GewO - Gewerbeordnung

Die wichtigsten Fragen zum GewO

  • Was ist die Gewerbeordnung?
    Die Gewerbeordnung bestimmt, wie ein Gewerbe auszusehen hat und legt mögliche Beschränkungen fest.
  • Was ist ein Gewerbe?
    Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die auf die Erzielung von Gewinn gerichtet ist.
  • Welche Arten von Gewerben gibt es?
    Gewerbe werden grundsätzlich in vier verschiedene Gruppen unterteilt: Industrie, Handwerk, Handel und Sonstiges.
  • Welche Aufgabe hat die Gewerbeaufsicht?
    Die 1878 eingerichtete Gewerbeaufsicht soll die Einhaltung von arbeits- und immissionsrechtlichen Bestimmungen überwachen; bei Verstößen darf die Behörde das jeweilige Gewerbe sogar schließen.

Über das GewO

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gewerbeordnung (GewO) beschäftigt sich mit allen Fragen rund ums Gewerberecht
  • Sie regelt, wann und wie Gewerbe auszuüben ist.
  • Auch enthält sie Strafnormen.
  • Jedes Gewerbe ist anzumelden.
Was ist der Sinn der Gewerbeordnung?

Die GewO ist dafür da, alle Fragen zum Thema Gewerbe zu beantworten. Sie bestimmt, wie ein Gewerbe auszusehen hat und legt mögliche Beschränkungen fest.

Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die auf die Erzielung von Gewinn gerichtet ist. Also ist es an alle gerichtet, die durch Verkauf oder Herstellung einer Sache Geld verdienen wollen oder durch Bereitstellung eines anderen Dienstes Gewinn erzielen möchten. Der Gewerbetreibende handelt auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung.

Aber beachten Sie, dass u. a.

  •  Normale Arbeit als ganz normaler Angestellter
  • Tätigkeiten von Anwälten und Notaren,
  • die Errichtung und Verlegung von Apotheken,
  • Erziehung von Kindern gegen Entgelt und
  • das Unterrichtswesen
hierunter nicht zu fassen sind.

Da das Betreiben von Gewerbe erwünscht ist, um die Wirtschaft anzukurbeln, ist keine Erlaubnis notwendig, sondern lediglich die Anmeldung – auch unter Beantragung eines Gewerbescheins bekannt. Dies stellt eine Art Information für das zuständige Gewerbeamt dar. Ziel ist es, diesem eine Kontrollmöglichkeit über bestehende Gewerbe zu bieten und die Übersicht zu wahren.

Die wichtigsten Inhalte der Gewerbeordnung

Laut § 1 GewO darf jeder ein Gewerbe betreiben, soweit die GewO keine Ausnahmen oder Beschränkungen diesbezüglich vorschreibt.

Daher regelt die GewO u. a., was es zu einer Anmeldung eines Gewerbes bedarf.

Gewerbe werden grundsätzlich in vier verschiedene Gruppen geteilt:

  • Industrie
  • Handwerk
  • Handel
  • Sonstiges
Unter anderem fällt unter Sonstiges das Überwachungsgewerbe nach § 34a GewO, das Glücksspielgewerbe nach § 33h GewO oder das Pfandleihgewerbe nach § 34 GewO. Die soeben genannten Gewerbe sind diejenigen, die einer Genehmigung bedürfen. Dies liegt zum Teil daran, dass sie einer genaueren Prüfung bedürfen, weil sie mit Gefahren und Risiken verknüpft sein können.

In der GewO sind sogar Bestimmungen enthalten, die Dinge zum Arbeitsverhältnis regeln, z. B., dass ein Arbeitszeugnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erteilen ist und wie dieses auszusehen hat oder dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistungen und deren Art und Weise bestimmen darf.

Außerdem beinhaltet sie auch Strafvorschriften, die eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen können, wenn man z. B. ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ohne Erlaubnis betreibt.

Die 1878 eingerichtete Gewerbeaufsicht soll die Einhaltung von arbeits- und immissionsrechtlichen Bestimmungen überwachen. Bei Verstößen darf die Behörde das jeweilige Gewebe sogar schließen. Zu den Schutzvorschriften gehören z. B.:

  • Lärmschutzregelungen
  • Regelungen darüber, wie der Arbeitsplatz aussehen soll.
Welche Gesetze können noch im Gewerberecht herangezogen werden?

Essenzielle Regelungen zum Gewerberecht sind in der deutschen Verfassung zu finden. Unter anderem stützt sich das Gewerberecht auf die Berufsfreiheit (Art. 12 GG), das Recht auf Eigentum (Art. 14 GG) und die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).

Die GewO gibt die allgemeinen Regeln des Gewerberechtes vor.

Außerdem gibt es weitere wichtige Regeln des Gewerberechts im engeren Sinne in Deutschland. Hierzu zählen z. B.

aber auch so einige arbeitsrechtliche Gesetze, die dem Schutz des Arbeitnehmers dienen, wie z. B. das Arbeitsschutzgesetz.