BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz

Die wichtigsten Fragen zum BImSchG

  • Was ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz?
    Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist dafür gemacht, Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden und Wasser vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.
  • Was sind Immissionen?
    Unter Immissionen versteht das BImSchG Verunreinigungen und Veränderungen der Umwelt, z. B. durch Lärm, Strahlen, Abgase oder Chemikalien.
  • Was bedeutet Genehmigungspflicht?
    Das BImSchG sieht vor, dass die Errichtung bestimmter Anlagen genehmigungspflichtig ist; betroffen sind u. a. Stahlwerke, Windkraftanlagen über 50 Metern Höhe und chemische Anlagen.
  • Welche Anlagen sind nicht genehmigungspflichtig?
    Zu den nicht nach BImSchG genehmigungspflichtigen Anlagen gehören u. a. Sportanlagen, Gaststätten, Diskotheken, Parkplätze, Tankstellen und Einkaufszentren.

Über das BImSchG

Das Wichtigste in Kürze

  • Das BImSchG soll die Umwelt schützen und vor schädlichen Einflüssen bewahren.
  • Immissionen sind Verunreinigungen oder Veränderungen der Umwelt, beispielsweise durch Lärm, Strahlen oder unangenehme Gerüche.
  • Das BImSchG bezieht sich nicht nur auf industrielle Großanlagen, sondern auch alltägliche Gegenstände wie Kaminöfen oder Rasenmäher.
Was ist das BImSchG?

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist dafür gemacht,

  • Menschen
  • Tiere und Pflanzen
  • Boden und Wasser
vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Es soll Gefahren vorbeugen, sodass es erst gar nicht zu Schäden kommen kann.

Zu den häufigsten Verunreinigungen von Luft oder Wasser gehören Abgase, Chemikalien, Lärm und Strahlen, etwa von großen Industriewerken. Das BImSchG soll Schaden durch diese Immissionen von Menschen, Flora und Fauna fernhalten.

Unter anderem gilt es für

  • die Errichtung und den Betrieb von Anlagen.
  • das Herstellen, den Verkauf, die Nutzung und das Einführen von Anlagen und z. B. Brenn- und Treibstoffen.
  • die Beschaffenheit, die Ausrüstung, den Betrieb und die Prüfung von Kraftfahrzeugen und Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
  • den Bau öffentlicher Straßen, Eisen-, Magnetschwebe- und Straßenbahnen.
Beim Begriff der Anlage handelt es sich um einen weit zu verstehenden Begriff. Darunter fallen entsprechend nicht nur Bauwerke, sondern auch Gegenstände wie etwa Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge, die Umweltschädigungen hervorrufen können. Auch Grundstücke, auf denen schädliche Stoffe nur gelagert werden, gelten als Anlage im Sinne des BImSchG.

Zu beachten ist, dass das Gesetz nur für Immissionen gilt, die von Anlagen ausgehen. Menschliche oder tierische Immissionen werden durch andere Gesetze geregelt. Außerdem richten sich die Regelungen nur an den Betreiber der Anlage.

Zur besseren Übersichtlichkeit gibt es Regelungen, die z. B. Höchstwerte für Lautstärken festlegen, die nicht überschritten werden dürfen. Durch Wissenschaft und Technik kann festgestellt werden, wann mit Schäden für Tier und Mensch zu rechnen ist, sodass eine genaue Festlegung möglich ist.

Die wichtigsten Inhalte des BImSchG

Neben der Erläuterung seines Sinns und Zwecks beinhaltet das BImSchG Definitionen zu zentralen Begriffen wie

  • schädlichen Umwelteinwirkungen
  • Immissionen
  • Emissionen
  • Luftverunreinigungen
Das BImSchG regelt, wann eine Genehmigung erforderlich ist, um eine Anlage zu errichten, und wann dies nicht notwendig ist. In der Regel betrifft die Genehmigungspflicht solche Anlagen, die ein erhöhtes Gefahrenpotenzial aufweisen, wie z. B.

  • Stahlwerke
  • Windkraftanlagen über 50 m
  • chemische Anlagen
Zu den nicht genehmigungspflichtigen Anlagen zählen z. B.

  • Sport- und Freizeitanlagen
  • Gaststätten und Diskotheken
  • Parkplätze
  • Tankstellen
  • Einkaufszentren
Sie müssen aber trotzdem so errichtet und betrieben werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert oder zumindest auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Durch regelmäßige Ortsbesichtigungen durch die zuständigen Behörden kann eine Kontrolle durchgeführt werden. Wenn Maßnahmen notwendig werden, kann die Baubehörde diese auch anordnen. Im schlimmsten Fall kann der Betrieb untersagt werden.

Bei schweren Verstößen, z. B. wenn das Leben, die Gesundheit oder Sachen von hohem Wert gefährdet werden, liegt eine Straftat vor. Sie kann im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Bei leichten Verstößen kann die Behörde eine Geldbuße verhängen.

Welche Vorschriften dienen noch dem Immissionsschutz?

Das BImSchG wird durch eine große Menge an Verordnungen ergänzt.

Besonders wichtig ist die vierte Verordnung zur Durchführung des BImSchG. Sie legt fest, welche Anlage einer Genehmigung bedarf. Beispiele dafür sind Anlagen.

  • zur Wärmeerzeugung, für Bergbau und Energie
  • zum Abbau oder zur Herstellung von Steinen und Erden, Glas, Keramik und Baustoffen
zur Herstellung von Stahl, Eisen und sonstigen Metallen einschließlich ihrer Verarbeitung.