung zu überzeugen. Umso erfreulicher ist es, dass wir Ihr Ziel nun im gerichtlichen Klageverfahren erreichen konnten. Für Fragen aller Art stehe ich Ihnen weiterhin jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Wahlenmaier
es freut mich sehr, dass Sie mit dem Ergebnis unserer anwaltlichen Arbeit zufrieden sind. Leider ist es uns nicht gelungen, den zuvorfür macht Sie tätigen Anwalt außergerichtlich von der Fehlerhaftigkeit seiner Gebührenabrechnung zu überzeugen. Umso erfreulicher ist es, dass wir Ihr Ziel nun im gerichtlichen Klageverfahren erreichen konnten. Für Fragen aller Art stehe ich Ihnen weiterhin jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Wahlenmaier
UT
von U. T. am 22.03.2024 um 17:53 Uhr
Beratung zu Anwaltskosten hervorragend
Allgemeine Rechtsberatung
Auf der Suche nach der Bemessung von Anwaltsgebühren, bin ich auf diesem Portal auf eine hervorragende Abhandlung zu diesem Thema von Herrn Wahlenmaier gestossen. Da ich mich über das Verhalten meines beauftragten Anwalts sehr gewundert habe, bat ich Herrn Wahlenmaier um ein Beratungsgespräch. Herr Wahlenmaier hat mir ein unverbindliches, kostenfreies Erstgespräch angeboten, dass ca. 20 Minuten gedauert hat. Herr Wahlenmaier ist auf meinen Fall eingegangen und hat mir verschiedenes im Rahmen der Erhebung von Anwaltskosten, Gebührensätzen erklärt. Leider kommt es immer wieder vor, dass Anwälte Ihre Kosten nicht transparent darstellen. Es hilft nur, sich die voraussichtlichen Kosten im Vorfeld schriftlich geben zu lassen. Leider bin ich in meinem Fall an einen Anwalt geraten, der dies ausgenutzt hat. Vielen Dank an Herrn Wahlenmaier, der hier in Person das positive Gegenbeispiel geliefert hat.
Antwort von Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier
Sehr geehrter Herr T.,
ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Armin Wahlenmaier
Rechtsanwalt
ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Armin Wahlenmaier
Rechtsanwalt
IB
von I. B. am 12.03.2024 um 12:20 Uhr
unverschuldete SCHUFA-Meldung
Zivilprozessrecht
Von heute auf morgen wurde ich bei der Schufa gemeldet mit einem offenen Betrag, der nicht zu meiner Person gehörte - man hat hier einfach mit jemand anderem verwechselt, daraus resultierten fatale finanzielle Folgen für mich und meine Familie, nach einer kurzen Telefonberatung war ich vom Herrn Dr. Wahlenmaier überzeugt und gab Ihm den Auftrag mich zu vertreten, sehr zügig wurde die Meldung gelöscht und entfernt und im Anschluss habe ich dann noch auf Schadenersatz beim Auftraggeber der Meldung geklagt, diesen Prozess hat der Anwalt genauso präzise und geschickt gehandelt.
Reaktionszeit - unglaublich schnell, auch an Wochenenden
Informationsfluss - klar und präzise, nochmal auf Fragen eingegangen, telefonisch wie auch schriftlich per Mail
Verständlichkeit - einsame Spitze, auch verständlich für Laien
Beantwortung von Fragen - ein sehr geduldiger Anwalt, der auch zuhört und seine Erfahrungen mit einem teilt.
Antwort von Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier
Sehr geehrter Mandant,
es freut mich sehr, dass Sie mit dem Ergebnis unserer Arbeit zufrieden sind. Ihr Fall war eine anwaltliche Herausforderung, da die schnelle Löschung des unberechtigten SCHUFA-Eintrags nur gerichtlich im Wege der einstweiligen Verfügung erreicht werden konnte. Anschließend war ein weiteres gerichtliches Verfahren erforderlich, mit welchem wir dann einen durchaus beachtlichen Schadensersatz in Höhe von 3000 EUR erzielen konnten. Vielen Dank für Ihre tolle Bewertung.
Armin Wahlenmaier
es freut mich sehr, dass Sie mit dem Ergebnis unserer Arbeit zufrieden sind. Ihr Fall war eine anwaltliche Herausforderung, da die schnelle Löschung des unberechtigten SCHUFA-Eintrags nur gerichtlich im Wege der einstweiligen Verfügung erreicht werden konnte. Anschließend war ein weiteres gerichtliches Verfahren erforderlich, mit welchem wir dann einen durchaus beachtlichen Schadensersatz in Höhe von 3000 EUR erzielen konnten. Vielen Dank für Ihre tolle Bewertung.
Armin Wahlenmaier
HB
von H. B. am 29.02.2024 um 09:15 Uhr
Unzulässiger Schufa-Eintrag / Identitätsdiebstahl
Allgemeine Rechtsberatung
Es wurde ein Identitätsdiebstahl durchgeführt, der zu einem negativen Schufa Eintrag geführt hat. Herr Wahlenmaier half sehr engagiert, zielorientiert und erfolgreich, diesen Eintrag möglichst schnell wieder entfernen zu lassen.
Antwort von Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung. Es freut mich, dass Sie zufrieden waren und wir Ihr SCHUFA-Problem lösen konnten. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne telefonisch zur Verfügung.
