BetrVG - Betriebsverfassungsgesetz

Die wichtigsten Fragen zum BetrVG

  • Was ist das BetrVG?
    Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt, wie sich Arbeitnehmer in Betrieben zu sogenannten Betriebsräten zusammenschließen können und welche Rechte der Betriebsrat dann gegenüber dem Arbeitgeber hat.
  • Was regelt das BetrVG zusätzlich zu den Mitwirkungsrechten von Betriebsräten?
    Das BetrVG regelt Betriebsratswahlen, die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern und das Klagerecht des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber, wenn keine Einigung erreicht werden kann.
  • Welche Rechte hat ein Betriebsrat aufgrund des BetrVG?
    Der Betriebsrat hat ein Recht auf Mitbestimmung im Unternehmen.
  • In welchen Fällen bedarf der Arbeitgeber der Zustimmung des Betriebsrats?
    In welchen Fällen bedarf der Arbeitgeber der Zustimmung des Betriebsrats?
  • Was regelt das BetrVG zusätzlich zu den Mitwirkungsrechten von Betriebsräten?
    Bei bestimmten Entscheidungen muss der Arbeitgeber außerdem den Betriebsrat zuerst um seine Meinung dazu bitten, teilweise muss der Betriebsrat der Entscheidung auch ausdrücklich zustimmen.

Über das BetrVG

Das Wichtigste in Kürze:

  • Arbeitnehmer dürfen Betriebsräte gründen.
  • Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt dem Betriebsrat das Recht, vom Arbeitgeber Informationen über alle betrieblichen Angelegenheiten zu verlangen und im Unternehmen mitzubestimmen.
  • Der Betriebsrat muss vor Kündigungen angehört werden.
Was ist das BetrVG?

Das Betriebsverfassungsgesetz (kurz BetrVG) regelt, wie sich Arbeitnehmer in Betrieben zu sogenannten Betriebsräten zusammenschließen können und welche Rechte der Betriebsrat dann gegenüber dem Arbeitgeber hat.

Der Betriebsrat soll die Arbeitnehmer im Unternehmen vertreten und setzt sich speziell für ihre Interessen ein. Anders als Gewerkschaften tut der Betriebsrat dies aber nicht durch Druckmittel wie Streiks, sondern in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Das nennt man den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Vertrauensvoll bedeutet, dass Betriebsrat und Arbeitgeber nicht gegeneinander, sondern miteinander nach Lösungen suchen sollen. Damit diese Zusammenarbeit auch funktioniert, gibt das BetrVG dem Betriebsrat sogenannte Mitwirkungsrechte im Unternehmen. Das heißt, der Betriebsrat muss an bestimmten Entscheidungen beteiligt werden und kann mit dem Arbeitgeber verbindliche Vereinbarungen treffen.

Neben den Mitwirkungsrechten des Betriebsrats regelt das BetrVG auch:

  • Wie die Wahl zum Betriebsrat abläuft.
  • Wann ein Betriebsratsmitglied von der normalen Arbeit freigestellt werden muss.
  • Dass der Betriebsrat gegen den Arbeitgeber im Notfall, also wenn keine Einigung erreicht wird, klagen kann.
Ein Betriebsrat kann nur in Betrieben mit mindestens fünf regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern gegründet werden. Leiharbeiter zählen dazu, wenn sie länger als 3 Monate im Betrieb arbeiten.

Rechte des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat ein Recht auf Mitbestimmung im Unternehmen. Das heißt, in gesetzlich festgelegten Bereichen müssen sich Arbeitgeber und Betriebsrat darauf einigen, wie die Arbeitsbedingungen sein sollen.
Zu den Bereichen gehören u. a.:

  • Arbeitszeitenregelungen, z. B. regelmäßiger Beginn und Ende, Gleitzeit
  • Aufstellung von Dienstplänen
  • Einführung von Bereitschaftsdienst
  • Urlaubsregelungen, z. B. Umgang mit Schulferien, Weihnachten, etc.
  • Technische Überwachung der Arbeitnehmer (dazu gehören auch Zeiterfassungssysteme)
  • Sozialplan, z. B. wenn ein Betrieb stillgelegt oder verkleinert wird
Oft werden diese Themen in sogenannten Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geregelt. Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der beiden Seiten Rechte und Pflichten gibt und auch für alle Arbeitnehmer im Betrieb gilt. Solche Vereinbarungen können auch freiwillig zu anderen Themen (z. B. Weihnachtsgeld) geschlossen werden.

Bei bestimmten Entscheidungen muss der Arbeitgeber außerdem den Betriebsrat zuerst um seine Meinung dazu bitten, teilweise muss der Betriebsrat der Entscheidung auch ausdrücklich zustimmen. Allgemein geht es um die Themen:

  • Kündigungen von Arbeitnehmern und
  • andere Personalentscheidungen wie Einstellung oder Versetzung.
Außerdem hat der Betriebsrat in vielen Bereichen ein Recht darauf, vom Arbeitgeber über Maßnahmen, die den Arbeitsablauf und Veränderungen im Betrieb betreffen, informiert zu werden.