JArbSchG - Jugendarbeitsschutzgesetz

Die wichtigsten Fragen zum JArbSchG

  • Was ist das JArbSchG?
    Das Jugendarbeitsschutzgesetz – abgekürzt JArbSchG – regelt den Schutz von Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren in der Arbeitswelt.
  • Wie ist die Arbeitsdauer bei Jugendlichen geregelt?
    Für Jugendliche gilt die Fünftagewoche, die maximale tägliche Arbeitszeit beläuft sich auf 8 Stunden, die maximale wöchentliche Arbeitszeit somit auf 40 Stunden.
  • Was gilt für Pausenzeiten?
    Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden müssen die Ruhepausen mindestens 30 Minuten betragen – handelt es sich um eine Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden, muss eine Pause von mindestens 60 Minuten eingelegt werden.
  • Was sind die Folgen bei Verstößen gegen das JArbSchG?
    Bei Verstößen gegen das JArbSchG muss mit einer Geldstrafe bis zu 15.000 € gerechnet werden.

Über das JArbSchG

Was ist das JArbSchG?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz – abgekürzt JArbSchG – regelt den Schutz von Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren in der Arbeitswelt.

Die Ursprünge des Gesetzes liegen im 19. Jahrhundert. In der Zeit der Industrialisierung kam es in Preußen bereits zur Regulierung der Arbeitszeiten für Kinder und Jugendliche in Fabriken. 1960 wurde schließlich ein neues Jugendarbeitsschutzgesetz verkündet.

Das JArbSchG besteht aus sechs Abschnitten mit insgesamt 72 Paragrafen:

  • Allgemeine Vorschriften (§§ 1–4)
  • Beschäftigung von Kindern (§§ 5–7)
  • Beschäftigung Jugendlicher (§§ 8–46)
  • Durchführung des Gesetzes (§§ 47–57)
  • Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 58–60)
  • Schlussvorschriften (§§ 61–72)
Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht, einen Abdruck des JArbSchG in seinem Betrieb auszulegen.

Welche Regelungen gelten für Jugendliche unter 18 Jahren?

Das JArbSchG gilt für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die entweder als Auszubildende oder als Arbeitnehmer/innen beschäftigt sind.

Generell ist es in Deutschland verboten, Kinder unter 15 Jahren und vollzeitschulpflichtige Jugendliche zu beschäftigen. Schüler ab 15 Jahren dürfen einzig einen Ferienjob von höchstens einem Monat im Kalenderjahr verrichten.

Es existieren eine Reihe von Grundregeln, die es bei der Beschäftigung von Jugendlichen zu beachten gibt:

  • Arbeitsdauer
Für Jugendliche gilt die Fünftagewoche. Die maximale tägliche Arbeitszeit beläuft sich auf 8 Stunden, die maximale wöchentliche Arbeitszeit somit auf 40 Stunden. 
  • Pausenzeiten & Ruhezeiten
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden müssen die Ruhepausen mindestens 30 Minuten betragen. Handelt es sich um eine Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden, muss eine Pause von mindestens 60 Minuten eingelegt werden. Jugendliche länger als 4,5 Stunden ohne Pause zu beschäftigen, ist verboten. Keine Pause darf kürzer als 15 Minuten sein. Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen muss mindestens 12 Stunden lang sein.

  • Arbeiten am Wochenende
Samstags- und Sonntagsarbeit ist nur in bestimmten Branchen, wie z. B. in Krankenhäusern, in Gaststätten oder in der Landwirtschaft erlaubt. Mindestens zwei Samstage im Monat müssen arbeitsfrei bleiben. Gleiches gilt für Sonntagsarbeit.

  • Schichtzeit
Die Schichtzeit darf täglich nicht mehr als 10 Stunden betragen. Sind Jugendliche im Bergbau unter Tage beschäftigt, sind acht Stunden Schichtzeit festgelegt. Jugendliche, die in der Landwirtschaft oder im Gaststättengewerbe tätig sind, dürfen maximal 11 Stunden täglich arbeiten.

  • Nachtarbeit
Generell dürfen Jugendliche nur zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr arbeiten. Ausnahmen bilden z. B. Bäckereien und Konditoreien, die Landwirtschaft oder das Gaststätten- und Schaustellergewerbe.

  • Urlaubsanspruch
Jugendliche haben einen Anspruch auf Jahresurlaub. Bei 15-Jährigen sind es 25, bei 16-Jährigen 23 und bei 17-Jährigen 21 Arbeitstage.

Das JArbSchG beinhaltet darüber hinaus noch weitere Regelungen für junge Beschäftigte:

  • Freistellung für Prüfungen und die Teilnahme am Berufsschulunterricht
  • Verbot von gefährlichen Arbeiten und Akkordarbeit
  • Anspruch auf Unterweisung und gesundheitliche Betreuung
  • keine Beschäftigung von Jugendlichen unter 16 Jahren im Bergbau
Welche Ausnahmen gibt es?

Auch das Jugendarbeitsschutzgesetz kann in einigen Fällen von den Grundregeln abweichen.

  • Branchenbezogene Ausnahmen gelten z. B. für die Landwirtschaft
  • Ausnahmen basierend auf Tarifverträgen
Was sind die Folgen bei Verstößen gegen das JArbSchG?

Die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes erfolgt durch verschiedene Aufsichtsbehörden, wie beispielsweise durch das Amt für Arbeitsschutz, das Gewerbeaufsichtsamt sowie – im Bergbau – das Bergamt.
Wird gegen das JArbSchG verstoßen, handelt es sich im Grunde genommen um eine Ordnungswidrigkeit. In schweren Fällen können Verstöße auch als Straftaten verfolgt werden. Dann muss mit einer Geldstrafe bis zu 15.000 € gerechnet werden. Betriebe, die dreimal zu einer Geldbuße verurteilt wurden, dürfen Jugendliche nicht mehr beschäftigen.