BBG 2009 - Bundesbeamtengesetz

Die wichtigsten Fragen zum BBG 2009

  • Was ist das Bundesbeamtengesetz?
    Das Bundesbeamtengesetz ist die Grundlage für alle Beamtenverhältnisse zwischen Staat und Bundesbeamten.
  • Was regelt das BBG?
    Das BBG regelt, wie man Beamter wird und wie man aus dem Beamtentum entlassen wird.
  • Welche sonstigen Inhalte hat das BBG?
    Das BBG enthält außerdem Informationen über die Veränderung von Beamtenverhältnissen, die Versetzung von Beamten sowie die Rechte und Pflichten von Beamten.
  • Was ist ein Beamter?
    Beamte sind im weitesten Sinne Personen, die den Staat und dessen Einrichtungen als Dienstherrn haben.
  • Welche Voraussetzungen braucht man, um Beamter zu werden?
    Beamte müssen die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, sich verfassungstreu verhalten, fähig sein, ein öffentliches Amt anzutreten und eine fachliche, körperliche sowie geistige Eignung aufweisen.

Über das BBG 2009

Das Wichtigste in Kürze

  • Das BBG gilt für alle Beamten des Bundes, nicht aber für Beamte des jeweiligen Bundeslandes.
  • Es regelt, wie man Beamter wird und wie man aus dem Beamtentum entlassen wird.
  • Es gibt Auskunft über die Veränderung des Beamtenverhältnisses oder die Versetzung eines Beamten.
  • Zudem beinhaltet es alles Wichtige zu den Rechten und Pflichten eines Beamten.
Was ist das BBG?

Das BBG ist die Grundlage für alle Beamtenverhältnisse zwischen Staat und Bundesbeamten. 
Im weitesten Sinne sind Beamte Personen, die den Staat und dessen Einrichtungen als Arbeitgeber haben. Die Arbeitgeber im öffentlichen Recht werden Dienstherrn genannt. Sie stehen mit ihrem Dienstherrn in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

Beamte müssen

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedsstaats besitzen, 
  • sich verfassungstreu verhalten,
  • fähig sein, ein öffentliches Amt anzutreten,
  • fachliche Befähigung sowie körperliche und geistige Eignung aufweisen. 
Bundesbeamte sind dem Bund unterstellt. Sie kümmern sich um alles, was mit dem Bund direkt zu tun hat. Im Gegensatz dazu sind Landesbeamte den einzelnen Bundesländern unterstellt.
Damit gehören zu den Bundesbeamten Beamte in den Bundesministerien, z. B. im

  • Auswärtigen Amt
  • Bundesministerium der Finanzen
  • Ministerium des Innern
  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
  • Ministerium für Arbeit und Soziales
  • Ministerium für Gesundheit
Inhalt des BBG

Durch das BBG werden die unterschiedlichsten Dinge geregelt. Unter anderem trifft es Aussagen zu Themen wie:

  • Besoldung
  • Versorgung
  • Altersgeld
  • Beihilfe
  • Disziplinarrecht
  • Arbeitszeiten
  • Urlaub
  • sonstige relevante Fragen
Sonstige rechtliche Ergänzungen des BBG

Seine Grundlage findet das Beamtenrecht im Art. 33 Abs. 5 GG. Dieser regelt das Beamtentum in seinen Grundsätzen.

Auf das Beamtenverhältnis sind folgende Grundsätze anzuwenden:

  • Die Pflicht zur Neutralität und Verfassungstreue.
  • Es handelt sich um eine lebenslange Anstellung.
  • Beamte dürfen nicht streiken.
Zwar beinhaltet das BBG in seinen Grundzügen Aussagen zu den oben genannten Themen. Deren Ausgestaltung ist in vielen Spezialgesetzen und speziellen Verordnungen geregelt.