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Bewertungen

MR

von M. R. am 18.03.2024 um 15:24 Uhr

Abgewehrtes Vollstreckungsverfahren + Erfolg im Hauptsacheverfahren
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
„Ich bin Messebauer und nahm Herrn Barziks Hilfe zum widerholten Male in Anspruch. Diesmal ging es um die Abwehr einer Vollstreckung aus einem Titel einer ehemaligen Mieterin, der wir damals eine Umzugshilfe für ihren frühzeitigeren Auszug im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung gezahlt hatten. Die dahingehende „Umzugshilfe“ in Höhe von 5.500 € wollte diese nun vollstrecken, hatte jedoch Teile des Vergleichs nicht eingehalten. Im einstweiligen Rechtsschutz verhinderte Herr Barzik dann die Vollstreckung und gewann jetzt auch das Hauptsacheverfahren. Ich bin sehr erleichtert, arbeite mit Herrn Barzik immer wieder gerne zusammen und kann Herrn Barzik weiterhin uneingeschränkt weiterempfehlen.“
SL

von S. L. am 06.02.2024 um 11:24 Uhr

Reverse-Charge-Verfahren
Steuerrecht
Wir wurden von Herr Barzik im Rahmen „USt-Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ vertreten und können seine Arbeit lobenswert positiv berichten! Wir sind in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden! Die Zusammenarbeit war in jeglicher Hinsicht absolut vertrauenswürdig, sehr angenehm, kompetent, respektvoll und absolut menschlich. Herr Barzik hat eine hervorragende Arbeit gemacht und ein super Ergebnis erzielt. Er ist absolut Empfehlenswert!
Wir sind froh das wir als Mandant Herr Barzik mit unserem Fall beantragt haben, dadurch hat er unsere Rechte verteidigt.
Vielen Dank für die gute Bewertung. Nur zur Klarstellung:
In dem Prozeß ging es um die Rückforderung einer einbehaltenen USt-Kaution auf einen ausgeführten Sportwagen. Dieser war als Ausfuhrlieferung eigentlich steuerfrei zu stellen und die USt-Kaution nach Beibringung der Ausfuhrbelege auszukehren. Dahingehend weigerte sich das Autohaus jedoch. Am Ende konnten wir die Sache am LG München I gewinnen
DR

von D. R. am 09.01.2024 um 16:42 Uhr

Nachzahlung durch den Widerspruch vom Herrn Barzik an das Finanzamt
Steuerrecht
„Ich nahm Herrn Barziks Hilfe bei einem Einspruch gegen die Steuerfestsetzung des Finanzamtes in Anspruch. Wir konnten den Einspruch hinterher nahezu gänzlich gewinnen. Ich kann Herrn Barzik nur weiter empfehlen und bedanke mich für die Vertretung.“
HS

von H. S. am 03.01.2024 um 17:05 Uhr

Sehr kompetente Beratung und Hilfe
Allgemeine Rechtsberatung
Ich nahm Herrn Barziks Hilfe bei der Begründung eines Einspruches gegen das Finanzamt in Anspruch. Dabei ging es um die meiner Meinung nach falsche steuerliche Berücksichtigung eines ausgezahlten Altersvorsorgevertrages, der seitens der Versicherung und seitens des FAes als Neufall bewertet worden war. Mit Hilfe von Herrn Barzik gelang es uns dann aber darzustellen, dass es sich vielmehr um einen steuerfreien Altfall handelte, sodass die komplette Summe der Auszahlung steuerfrei verbleiben konnte. Mir ist ein großer Stein vom Herzen gefallen, als ich den Änderungsbescheid erhalten habe. Ich möchte Herrn Barzik absolut empfehlen und mich für seine Hilfe bedanken.
MM

von M. M. am 22.12.2023 um 11:24 Uhr

Erstberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Barzik nimmt sich auch für eine Erstberatung viel Zeit, beantwortet alle Fragen freundlich und mit Fachkenntnis und er informiert sich zunächst über unbekannte Themen, eher er seine Einschätzung darlegt. Auch die finanzielle Seite gestaltet er für den Kunden fair, so dass ich gerne fünf Sterne vergebe!
TR

