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Bewertungen

WL

von W. L. am 05.04.2023 um 15:21 Uhr

Gute Aufklärung
Allgemeine Rechtsberatung
Gutes Gespräch
JF

von J. F. am 22.02.2022 um 11:00 Uhr

persönliche Beratung
Familienrecht
die Beratung war, wie immer auf uns persönlich abgestellt - kompetent und gut
WB

von W. B. am 12.05.2018 um 12:00 Uhr

Schnelle und kompetente Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Teutenberg versteht es, in schwierigen Situationen durch fachlich fundierte Vorschläge die Lösung von Rechtsproblemen voranzubringen, ohne sofort den Klageweg beschreiten zu müssen. Mit seiner unaufgeregten sachlichen Art schafft er es, die vorhandenen Probleme auf den Punkt zu bringen. Dabei hat er das langfristige Wohl seiner Mandanten im Auge, was ein großes Maß an Vertrauen schafft, wenn man sich darauf einlässt. Auch vor Gericht fühlt man sich gut von ihm beraten.
MR

von M. R. am 18.07.2017 um 14:12 Uhr

Einvernehmliche Scheidung ... Fragen zum Unterhaltsrecht
Familienrecht
Unser Rechtsanwalt, Friedbert Teutenberg hat uns in der Vergangenheit zu verschiedenen Themen des Familienrechts (u.a. einvernehmliche Ehescheidung und Fragen zum Unterhaltsrecht) begleitet. Die Beratungen sind kompetent und angenehm verlaufen. Wir sind im Ergebnis vollauf zufrieden gewesen. Deshalb können wir Herrn Teutenberg mit gutem Gewissen weiterempfehlen!
Sehr geehrter Herr R.,
ich darf Ihnen sehr herzlich für Ihre freundliche Bewertung danken. Gerne stehe ich Ihnen und Ihrer Familie auch weiterhin mit meinem Rechtsrat oder einer Interessenvertretung in allen von Ihnen gewünschten Angelegenheiten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen aus Bielefeld

Friedbert Teutenberg
Rechtsanwalt und zugleich Fachanwalt für Familienrecht
SK

von S. K. am 04.08.2015 um 10:55 Uhr

Familienrecht
Familienrecht
Ich habe RA Teutenberg vor Jahren als Berater und Vertreter in einer Unterhaltssach für meine Tochter kennengelernt. Er hat damals in besonders sachkundiger Weise meine behinderte Tochter vertreten, Auch heute vertritt er meine Tochter in einer Erbschaftssache. Ich bin als Mutter und Betreuerin sehr zufrieden mit seiner Arbeit. Seine Vorgehensweise ist auch vom zuständigen betreuenden Amtsgericht voll anerkannt.