Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Bellot
Rechtsanwältin

Elisabeth Bellot

Rechtsanwälte Reisert Zegowitz Bellot Bellot Partnerschaft mbB
Rechtsanwälte Reisert Zegowitz Bellot Bellot Partnerschaft mbB

Fachanwältin für

  • Versicherungsrecht
  • Medizinrecht

Rechtsanwälte Reisert Zegowitz Bellot Bellot Haeckel Partnerschaft mbB

Moderne Rechtsberatung mit Tradition in Augsburg – seit 1889

Rechtsanwälte Reisert Zegowitz Bellot Bellot Haeckel Partnerschaft mbB berät seit mehr als 125 Jahren Privatpersonen und Unternehmen in Augsburg – fachlich versiert, spezialisiert und immer auf Höhe der Zeit. In der Kanzlei im Herzen von Augsburg stehen Ihnen vier Rechtsanwälte mit unterschiedlichen Beratungsschwerpunkten zur Verfügung.

Rechtsanwältin Elisabeth Bellot ist Fachanwältin für Versicherungsrecht und berät in der Kanzlei mit dem Schwerpunkt Versicherungsrecht. Hier bei anwalt.de finden Sie außerdem auch das Profil von Rechtsanwalt Andreas Hackel (Fachanwalt für Arbeitsrecht / Fachanwalt für Verkehrsrecht). Mehr Informationen über die Kanzlei erhalten Sie auf unserer Website: www.reisert-zegowitz.de


Rechtsanwältin Elisabeth Bellot

Fachanwältin für Versicherungsrecht

Fachanwältin für Medizinrecht


Rechtsanwältin Bellot ist in der Kanzlei Reisert, Zegowitz & Kollegen Ihre Ansprechpartnerin im Versicherungsrecht v. a. zu folgenden Themen:

Personenversicherungen:
Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
private / gesetzliche Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Krankentagegeld / Genesungsgeld
Unfallversicherung / Unfallinvaliditätsleistung
Pflegeversicherung
(Risiko-)Lebensversicherung / (Leistungsanspruch / Rückgewähransprüche

Sachversicherungen:
(Wohn-)Gebäudeversicherung
Hausratsversicherung
Feuerversicherung
Glasversicherung
Kfz-Versicherung / Kaskoversicherung
Rechtsschutzversicherung

Haftpflichtversicherungen:
Privathaftpflicht-Versicherung
Betriebshaftpflicht
Berufshaftpflicht z. B. Ärzte, Rechtsanwälte 


Beratung im Bereich Personenversicherungen

Personenversicherungen sichern Menschen gegen wirtschaftliche Risiken ab, die mit körperlichen Einschränkungen durch Krankheit, Unfall, Arbeitsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit etc. einhergehen und die ohne Versicherungsschutz existenzbedrohend werden können.

Wegen der komplexen Materie des Versicherungsrechts in diesem Bereich ist nur ein Rechtsanwalt mit vertieften Kenntnissen und Erfahrung im Versicherungsrecht (Versicherungsverträge, Versicherungsbedingungen (AVB) etc.) in der Lage, Ihre Ansprüche zu prüfen, ggfs. deren Höhe zu bestimmen und gegenüber der Versicherung bzw. vor Gericht durchzusetzen. Denn ein Rechtsanwalt für Versicherungsrecht bzw. Fachanwalt für Versicherungsrecht kann verlässlich Auskunft darüber geben, wann ein Versicherungsfall mit entsprechenden Leistungspflichten der Versicherung vorliegt oder wann z. B. ein Risikoausschluss oder eine Obliegenheitsverletzung / Anzeigepflichtverletzung die Leistungspflicht ausschließen.

Sie benötigen Unterstützung im Bereich Personenversicherungen?

Dann sprechen Sie Rechtsanwältin Bellot direkt an, damit Sie zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld kommen. Nutzen Sie dafür das anwalt.de-Kontaktformular oder vereinbaren Sie unter 0821 / 345 500 einen Rückruf!

