AtG - Atomgesetz

Die wichtigsten Fragen zum AtG

  • Was ist das Atomgesetz?
    Das Atomgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Genehmigung von Atomanlagen jeglicher Art.
  • Welche Ziel hat das AtG?
    Ziel des AtG ist es, Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen, die Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Strom in Atomkraftwerken (AKW) zu beenden und bis zum Zeitpunkt der Beendigung den geordneten Betrieb sicherzustellen.
  • Was beinhaltet das AtG?
    Das AtG beinhaltet Regelungen über die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und den sicheren Abbau kerntechnischer Anlagen, die Beförderung von Atommüll zu Endlagern, Zuständigkeiten und Haftungsfragen.
  • Welche Rechtsverordnungen sind mit dem AtG verbunden?
    Zum AtG gehören verschiedene Durchführungsverordnungen, z. B. die Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung, die Kostenverordnung zum Atomgesetz, die Atomrechtliche Verfahrensverordnung, Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung und die Endlagervorausleistungsverordnung.

Über das AtG

Was ist das Atomgesetz?

Die Bundesrepublik Deutschland erklärte am 23. Dezember 1959 ihren Verzicht auf Atomwaffen, woraufhin sie das Atomgesetz (AtG) verkündete.

Zweck des Atomgesetzes ist es, Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen, die Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Strom in Atomkraftwerken (AKW) zu beenden und bis zum Zeitpunkt der Beendigung den geordneten Betrieb sicherzustellen.

Weiterhin soll verhindert werden, dass durch Nutzung der Kernenergie die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wird. Ebenso soll das Gesetz die Erfüllung internationaler Verpflichtungen Deutschlands auf dem Gebiet der Kernenergie und des Strahlenschutzes gewährleisten.

Gesetzliche Vorgaben macht das AtG zusammengefasst über

  • die Genehmigung über das Errichten, den Betrieb, die Stilllegung und den sicheren Abbau kerntechnischer Anlagen
  • die Beförderung von Atommüll zu Endlagern
  • Zuständigkeiten
  • Haftungsfragen
Das AtG ist dem Umweltrecht zuzuordnen.

Was steht im AtG?

Das Atomschutzgesetz enthält die nationalen Regelungen für die friedliche Verwendung der Kernenergie, d. h. Schutz- und Vorsorgemaßnahmen, den Strahlenschutz und die Entsorgung radioaktiver Abfälle und bestrahlter Brennelemente. Es bildet die Grundlage für alle zugehörigen Verordnungen. Es umfasst außerdem Überwachungsvorschriften, grundlegende Regelungen zu Zuständigkeiten der Verwaltungsbehörden, Haftungsvorschriften und Bußgeldvorschriften.

Das AtG ist in sieben Themenblöcke aufgeteilt, nähere Begriffsbestimmungen und Erläuterungen sind in den Anlagen zum Gesetz zu finden.

Die wichtigsten Änderungen 

Seit den 1960er Jahren wurde das Atomgesetz immer wieder dem aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst, um Menschen vor Schäden durch Strahlung zu schützen.

Die letzten Änderungen des AtG beziehen sich vor allem auf § 7 AtG, der die Genehmigung von Atomkraftwerken allgemein regelt. Diese traten in den Jahren 2002, 2005 und 2011 in Kraft. Vor allem auf das Unglück in Fukushima im März 2011 reagierte die Bundesregierung mit neuen Änderungen des AtG.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

2002

  • Der Neubau von Kernkraftwerken zur gewerblichen Stromerzeugung wird nicht mehr genehmigt.
  • Der Ausstieg aus der Atomenergie ist jetzt im Atomgesetz festgeschrieben.
2005

  • Die Abgabe bestrahlter Brennelemente aus Atomkraftwerken an Wiederaufbereitungsanlagen ist ab jetzt untersagt.
  • Betreiber von Atomkraftwerken sind jetzt dazu verpflichtet, Brennstoffe in Zwischenlagern aufzubewahren.
2011

  • Nach dem Reaktorunfall in Fukushima wurden zunächst alle AKW in Deutschland auf ihre Beständigkeit überprüft.
  • Der Ausstieg aus der Atomenergie wurde mit einem zeitlichen Rahmen versehen. Bis 2022 sollen alle Atomkraftwerke innerhalb von Deutschland abgeschaltet sein.