Profil-Bild Rechtsanwalt Burkhard Zurheide
Rechtsanwalt

Burkhard Zurheide

Anwaltssozietät Dr. Rössler GbR
Anwaltssozietät Dr. Rössler GbR

Fachanwalt für

  • Verwaltungsrecht

Rechtsgebiete

  • Öffentliches Recht
  • Beamtenrecht
  • Vereinsrecht & Verbandsrecht
  • Umweltrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Schulrecht
Über 19 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2005 und über 19 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.


„Jede Auftraggeberin und jeder Auftraggeber, seien es Privatpersonen, Unternehmen oder Behörden, dürfen und müssen bei Inanspruchname anwaltlicher Dienstleistungen erwarten, optimal beraten und vertreten zu werden." 

Dies ist Grundlage und Richtschnur der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Burkhard Zurheide aus Bielefeld, der Privatpersonen, Unternehmen wie auch Behörden in spezifischen Rechtsgebieten gern zur Seite steht.  

Burkhard Zurheide, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, legte im Jahre 1977 das Abitur am Widukind-Gymnasium in Enger ab, diente danach zwei Jahre lang als Soldat auf Zeit bei der Luftwaffe und nahm das Studium der Rechtswissenschaft zum Wintersemester 1979/80 auf. Im Februar des Jahres 1986 wurde er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Im Jahre 1988 folgte die Zulassung als Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er gehörte von 1990 bis 1994 als Abgeordneter dem ersten gesamtdeutschen Bundestag an und ist seit 2001 Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Bielefeld. Dort lehrt er in den Fächern Öffentliches Wirtschaftsrecht, Umweltrecht und Öffentliches Baurecht. Im Jahre 2004 erfolgte die Ausbildung zum Wirtschaftsmediator

Verwaltungsrecht (allgemein)

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Die Herrschaft des Rechts soll durch ein enorm ausdifferenziertes Normenwerk, das sich aus kodifizierten und ungeschriebenen völkerrechtlichen und supranationalen Rechtssätzen sowie nationalen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften u.a. zusammensetzt, sichergestellt werden. Bzgl. seiner Regelungsintensität und -tiefe sucht es seinesgleichen. Dies führt mitunter zu Überreglementierungen und einem Dickicht, das einem juristischen Laien wie undurchdringlich erscheint und in dem tatsächlich auch Fallstricke lauern. 

Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen geraten nicht nur untereinander sondern immer häufiger auch mit dem Staat bzw. anderen Trägern der öffentlichen Verwaltung in Konflikte. Der Rechtsratsuchende hat mitunter den Eindruck, gegenüber öffentlichen Institutionen von vornherein in der schwächeren Ausgangslage zu sein. RA Zurheide hilft dabei, die Waffengleichheit wieder herzustellen. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist ihm der Umgang mit Behörden bestens vertraut, ob es um die Erteilung beantragter Genehmigungen (vielleicht einer Baugenehmigung, einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, einer Gewerbeerlaubnis, etc.), geht, ob Behördenentscheidungen anzufechten sind oder ob vertragliche Regelungen gefunden werden müssen; RA Zurheide wird Sie unterstützen und Ihnen helfen. 

Beamtenrecht und öffentliches Dienstrecht

Als ausgewiesener Experte für alle Fragen des Beamtenrechts setzt sich RA Zurheide mit viel Erfahrung und Sachkenntnis für Ihren Fall ein. Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes werden von ihm bei typischen dienstrechtlichen Fragestellungen versiert begleitet: Versetzung, Umsetzung, Abordnung, Zurruhesetzung, Disziplinarverfahren, Beförderungsverfahren und Konkurrentenstreitverfahren gehören ebenso dazu wie Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer dienstlichen Beurteilung, temporärer oder dauernder Dienstunfähigkeit, einem Dienstunfall, einem Wiedereingliederungsverfahren, einem BEM-Verfahren, der Beanspruchung amtsangemessener Beschäftigung oder einer angeordneten amtsärztlichen Untersuchung. Lässt sich eine konsensuale Streitüberwindung nicht erreichen, vertritt er Sie auch vor den Verwaltungs- oder Arbeitsgerichten und begleitet Sie durch komplexe gerichtliche Verfahren. 

