BGBEG - Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
- Erster Teil
Allgemeine Vorschriften - Erstes Kapitel
Inkrafttreten. Vorbehalt für Landesrecht. Gesetzesbegriff - Zweites Kapitel
Internationales Privatrecht - Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften - Zweiter Abschnitt
Recht der natürlichen Personen und der Rechtsgeschäfte - Dritter Abschnitt
Familienrecht - Vierter Abschnitt
Erbrecht - Fünfter Abschnitt
Außervertragliche Schuldverhältnisse - Sechster Abschnitt
Sachenrecht - Siebter Abschnitt
Besondere Vorschriften zur Durchführung und Umsetzung international-privatrechtlicher Regelungen der Europäischen Union - Erster Unterabschnitt
Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 - Zweiter Unterabschnitt
Umsetzung international-privatrechtlicher Regelungen im Verbraucherschutz - Dritter Unterabschnitt
Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 - Vierter Unterabschnitt
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010
- Erster Unterabschnitt
- Erster Abschnitt
- Drittes Kapitel
Angleichung; Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens
- Erstes Kapitel
- Zweiter Teil
Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen - Dritter Teil
Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen - Vierter Teil
Übergangsvorschriften - Fünfter Teil
Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes - Sechster Teil
Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Art 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet - Siebter Teil
Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Länderöffnungsklauseln, Informationspflichten
Die wichtigsten Fragen zum BGBEG
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Was ist das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche?
Das EGBGB umfasst etliche Regelungen zum Internationalen Privatrecht und wird darüber hinaus als offener Rahmen für alle Übergangsvorschriften genutzt, die sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beziehen. -
Wie ist das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche aufgebaut?
Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche setzt sich aus sieben Teilen und 253 Artikeln zusammen, wobei etliche Artikel mehrere Paragrafen umfassen. -
Welche Bedeutung hat das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche?
Das EGBGB hilft beim Übergang von alten zu neuen Rechtsvorschriften, die das BGB betreffen, und beinhaltet auch zahlreiche Vorschriften des Internationalen Privatrechts.
Über das BGBEG
Was ist das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche?Das EGBGB enthält zahlreiche Regelungen zum Internationalen Privatrecht und wird außerdem als offener Rahmen für sämtliche Übergangsvorschriften verwendet, die das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) betreffen.
Wenn das BGB geändert wird und durch diese Änderung Übergangsvorschriften notwendig werden, nimmt der Gesetzgeber diese Übergangsvorschriften in das EGBGB auf.
Die Überschrift des jeweiligen Artikels des Einführungsgesetzes weist dabei in der Regel auf das Gesetz hin, welches die entsprechende Übergangsregelung erfordert. So trägt beispielsweise Art. 224 EGBGB die Überschrift: „Übergangsvorschrift zum Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. Dezember 1997“. In diesem Zusammenhang nutzte man das EGBGB auch zur Überführung des DDR-Rechts in das Recht des BGB.
Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch entstand am 18. August 1896 und trat am 1. Januar 1900 in Kraft, genau wie das Bürgerliche Gesetzbuch selbst. Am 21. September 1994 wurde das EGBGB in einer Neufassung neu bekannt gegeben. Seit 1900 war das Gesetz zahlreichen Änderungen unterworfen.
Wie ist das EGBGB aufgebaut?
Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche ist in sieben Teile und 253 Artikel gegliedert. Zahlreiche Artikel bestehen aus mehreren Paragrafen. Man unterscheidet:
1. Teil: Allgemeine Vorschriften, Art. 1 bis 49 EGBGB
2. Teil: Das Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen, Art. 50 bis 54 EGBGB
3. Teil: Das Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen, Art. 55 bis 152 EGBGB
4. Teil: Übergangsvorschriften, Art. 153 bis 218 EGBGB
5. Teil: Übergangsvorschriften aus Anlass jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes, Art. 219 bis 229 EGBGB
6. Teil: Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlass der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet, Art. 230 bis 237 EGBGB
7. Teil: Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 238 bis 253 EGBGB und Anlagen
Welche Bedeutung hat das EGBGB?
Neben der beschriebenen Bedeutung des EGBGB für den Übergang von alten zu neuen Rechtsvorschriften umfasst es auch eine große Zahl von Bestimmungen zum Internationalen Privatrecht. Die hier maßgeblichen Art. 3 bis 46c EGBGB zählen heutzutage zu seinen bedeutendsten Regelungen. Diese Artikel enthalten u. a. Vorschriften zu grenzüberschreitenden Ehen oder unerlaubten Handlungen, bei denen nicht klar ist, welches Recht angewandt wird.
Einen hohen Stellenwert besitzen auch die Art. 55 bis 152 EGBGB. Sie stellen seit der Einführung des BGB einen Kompromiss zwischen nationalstaatlichem Streben einerseits und den Bemühungen um die Aufrechterhaltung der örtlichen Rechtsgewohnheiten andererseits dar. Die genannten Artikel ermöglichen es den Bundesländern auch heute noch, in verschiedenen einzeln aufgezählten Rechtsbereichen vom BGB abweichende Regelungen zu treffen.