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Bewertungen

RE

von R. E. am 16.08.2023 um 13:30 Uhr

Enttäuschend
Allgemeine Rechtsberatung
Für den Prozessgegner ideal, für den eigenen Mandanten nicht zielführend.
KL

von K. L. am 05.06.2022 um 12:04 Uhr

Lärmbelästigung
Allgemeine Rechtsberatung
Ich bin rundum zufrieden. Menschlich sowie auch fachlich sehr zu empfehlen.
AA

von A. A. am 09.09.2020 um 14:28 Uhr

Erfolgreiche Rückforderung der Gehaltspfändung
Versicherungsrecht
Herr Köhn hatte mich in einem sozialrechtliches Verfahren vertreten. Ich hatte Herrn Köhn aufgesucht, da mein Lohn von meiner Krankenkasse gepfändet wurde. Mein damaliger Arbeitgeber hatte mich gekündigt, jedoch meiner Krankenkasse einen früheren Zeitpunkt mitgeteilt. Aufgrund dessen ging die AOK davon aus, dass ich die versicherte Zeit zu zahlen habe. Nach erfolgter Vollständiger Befriedigung ihres Anspruchs hatte ich Herrn Köhn beauftragt. Er wiederum hatte das gepfändete Geld wieder zurückgefordert. Mit Erfolg.
Die Pfändung erfolgte zu Unrecht.
AA

von A. A. am 16.07.2020 um 12:28 Uhr

Hausfriedensbruch,Körperverletzung,Sachbeschädigung
Allgemeine Rechtsberatung
Besser könnte ich mir das nicht vorstellen. Das Verfahren wurde direkt nach der Personalisierung mit eine geringe Geldstrafe ENDGÜLTIG abgeschlossen und ohne jegliche Eintragungen. Das Vertrauen hat sich mehr als gelohnt und bin wirklich froh dass die Sache mit dem Traum Ergebnis aus der Welt ist. Vielen Dank
ES

von E. S. am 13.07.2020 um 20:41 Uhr

Klasse Beratung zum Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
Arbeitsrecht
Aufgrund gegebener Unstimmigkeiten in meinem Arbeitsverhältnis war ich auf der Suche nach einem kompetenten und facherfahrenen Rechtsanwalt im öffentlichen Dienst. Ich bin hierbei auf Herrn Köhn gestoßen und war von der Beratung begeistert. Die Mir aufgeworfenen Fragen wurden beantwortet und die Problemlagen Gelöst. Er hat sich sehr engagiert gezeigt und ist Mit mir gemeinsam tiefgründig in die Thematik hineingegangen. Im Ganzen bin ich sehr zufrieden aus der Besprechung gegangen. Sehr empfehlenswert!
Die von der Mandantin vorgenommene Schildung ist zutreffend. Der mir angetragene Fall war arbeitsrechtlich anspruchsvoll. Die Mandantin ist in den öffentlichen Dienst eingetreten und wurde über einen längeren Zeitraum hinweg fehlerhaft eingruppiert. Hierdurch erhielt die Mandantin ein um mehrere einhundert Euro verringertes Arbeitsentgelt. Den Eingruppierungsfehler habe ich festgstellt und konnte der Mandantin helfen, richtig eingruppiert zu werden und so das ihr zustehende Arbeitsentgeld vollständig zu erhalten.
SW

von S. W. am 01.02.2011 um 16:57 Uhr

Klage mit Rechtsmitteln zum Vertragsrecht
Kaufrecht
TS

von T. S. am 09.01.2011 um 15:08 Uhr

Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr netter Kontakt, schnelle Hilfe, einfach gut.