EntgFG - Entgeltfortzahlungsgesetz

Die wichtigsten Fragen zum EntgFG

  • Was bedeutet Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
    Das Entgeltfortzahlungsgesetz dient der wirksamen Absicherung aller Arbeitnehmer im Krankheitsfall und gilt für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende in Vollzeit und Teilzeit.
  • Was bedeutet Entgeltforzahlung an Feiertagen?
    Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt, dass der Arbeitgeber auch an Feiertagen für die ausgefallene Arbeitszeit den vereinbarten Lohn bzw. das Gehalt bezahlen muss.
  • Wie lange gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
    Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für maximal sechs Wochen.
  • Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
    Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht, eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und die Krankheit nicht selbst verschuldet wurde.

Über das EntgFG

Warum gibt es das Entgeltfortzahlungsgesetz?

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen ist eine der wichtigsten sozialen Leistungen, die man als Arbeitgeber gesetzlich erbringen muss. Das Entgeltfortzahlungsgesetz dient der wirksamen Absicherung aller Arbeitnehmer im Krankheitsfall und gilt für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende in Vollzeit und Teilzeit.
Was regelt das EntgFG?

Die im Entgeltfortzahlungsgesetz festgehaltenen Vorschriften sind Mindeststandards, d. h., dass Arbeitgeber in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen bessere Vereinbarungen treffen können. Im EntgFG ist nicht nur festgelegt, wer Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung hat, sondern es sind darin auch die weiteren Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgehalten.

Im Allgemeinen haben Arbeitnehmer an Feiertagen frei. Dennoch wird ihnen an diesen Tagen für die ausgefallene Arbeitszeit der vereinbarte Lohn bzw. das Gehalt bezahlt. Welche Tage als gesetzliche Feiertage gelten, richtet sich nach den Regelungen der einzelnen Bundesländer.

Damit man als Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehören die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Tatsache, dass die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit auftrat. Zudem darf der Mitarbeiter die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet haben. Darüber hinaus wird auch die Entgeltfortzahlung bei Vorerkrankungen und erneuter Arbeitsunfähigkeit geregelt.

Zudem enthält das Gesetz noch die Berechnung der Entgelthöhe, Pflichten des Arbeitnehmers bezüglich der Anzeige- und Nachweispflichten sowie den Entgeltfortzahlungsanspruch bei Rehabilitationsmaßnahmen.

Wie ist das EntgFG aufgebaut?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz enthält 13 Paragrafen:

  • § 1 Anwendungsbereich
  • § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
  • § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • § 3a Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen
  • § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
  • § 4a Kürzung von Sondervergütungen
  • § 5 Anzeige- und Nachweispflichten
  • § 6 Forderungsübergang bei Dritthaftung
  • § 7 Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers
  • § 8 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • § 9 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation
  • § 10 Wirtschaftliche Sicherung für den Krankheitsfall im Bereich der Heimarbeit
  • § 11 Feiertagsbezahlung der in Heimarbeit Beschäftigten
  • § 12 Unabdingbarkeit
  • § 13 Übergangsvorschrift