Schulrecht und Prüfungsrecht

Können erteilte Noten, Zeugnisse oder versetzungsrelevante Entscheidungen überhaupt und, wenn ja, mit welchen Erfolgsaussichten angefochten werden? Wann darf die Schule eine Ordnungsmaßnahme verhängen und wie kann man sich dagegen zur Wehr setzen?

Diese und alle anderen Fragen zum Schul- und Prüfungsrecht werden von RA Zurheide routiniert und engagiert beantwortet. Er vertritt Sie zudem im Widerspruchsverfahren und ggfs. vor dem Verwaltungsrecht. 

Staatshaftungsrecht, insb. Amtshaftung

Welche Ansprüche bestehen eigentlich, wenn die öffentliche Hand Fehler begeht, die zu einem Schaden führen; wenn eine Behörde z.B. eine Baugenehmigung nicht innerhalb angemessener Zeit erteilt? Unter welchen Voraussetzungen haftet sie auf Schadensersatz, Folgenbeseitigung, Entschädigung, Wiedergutmachung?

Dahinter verbergen sich komplexe Probleme, die einer spezifischen und fachkundigen Begutachtung bedürfen.

Öffentliches Baurecht 

Welche Art und welches Maß an Bebauung und welche Bauweise lassen städtbauliche Normen wie Bebauungs- oder Flächennutzungsplan zu? Gibt es Ausnahmen von entsprechenden Festsetzungen oder vielleicht Befreiungen? Welche Vorschriften müssen noch beachtet werden? Das Baugesetzbuch oder die Landesbauordnung? Ist es möglich, sich gegen ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundastück erfolgreich zur Wehr zu setzen?

Vom öffentlichen Baurecht betroffen sind Bauherren, Nachbarn, Architekten, Bauunternehmer, Handwerker und Investoren. Die Erfahrung zeigt, dass es ratsam ist, zu Beginn der Planungen eine fundierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Das beugt bösen Überraschungen vor. 

Profitieren Sie von der großen Erfahrung und der besonderen Expertise, die Ihnen RA Zurheide bieten kann. 

Immissionsschutzrecht 

Dieses komplexe Rechtsgebiet, das sich aus europas-, bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zusammensetzt, dient dem großen Ziel, schädliche Umwelteinwirkungen auf Mensch und andere Rechtsgüter zu vermeiden oder zumindest auf unvermeidbare Mindestmaße zu begrenzen. Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Verringerung der Schadstoffemissionen sind die Stichworte. RA Zurheide verfügt über die notwendige Expertise und Erfahrung, um auch komplexe Fragestellungen kompetent beantworten zu können.

Mediation 

In der Mediation wird eine außergerichtliche Lösung von Konflikten angestrebt, um eine ausgewogene und für alle Parteien befriedigende Lösung zu finden. Diese soll von den Streitparteien selbst erarbeitet werden und dauerhaft und verbindlich sein, wobei sie vom Mediator als unparteiischem Dritten unterstützt werden. Dadurch können zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren vermieden werden, festgefahrenen Streitsituationen neue Impulse gegeben und eine ehemals gute Geschäftsbeziehung zwischen den Streitparteien wiederhergestellt werden. RA Zurheide steht Ihnen als erfahrener Mediator gern zur Verfügung.

Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze

Die Kanzleiräume, eine Zweigstelle der Anwaltssozietät Dr. Rössler, befinden sich im ruhigen und schönen Bielefelder Westen, fünf Gehminuten von den U-Bahn-Haltestellen Oetkerhalle/SchücoArena und Siegfriedplatz  (Linie 4) entfernt. An der Lina-Oetker-Straße selbst oder den Seitenstraßen werden Sie immer einen Kfz-Parkplatz finden.



Weitere Informationen finden Sie unter:www.kanzlei-roessler.de

Burkhard Zurheide ist gelistet in Rechtsanwälte Bielefeld und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Hamm
  • Deutscher Anwaltverein
  • Vereinigung ehem. Abgeordneter des Deutschen Bundestags e.V.
  • Deutsch-französische Juristenvereinigung
  • Bundesvereinigung Öffentliches Recht (BOER) e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Mediation im DAV
  • GCE Gesellschaft zur Förderung der Conflict Policy Codices in Europa e.V.
  • DSC Arminia Bielefeld e.V.

Kontaktdaten von Burkhard Zurheide

  • Lina-Oetker-Str. 2 B, 33615 Bielefeld

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