Beratung im Bereich Sachversicherungen

Auch bei Sachschäden geht es oft um viel Geld und nicht selten um die eigene Existenz, z. B. bei einem schweren Verkehrs-Unfall, einem Wohnungsbrand bzw. Hausbrand oder einem massiven Wasserschaden (Wasserrohbruch, Hochwasser etc.). Versicherungen wie z. B. die private Haftpflicht, eine Voll-Kasko oder Teil-Kasko für Kraftfahrzeuge, eine (Wohn-)Gebäudeversicherung oder z. B. die „Hausrat" sichern gegen etliche Schäden ab. Unternehmer und Freiberufler können zusätzlich Haftungsansprüche aus der beruflichen Tätigkeit treffen oder Schadensfälle, die sich im Unternehmen bzw. Büro ereignen. Hier sichert die Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht in vielen Fällen nicht nur die private, sondern auch die berufliche Existenz.

Aber selbst wer gut versichert ist, kämpft häufig mit der eigenen Versicherung um Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. Deswegen ist auch hier in der Auseinandersetzung mit der vermeintlich übermächtigen Versicherung anwaltliche Unterstützung nicht selten schlichtweg bares Geld wert.

Einerseits, da ein fachkundiger Rechtsanwalt feststellen kann, ob Ihre Versicherung im konkreten Schadensfall tatsächlich zahlen muss. Andererseits, um herauszufinden, in welcher Höhe Ihre Versicherung zahlen muss. Und nicht zuletzt kümmert sich ein erfahrener Rechtsanwalt für Versicherungsrecht – wenn nötig – um die Einschaltung eines Gutachters und klärt ggfs. mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Übernahme von Anwaltskosten und Gutachterkosten.

Sie benötigen Unterstützung im Bereich Sachversicherungen?

Sie wollen zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld zu kommen? Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Elisabeth Bellot über das anwalt.de-Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen Rückruf unter 0821 / 345 500.

Ansprüche gegen Rechtsschutzversicherung

Eine spezielle Versicherung ist die Rechtsschutzversicherung, die es sowohl für Privatpersonen (Privat-Rechtsschutz) als auch für Unternehmen gibt (Firmen-Rechtsschutz).

Im Bereich der Privatrechtsschutzversicherung sind dabei Versicherungspakete denkbar, die z. B. als Familienrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz und Mietrechtsschutz enthalten und diese Bereiche abdecken. Daneben gibt es aber natürlich etliche Rechtsschutzversicherungen, die gezielt einzelne Lebensbereiche abdecken wie z. B. Rechtsschutzversicherungen für Eigentümer und Vermieter von Wohnungen oder die Privatrechtsschutz für Selbstständige.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung und müssen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen? Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer „Rechtsschutz" zu klären und durchzusetzen – von der Deckungszusage bis zur Übernahme der Anwaltskosten und Gerichtskosten.

Sie benötigen Unterstützung im Bereich Rechtsschutzversicherung?
Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Elisabeth Bellot über das anwalt.de-Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen Rückruf unter 0821 / 345 500

Beratung & Vertretung im Medizinrecht

Ein weiterer Beratungs-Schwerpunkt von Rechtsanwältin Elisabeth Bellot ist das Medizinrecht. Als Fachanwältin für Medizinrecht berät sie nicht selten an der Schnittstelle zwischen diesen beiden Rechtsgebieten.

Ihre Qualifikation im Medizinrecht macht es Rechtsanwältin Bellot möglich, sich im Zusammenhang mit Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung oder Krankenversicherung mit Ärzten, Krankenhäusern oder Versicherungsträgern auch über medizinische / medizinrechtliche Inhalte versicherungsrechtlicher Problemstellungen fachlich versiert auszutauschen. Gerade diese Fähigkeit verhilft Versicherten nicht selten dazu, versicherungsrechtliche Ansprüche effizient durchzusetzen.

Sie benötigen Unterstützung im Bereich Medizinrecht?

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Bellot direkt über das anwalt.de-Kontaktformular oder vereinbaren Sie unter 0821 / 345 500 einen Rückruf bzw. Beratungstermin.

Elisabeth Bellot ist gelistet in Rechtsanwälte Augsburg und Rechtsanwälte Deutschland.

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