BUrlG - Bundesurlaubsgesetz

Die wichtigsten Fragen zum BUrlG

  • Was ist das Bundesurlaubsgesetz?
    Das Bundesurlaubsgesetz regelt den gesetzichen Mindesturlaubsanspruch von Arbeitnehmern.
  • Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub bei einer 5-Tage-Woche?
    Bei einer Fünf-Tage-Woche hat man 20 Tage gesetzlichen Mindesturlaub.
  • Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub bei einer 6-Tage-Woche?
    Bei einer Sechs-Tage-Woche hat man 24 Tage gesetzlichen Mindesturlaub.
  • Wann entsteht der volle Urlaubsanspruch?
    Der Anspruch auf den Vollurlaub entsteht erstmals mit Ablauf der Wartezeit von sechs Monaten.
  • Wie lange darf man am Stück Urlaub machen?
    Laut dem Bundesurlaubsgesetz stehen Arbeitnehmern zwölf Werktage Urlaub am Stück zu.

Über das BUrlG

Was ist das BUrlG?

Das Bundesurlaubsgesetz

  • legt fest, für wen das Gesetz überhaupt gilt (§ 1 – 2),
  • regelt den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von Arbeitnehmern (§ 3),
  • beinhaltet Sonderregelungen, z. B. zur Wartezeit oder zum Teilurlaub (§ 4 – 6),
  • nennt Regelungen für die Abgeltung des Urlaubs (§ 7), ob man im Urlaub arbeiten darf (§ 8) und für den Krankheitsfall (§ 9 – 10),
  • beschäftigt sich mit dem Urlaubsentgelt (§ 11).
Für wen gilt das Gesetz? Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub?

Wer langfristig gesund bleiben will, braucht Zeit zur Erholung. Das gilt auch für Arbeitnehmer, deshalb hat der Gesetzgeber einen Mindesturlaubsanspruch festgelegt. Dabei gilt:

  • Fünf-Tage-Woche = 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub
  • Sechs-Tage-Woche = 24 Werktage gesetzlicher Mindesturlaub
Es ist Arbeitgebern überlassen, die Anzahl der Urlaubstage zu erhöhen. Dementsprechend müssen die Urlaubstage im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart werden.

Wichtig: Arbeitnehmer erhalten den vollen Urlaubsanspruch erst nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Vorher können Sie allerdings einen Teilurlaub beanspruchen.

Wann kann der Urlaub genommen werden? Was ist im Urlaub nicht erlaubt?

Der Urlaub kann nur im entsprechenden Kalenderjahr genommen werden. Das bedeutet, der Urlaub für 2019 kann auch nur bis zum 31.12.2019 beantragt werden. Liegen allerdings betriebliche oder persönliche Gründe vor und die gesamte Urlaubsabgeltung war nicht möglich, kann der Arbeitnehmer den Urlaub bis zum 31.03. des Folgejahres nehmen.

Arbeitgeber müssen bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Wünsche ihrer Arbeitnehmer berücksichtigen. Urlaub darf nur verweigert werden, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen oder die Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.

Wer etwa in seiner freien Zeit krank wird, verliert seinen Urlaubsanspruch nicht – zumindest nicht für die Tage, für die er seine Arbeitsunfähigkeit mittels Attest nachweisen kann. Außerdem darf man – um unter anderem den Erholungszweck nicht zu gefährden – während seiner Ferien grundsätzlich keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Auch während des Urlaubs hat man Anspruch auf Gehalt. Es entspricht dem Lohn, den man in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn durchschnittlich erhalten hat.