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Rechtsanwalt

Georg N. Fellmann LL.M.

Kanzlei Georg N. Fellmann
Kanzlei Georg N. Fellmann

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Forderungseinzug & Inkassorecht
EK
von E. K. am 06.09.2021 um 13:02 Uhr
Mieterwechsel
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

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Herzlich Willkommen bei Rechtsanwalt Georg N. Fellmann LL.M.!

Besuchen Sie mich in meinen Büroräumen in Köln und lassen Sie sich vor Ort von mir unterstützen! Gerne berate ich Sie auch in englischer Sprache in den genannten Rechtsgebieten und erarbeite gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für Ihre Rechtsangelegenheiten. Meine Kanzlei steht Ihnen offen.

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Wenden Sie sich bei Streitigkeiten rund um das Mietverhältnis jederzeit an mich! Ich unterstütze Sie etwa, wenn Ihr Mieter die Miete zum wiederholten Mal nicht pünktlich gezahlt hat oder, wenn Ihr Vermieter schon seit Monaten die Kaution einbehält. Machen Sie in solchen und anderen Streitsituationen stets von Ihren Rechten Gebrauch und nehmen Sie mithilfe eines Anwalts Einfluss auf die Situation.

Im Rahmen des Mietrechts bin ich gerne auch bei Auseinandersetzungen bezüglich der Hausordnung, der Kündigung des Mietverhältnisses (etwa wegen Eigenbedarfs) oder sonstigen Konflikten da. Sprechen Sie mich an!

Erbrecht

In einem ersten Beratungsgespräch bespreche ich mit Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten für ein Testament oder einen Erbvertrag, beantworte Ihre Fragen zur gesetzlichen Erbfolge und zum Pflichtteil – der übrigens auch bei einer Enterbung nicht entfällt – oder erläutere Ihnen erbschaftssteuerliche Aspekte.

Weiterhin unterstütze ich Erben im Erbfall, bei Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft oder der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Sprechen Sie mich an – gerne stehe ich Erblassern, Erbnehmern, Miterben und Pflichtteilsberechtigten zur Seite!

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Um ein erfolgreiches Unternehmen zu leiten, bedarf es weit mehr als einer zündenden Geschäftsidee für die Existenzgründung. Ich unterstütze Sie wirtschaftlich fundiert und juristisch erfahren, damit Ihr Unternehmen möglichst nicht in die Krise gerät. So biete ich Ihnen u. a. Unterstützung bei der Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen, beschäftige mich in Ihrem Auftrag mit Transaktionen wie Unternehmenskäufen, Betriebsübergängen, Übernahmen oder Unternehmensverkäufen und helfe Ihnen beim Finden einer geeigneten Regelung für Ihre Nachfolge. Zudem kenne ich mich auch mit dem Handelsvertreterrecht sowie Rechtsfragen in Verbindung mit einem Handelsregistereintrag bestens aus.

Baurecht & Architektenrecht

Damit der Traum von den eigenen vier Wänden nicht zum Alptraum wird, können Sie sich auf meine baubegleitende Rechtsberatung – angefangen von der Planung bis hin zur endgültigen Fertigstellung – stets verlassen. Gerne kümmere ich mich um die rechtssichere Erstellung und sorgfältige Prüfung von Architektenverträgen und Bauverträgen. Sollten hingegen am Bauobjekt Mängel oder Planungsfehler entstanden sein, setze ich mich sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich für die Geltendmachung von Forderungen sowie für die Abwehr von Mängelansprüchen für Sie ein.

Forderungseinzug & Inkasso

In allen Anliegen, die sich auf den Forderungseinzug und das Inkassorecht beziehen, können Sie stets mit mir in Kontakt treten. Ich unterstütze Sie mit viel Engagement bei der Geltendmachung von ausstehenden Forderungsansprüchen, leite darüber hinaus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein, überwache diese und trete in Kontakt mit den Rechtsberatern Ihrer Schuldner. Des Weiteren vertrete ich Ihre Interessen engagiert und versiert vor Gericht und übernehme die Beitreibung Ihrer Forderungen. Über diese kümmere ich mich um die Kontaktherstellung zwischen Schuldner und Gläubiger. Sollte der Schuldner bereit sein, seine Schulden zu begleichen, ist es mein Ziel, Stundungsvereinbarungen bzw. Ratenzahlungen zu vereinbaren.


Rechtsanwalt und Solicitor Georg N. Fellmann

Seit 1978 ist Herr Rechtsanwalt Fellmann als Anwalt tätig. Von 1979 bis 1980 war er in einer englischen Großkanzlei tätig. 1999 qualifizierte er sich dann zusätzlich als Solicitor und ist seitdem als Solicitor für England und Wales am High Court in London zugelassen.
Herr Rechtsanwalt Fellmann war viele Jahre Beiratsmitglied in einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft und bringt aus diesem Bereich auch intensive Kenntnisse des Miet- und Wohnungseigentumsrechts mit.

Spezialisierung

Ohne Spezialisierung geht es nicht. Deswegen ist unser Büro auf wenige Bereiche des Zivilrechts konzentriert, um Ihnen so eine optimale Beratung bieten zu können.
Neben dem Erbrecht sind das Bau- und Architektenrecht sowie das Miet- und WEG-Recht wichtige Schwerpunkte der Kanzlei. Ebenso ist die Kanzlei in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnwesen tätig.
Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Fellmann auf Grund seiner Zulassung als Solicitor in England und Wales ein kompetenter Ansprechpartner für Fragen zum englischen Recht und bei der Bearbeitung englischsprachiger Mandate (Mandate mit Bezug nach Großbritannien).

Für wen wir arbeiten

Die Mandantenstruktur des Büros ist weit gegliedert. Sowohl Privatpersonen aus Deutschland und Großbritannien, als auch kleine und mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Handwerker und nationale und internationale Verbände vertrauen auf die Beratung durch unser Büro.

Kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über das Profil.

Georg N. Fellmann LL.M. ist gelistet in Rechtsanwälte Köln und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Recht international

  • Deutsches Recht
  • Englisches Recht

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