FZV 2011 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Die wichtigsten Fragen zum FZV 2011

  • Was ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung?
    Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung umfasst alle gesetzlichen Bestimmungen zur Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr.
  • Wie ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung aufgebaut?
    Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung setzt sich aus verschiedenen thematischen Bereichen, die den sieben Abschnitten entsprechen, zusammen.
  • Welche sind die wichtigsten Inhalte der Fahrzeug-Zulassungsverordnung?
    Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung beschäftigt sich u. a. mit dem Verfahren der Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr sowie der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen, aber auch mit dem Inhalt und der Ausgestaltung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie den Versicherungspflichten für Fahrzeuge.
  • Welche Fahrzeuge und Anhänger benötigen keine Zulassung?
    Zu den Fahrzeugen, die keine Zulassung benötigen, zählen: Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, bestimmte Anhänger, spezielle land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Leichtkrafträder, zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, Krankenfahrstühle mit Motor, Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern sowie elektronische Mobilitätshilfen wie Segways.

Über das FZV 2011

Was ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung?

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)enthält sämtliche Vorschriften zur Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Dabei werden nur Fortbewegungsmittel erfasst, die mehr als 6 km/h schnell fahren können, sowie deren Anhänger.

Ein Fahrzeug, mit dem man am Straßenverkehr teilnehmen will, muss gewisse Voraussetzungen erfüllen, die jeder Bürger zu beachten hat. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sind diese gesetzlich festgelegt.
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung besteht aus 51 Paragrafen und sieben Abschnitten. Sie trat am 1. März 2007 in Kraft. Im Zuge der Einführung der FZV kam es auch zu Änderungen am bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Die FZV ersetzt die vorherige Fahrzeugregisterverordnung (FRV). Außerdem soll die Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schrittweise ablösen.Dazu wurden die zulassungstechnischen Bereiche aus der StVZO und die bisherige FRV übernommen.

Wie ist die FZV aufgebaut?

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung gliedert sich in unterschiedliche thematische Bereiche, die den sieben Abschnitten entsprechen. Diese sind:

  • Abschnitt 1: Allgemeine Regelungen
  • Abschnitt 2: Zulassungsverfahren
  • Abschnitt 3: Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
  • Abschnitt 4: Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
  • Abschnitt 5: Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
  • Abschnitt 6: Fahrzeugregister
  • Abschnitt 7: Durchführungs- und Schlussvorschriften
Welche sind die wichtigsten Inhalte der Fahrzeug-Zulassungsverordnung?

Neben der Notwendigkeit und dem Verfahren der Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr sowie der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen regelt die FZV auch die Zuteilung, das Aussehen sowie die Anbringung von Kennzeichen. Außerdem enthält sie detaillierte Vorschriften zur Festsetzung sowie Aufhebung der Unterscheidungszeichen der verschiedenen Zulassungsbezirke.

Weitere Regelungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung befassen sich mit dem Inhalt und der Ausgestaltung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie den Versicherungspflichten für Fahrzeuge. Darüber hinaus findet man in der FZV auch Vorschriften zur Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen sowie im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR).

Welche Fahrzeuge und Anhänger benötigen keine Zulassung?

Einige Fahrzeuge benötigen laut § 3 FZV kein Zulassungsverfahren. Dazu gehören spezielle Fahrzeuge wie Stapler oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Zudem sind gewisse land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Leichtkrafträder, zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, Krankenfahrstühle mit Motor, Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern sowie elektronische Mobilitätshilfen wie Segways zulassungsfrei.

§ 3 FZV beinhaltet aber auch eine Liste von Anhängern, die keine Zulassung benötigen. Das sind häufig solche, die lediglich bis höchstens 25 km/h betrieben werden und beispielsweise in der Land- und Forstwirtschaft oder in Schaustellerbetrieben zum Einsatz kommen.