Armin Wahlenmaier
vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung. Es freut mich, dass Sie zufrieden waren und wir Ihr SCHUFA-Problem lösen konnten. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne telefonisch zur Verfügung.
Armin Wahlenmaier
DK
von D. K. am 20.02.2024 um 11:36 Uhr
Prämiensparen
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Ich hatte einen Prämiensparvertrag mit falsch berechneten Zinsen. Nach meiner Aufforderung diesen nachzuberechnen, wurde mir seitens der Bank eine Nachzahlung im mittleren 2stelligen Bereich angeboten.
Ich habe daraufhin Herrn Wahlenmaier angerufen und die Vertragsunterlagen zugesandt. Am Ende des Verfahrens bekam ich vom Gericht eine Nachzahlung von über 5000€ zugesprochen. Herr Wahlenmaier war immer erreichbar, sowohl telefonisch als auch per Mail und hat mich stets über den Verfahrensstand in Kenntnis gesetzt. Ich kann die Kanzlei nur empfehlen! Vielen Dank.
Antwort von Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier
Schön, dass Sie zufrieden sind. Vielen Dank für die angenehme und zielorientierte Zusammenarbeit.
Armin Wahlenmaier
Rechtsanwalt
Armin Wahlenmaier
Rechtsanwalt
GM
von G. M. am 07.02.2024 um 13:54 Uhr
Tolle Unterstützung beim Kreditkartenmissbrauch
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Wurden zu jeder Tageszeit toll unterstützt und auch am Wochenende erreichbar gewesen! Wir konnten uns mit der Hilfe auf einen Vergleich einigen! Dankeschön nochmal!
Antwort von Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier
Danke für die gute Zusammenarbeit. Armin Wahlenmaier
TB
von T. B. am 29.12.2023 um 19:17 Uhr
Top Leistung im Fachgebiet Anwaltshaftung!
Anwaltshaftung
Nach meiner vor Gericht verlorenen Erbklage war ich völlig verzweifelt und habe nach Erklärungen der Gerichtsentscheidung gesucht, weil mein damaliger Rechtsanwalt mir über einen Zeitraum von 2 Jahren nur gute Erfolgsaussichten versprach. Am Ende hat mir die ganze Sache viele Nerven und eigenes Geld gekostet. Ich konnte nicht verstehen, wie es dazu gekommen ist. Zum Glück sind wir im Internet auf den Artikel "Ein Fall von Anwaltshaftung – die von Anfang an aussichtslose Klage" von Armin Wahlenmaier gestoßen.
Wir haben Herrn Wahlenmaier sofort kontaktiert. Am nächsten Tag wurde ich von ihm angerufen. Bereits im ersten Telefonat hat er die Angelegenheit richtig eingeschätzt und mir seine Unterstützung angeboten. Die weitere Kommunikation waren immer sehr freundlich, konkret und für mich verständlich. Alles wurde umgehend geklärt und erledigt. Ausgezeichnet!
Am Ende hat er für mich ein sehr gutes Ergebniss erreicht und meinen finanziellen Verlust deutlich minimieren können.
Ich würde ihn immer weiter empfehlen. Herzlichen Dank!
Antwort von Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier
Sehr geehrter Herr B.,
leider mussten Sie sehr schleche Erfahrungen mit einer anderen Anwaltskanzlei machen und haben dadurch unnötig viel Geld verloren. Zum Glück haben Sie den Mut aufgebracht, sich dagegen zur Wehr zu setzen und einen Schadensersatzanspruch wegen anwaltlicher Falschberatung geltend zu machen. Es freut mich sehr, dass Sie mit dem Ergebnis zufrieden sind. Ich bedanke mich recht herzlich für die sehr gute Bewertung.
Armin Wahlenmaier
leider mussten Sie sehr schleche Erfahrungen mit einer anderen Anwaltskanzlei machen und haben dadurch unnötig viel Geld verloren. Zum Glück haben Sie den Mut aufgebracht, sich dagegen zur Wehr zu setzen und einen Schadensersatzanspruch wegen anwaltlicher Falschberatung geltend zu machen. Es freut mich sehr, dass Sie mit dem Ergebnis zufrieden sind. Ich bedanke mich recht herzlich für die sehr gute Bewertung.
Armin Wahlenmaier
IS
von I. S. am 09.12.2023 um 09:23 Uhr
Löschung eines unberechtigten Schufa-Eintrags
Zivilprozessrecht
Ich habe mir die RA-Kanzlei Wahlenmaier aufgrund meiner Recherche auf dieser Anwaltsplattform ausgesucht. Nur wenige Minuten nach dem Absenden des Kontakformulares erhielt ich einen Rückruf. Dies, wie auch die weitere Kommunikation per Email, verlief zeitnah, kompetent und auch für Laien in sehr gut verständlicher Art und Weise. Der Eintrag wurde bereinigt und ich werde bei weiteren Rechtsproblemen gerne wieder auf seine Expertise zurückgreifen wollen.
Antwort von Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier
Sehr geehrter Herr S.,
nachdem Ihr Fall durchaus kompliziert war, bin ich froh, dass wir nun alles klären konnten und Ihre SCHUFA wieder "clean" ist. Vielen Dank.
Armin Wahlenmaier
Rechtsanwalt
nachdem Ihr Fall durchaus kompliziert war, bin ich froh, dass wir nun alles klären konnten und Ihre SCHUFA wieder "clean" ist. Vielen Dank.
Armin Wahlenmaier
Rechtsanwalt