EnWG 2005 - Energiewirtschaftsgesetz

Die wichtigsten Fragen zum EnWG 2005

  • Was ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)?
    Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) befasst sich mit grundlegenden Vorschriften und Regelungen zum Recht der leitungsgebundenen Energie (z. B. Strom und Gas).
  • Welche Ziele verfolgt das EnWG?
    Hauptziel des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist, der Allgemeinheit eine Versorgung mit z. B. Strom oder Gas zu ermöglichen, die sicher, preisgünstig, verbraucherfreundlich, effizient und umweltverträglich ist sowie einen gerechten Wettbewerb sicherzustellen.
  • Wie ist das EnWG aufgebaut?
    Das EnWG umfasst 120 Paragrafen, die auf 10 Teile mit verschiedenen Abschnitten aufgeteilt sind (z. B. Regulierung des Netzbetriebs oder Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung)

Über das EnWG 2005

Was ist das EnWG?

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) befasst sich mit grundlegenden Vorschriften und Regelungen zum Recht der leitungsgebundenen Energie.

Zur leitungsgebundenen Energie zählen unter anderem Strom und Gas, da diese durch eine Leitungsverbindung von den Lieferanten an die Verbraucher geliefert werden.

Welche Ziele verfolgt das EnWG?

Die Ziele des EnWG sind in § 1 EnWG festgelegt. Hauptziel ist demnach, der Allgemeinheit eine leitungsgebundene Versorgung zu ermöglichen, die

  • sicher
  • preisgünstig
  • verbraucherfreundlich
  • effizient
  • umweltverträglich
ist und zudem immer mehr auf erneuerbaren Energien beruhen soll.

Außerdem soll ein gerechter Wettbewerb bei der Versorgung mit Gas und Strom sichergestellt werden, der einen zuverlässigen Betrieb des Energieversorgungsnetzes ermöglicht. Auch die Umsetzung und Durchsetzung des Energierechts der Europäischen Union ist ein Ziel des EnWG. Energieversorgungsunternehmen werden durch dieses Gesetz dazu angehalten, diese Vorschriften einzuhalten.

Wie ist das EnWG aufgebaut?

Das EnWG umfasst 120 Paragrafen, die auf 10 Teile mit verschiedenen Abschnitten aufgeteilt sind.

  • Teil 1: Allgemeine Vorschriften
  • Teil 2: Entflechtung
  • Teil 3: Regulierung des Netzbetriebs
  • Teil 4: Energielieferung an Letztverbraucher
  • Teil 5: Planfeststellung, Wegenutzung
  • Teil 6: Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung
  • Teil 7: Behörden
  • Teil 8: Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
  • Teil 9: Sonstige Vorschriften
  • Teil 9a: Transparenz
  • Teil 10: Evaluierung, Schlussvorschriften