von T. R. am 05.11.2023 um 11:38 Uhr

Doppelte Haushaltsführung
Steuerrecht
Herr Barzik vertrat mich in einem Verfahren bzgl. einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung. Diese wurde in den ersten Jahren von dem Finanzamt nach Überprüfung der eingereichten Nachweise anerkannt, jedoch zuletzt mit teils lebensfremden Argumenten abgelehnt. Das Klageverfahren konnte mit Hilfe von Herrn Barzik gewonnen werden. Herr Barzik ging ausführlich auf den Verfahrensablauf und weitere mögliche Nachweise ein. Im Übrigen machte er in dem Schriftverkehr mit Finanzamt und Finanzgericht sehr umfangreiche Ausführungen und reagierte jederzeit umgehend auf Anfragen.
JK

von J. K. am 27.10.2023 um 09:39 Uhr

Grenzgängerbesteuerung
Steuerrecht
RA Barzik hat mich im Rahmen eines Einspruchsverfahren gegen einen Steuerbescheid vertreten. In der Sache ging es um die fälschliche Berücksichtigung von Schweizerischen Einkünften in meiner deutschen Steuererklärung. Herr Barzik konnte durch seinen Einspruch erreichen, dass die während der Coronaepidemie im Rahmen meiner Homeoffice-Tätigkeit erzielten Einkünfte eines Schweizer Arbeitgebers in Deutschland steuerfrei blieben und wir in der Sache vollumfänglich Erfolg hatten. Ich kann Herrn Barzik absolut weiter empfehlen und bedanke mich für die gute Vertretung.
UB

von U. B. am 15.09.2023 um 16:58 Uhr

Selbstanzeige
Steuerrecht
„Ich nahm Herrn Barziks Hilfe bei der Erstellung einer Selbstanzeige gegenüber den Finanzbehörden in Anspruch. Dies war nötig geworden, nachdem ich über Jahre hinweg versehentlich die Einkünfte aus einem Mietobjekt nicht erklärt hatte. Die Selbstanzeige belastete mich sehr, Herr Barzik konnte mir jedoch meine Ängste nehmen und die Sache letztlich mit einer Einstellung des Steuerstrafverfahrens beenden. Ich kann Herrn Barzik absolut empfehlen und möchte mich auf diesem Wege bei ihm bedanken.“
NH

von N. H. am 29.08.2023 um 20:31 Uhr

Steuerrecht - Rundum hervorragend !
Steuerrecht
Herr Barzik besitzt eine optimale Balance zwischen Fachkompetenz und Menschlichkeit. Als Rechtsanwalt begegnet Herr Barzik seinen Kunden angenehm und auf Augenhöhe, und hört dabei genau zu. Mit Hilfe seiner sehr umfangreichen Fachkompetenz, strukturiert er den Gesamtzusammenhang sachlich und verständlich, sodass der Kunde sich hervorragend beraten fühlt und den Lösungsweg versteht. Die weiteren Schritte erfolgen in voller Transparenz und stetigem Informationsaustausch. Eine Zusammenarbeit mit Herrn Barzik kann ich absolut empfehlen.
JL

von J. L. am 03.07.2023 um 10:57 Uhr

Schadenersatzansprüche gegen meinen Steuerberater
Allgemeine Rechtsberatung
Mein Steuerberater hatte meine Steuererklärungen zu spät abgegeben, so dass das Finanzamt meine Steuererklärung wegen Fristvesäumnis nicht anerkannte.
Ich hatte Herrn Barzik beauftragt, meine Schadenersatzansprüche durch eine Klage gegen meinen Steuerberater zu erwirken.
Herr Barzik hat mich zu jeder Zeit gut beraten und mich über den den Schriftverkehr mit dem Beklagten und dem Gericht immer informiert. Meine Schadenersatzansprüche wurden durch das Gericht bestätigt.
Ich bedanke mich bei Herr Barzik für die gute Zusammenarbeit.