KAGB - Kapitalanlagegesetzbuch

Die wichtigsten Fragen zum KAGB

  • Was ist Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)?
    Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) dient der Schaffung von einheitlichen Standards bei der Verwaltung von Investmentfonds und hat das Ziel, Anleger zu schützen und den sogenannten grauen Kapitalmarkt einzudämmen bzw. stärker zu regulieren.
  • Was ist ein Investmentfonds?
    Ein Investmentfonds ist ein Anlageprodukt für private sowie institutionelle Anleger und wird auch als Sondervermögen bezeichnet.
  • Wie ist das KAGB aufgebaut?
    Das Kapitalanlagegesetzbuch besteht aus insgesamt acht Kapiteln mit jeweiligen Abschnitten und Unterabschnitten.

Über das KAGB

Was ist das Kapitalanlagegesetzbuch?

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist ein deutsches Bundesgesetz, das der Schaffung von einheitlichen Standards bei der Verwaltung von Investmentfonds dient. Das KAGB hat das Ziel, Anleger zu schützen und den sogenannten grauen Kapitalmarkt einzudämmen bzw. stärker zu regulieren. Vom grauen Kapitalmarkt spricht man, wenn Anbieter (z. B. Crowdfunding-Plattformen) zwar auf dem Finanzmarkt tätig sind, jedoch keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) brauchen und somit nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen.

Was ist ein Investmentfonds?

Ein Investmentfonds ist ein Anlageprodukt für private sowie institutionelle Anleger und wird auch als Sondervermögen bezeichnet.

Man kann sich den Investmentfonds als einen Topf vorstellen, in den monatlich oder einmalig von verschiedenen Anlegern Geld investiert wird. Dieses Geld (Kapital) wird anschließend von einem Fondsmanager verwaltet und an den Finanzmärkten für die Anleger investiert. In welche Anlageklassen investiert wird, hängt im Endeffekt von dem Fonds-Typ sowie von den verschiedenen Richtlinien ab.

Wie ist das KAGB aufgebaut?

Das Kapitalanlagegesetzbuch besteht aus insgesamt 8 Kapitel mit jeweiligen Abschnitten und Unterabschnitten. Allgemeine Bestimmungen sind in Kapitel 1 zu finden. Hier legt das KAGB gleich zu Beginn in § 1 KAGB fest, was als Investmentvermögen anzusehen ist und welchem Recht es unterliegt. So wird hier unterschieden zwischen den „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)“ und den „Alternativen Investmentfonds (AIF)“.

Alle restlichen Investmentvermögen zählen als „Publikumsinvestmentvermögen“. In § 2 KAGB ist anschließend aufgezählt, wann dieses Gesetz nicht anzuwenden ist. So gilt das Gesetz unter bestimmten Bedingungen z. B. nicht für:

  • Holdinggesellschaften
  • Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge
  • die Europäische Zentralbank
  • und weitere
Vorschriften zu den Anlagebedingungen und Angaben, die diese enthalten müssen, sind in § 162 KAGB zu finden. Auch deren Genehmigungspflicht durch die Bundesanstalt ist hier verzeichnet.

Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften
Kapitel 2: Publikumsinvestmentvermögen
Kapitel 3: Inländische Spezial-AIF
Kapitel 4: Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen
Kapitel 5: Europäische Risikokapitalfonds
Kapitel 6: Europäische Fonds für soziales Unternehmertum
Kapitel 7: Europäische langfristige Investmentfonds
Kapitel 8: Straf-, Bußgeld- und Übergangsvorschriften