Verwaltungsrecht. Klar. Kompetent.
Fachanwältin für
- Verwaltungsrecht
Rechtsgebiete
- Beamtenrecht
- Schulrecht
- Öffentliches Recht
- Öffentliches Baurecht
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- Wettbewerbsrecht
Über mich
Verwaltungsrecht. Klar. Kompetent.
In der Kanzlei Baiker & Richter Rechtsanwälte sind wir Ihr zuverlässiger Partner für verwaltungsrechtliche Fragestellungen, der sich gleichermaßen an Privatpersonen, Unternehmen und Behörden richtet – und das bundesweit. Mit unserer tiefgreifenden Expertise und unserem Leistungsspektrum stehen wir für professionelle, individuelle und umsichtige Rechtsberatung.
Frau Rechtsanwältin Simone Baiker, eine versierte Fachanwältin für Verwaltungsrecht, bildet mit ihrer fundierten Ausbildung an der Albert-Ludwig-Universität Freiburg und dem Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf eines unserer Herzstücke der Kanzlei. Ihre beruflichen Wurzeln liegen in der renommierten Sozietät Schwarz & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf. Im Jahr 2005 gründete sie zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Marcus Richter, LL.M. die Kanzlei Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG. Ihre besonderen Kenntnisse und umfangreichen Erfahrungen im Verwaltungsrecht wurden 2008 mit dem Fachanwaltstitel gewürdigt.
Unser Fachgebiet umfasst eine Vielzahl von Bereichen. Im Beamtenrecht bieten wir Beratung und Vertretung in Fragen wie Ausbildungskosten, Abordnung, beschränkte Dienstunfähigkeit, die Situation von Beamten auf Probe und in der Beamtenversorgung, Beförderung, sowie für Berufssoldaten und Zeitsoldaten der Bundeswehr. Wir befassen uns auch mit sensiblen Themen wie Depressionen im Dienst, dienstlicher Beurteilung, Dienstunfähigkeit, Dienstunfällen, Eignung und Gesundheit, Konkurrentenklagen und Versetzungen.
Im Handwerksrecht betreuen wir Mandanten bei der Altgesellenregelung, Auskunft, Ausnahmebewilligung, Ausübungsberechtigung, Existenzgründung, bei Fragen rund um die Handwerksrolle, Meisterbrieferfordernis, Nebenbetriebe, Ordnungsbehörden, Ordnungswidrigkeiten, Reisegewerbe und Reisgewerbekarten, Schwarzarbeit und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie bei wesentlichen Tätigkeiten im zulassungspflichtigen Handwerk und relevanten gesetzlichen Bestimmungen wie § 7b HwO, § 8 HwO, § 9 HwO.
Im Bereich des Hochschulrechts unterstützen wir bei Aufsichtspflicht, Bewertungsfragen, Bewertungsfehlern, Berufsprüfungen, Dissertationen, Examen, Exmatrikulationen, HWK-Prüfungen, IHK-Prüfungen, Immatrikulationen, Innungs-Prüfungen, Studienordnungen, Studienplatzklagen, Studienwechsel, Universitätsangelegenheiten, Verfahrensfehlern, Weiterbildung und bei allen Formen der Prüfungsproblematik.
Im Schulrecht beraten wir zu Themen wie Abiturzulassung, Abiturprüfung, Abschlüssen, Anfechtungen, Ausschluss vom Unterricht, Beurteilungsspielräumen, dem Drehtür-Modell, Hochbegabung, Inklusion, Leistungsbewertung, Nichtversetzung, Notenwidersprüchen, Ordnungsmaßnahmen, Schulgesetzen, Schulwahl, Schulproblemen, Schulsorgen, Schulnoten, sonderpädagogischem Förderbedarf, Underachievern, Verweisen und Zeugnisnoten.
Im Subventionsrecht decken wir Arbeitsplatzfragen, Auflagen, Beihilfen, Behörden, Konkurrenten, modifizierte Auflagen, Nebenbestimmungen, Rückforderungen, Rücknahmen, Subventionsvergaben, Zuwendungen und Verfristungen ab.
Mit unserem umfassenden Wissen und unserer spezialisierten Erfahrung im Verwaltungsrecht sind wir bestens gerüstet, um Ihnen in all diesen Bereichen zur Seite zu stehen und eine erstklassige rechtliche Beratung zu bieten.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.baiker-richter.com
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Sprachen
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- Französisch
- Englisch
Mitgliedschaften
- DAV
- Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht
- DASV Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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