AufenthG 2004 - Aufenthaltsgesetz

Die wichtigsten Fragen zum AufenthG 2004

  • Was ist das Aufenthaltsgesetz?
    Es enthält Regelungen bezüglich der Einreise, den Aufenthalt, der Erwerbstätigkeit sowie der Ausreise von Ausländern.
  • Was müssen Ausländer bei der Einreise beachten?
    Ausländer benötigen zur Einreise nach Deutschland neben einem gültigen Pass einen Aufenthaltstitel.
  • Welche Aufenthaltstitel gibt es?
    Neben dem Visum gibt es sieben Aufenhaltstitel, z. B: Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit sowie die Blaue Karte EU.
  • Was ist die blaue Karte EU?
    Die blaue Karte EU kann akademischen Fachkräften erteilt werden.

Über das AufenthG 2004

Was ist das Aufenthaltsgesetz?

Das Aufenthaltsgesetz ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten und enthält Regelungen über die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Ausreise von Ausländern. Das Gesetz gilt weder für EU-Bürger, die innerhalb der EU frei reisen können, und ihre Angehörigen noch für Diplomaten (§ 1 AufenthG).

Was müssen Ausländer bei der Einreise beachten?

Ausländer benötigen zur Einreise nach Deutschland neben einem gültigen Pass einen sog. „Aufenthaltstitel“ (§ 4 AufenthG), der ihnen das Recht gibt, sich in Deutschland aufzuhalten. Die Aufenthaltserlaubnis ist dabei wohl am bekanntesten. Sie ist neben dem Visum einer von insgesamt sieben Aufenthaltstiteln und wird für einen bestimmten Zweck befristet erteilt. Hier sind einige Beispiele:

  • Aufenthalt für Zwecke der Ausbildung (§§ 16–17b AufenthG)
  • Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff AufenthG)
  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22–26, 104a, 104b AufenthG)
  • Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27–36a AufenthG)
Darüber hinaus gibt es noch die Blaue Karte EU, die akademischen Fachkräften erteilt wird, um dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken. Eine Niederlassungserlaubnis wird dagegen unbefristet erteilt. Voraussetzung dafür ist u. a., dass jemand seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, seinen Lebensunterhalt sichern kann und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt (§ 9 AufenthG).

Struktur des Aufenthaltsgesetzes

Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen (§§ 1–2)
Kapitel 2: Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (§§ 3–42)
Kapitel 3: Integration (§§ 43–45a)
Kapitel 4: Ordnungsrechtliche Vorschriften (§§ 46–49b)
Kapitel 5: Beendigung des Aufenthalts (§§ 50–62b)
Kapitel 6: Haftung und Gebühren (§§ 63–70)
Kapitel 7: Verfahrensvorschriften (§§ 71–91g)
Kapitel 8: Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration (§§ 92–94)
Kapitel 9: Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 95–98)
Kapitel 9a: Rechtsfolgen bei illegaler Beschäftigung (§§ 98a–98c)
Kapitel 10: Verordnungsermächtigungen, Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 99–107)