KonzVgV - Konzessionsvergabeverordnung
- Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
- Unterabschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Unterabschnitt 2Kommunikation; Bekanntmachungen
- § 7 KonzVgV - Grundsätze der Kommunikation
- § 8 KonzVgV - Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
- § 8a KonzVgV - Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms
- § 9 KonzVgV - Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
- § 10 KonzVgV - Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
- § 11 KonzVgV - Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- Abschnitt 2Vergabeverfahren
- Unterabschnitt 1Allgemeine Verfahrensvorschriften
- Unterabschnitt 2Vorbereitung des Vergabeverfahrens
- Unterabschnitt 3Bekanntmachungen
- § 19 KonzVgV - Konzessionsbekanntmachung; Ex-ante-Transparenz
- § 20 KonzVgV - Ausnahmen von der Konzessionsbekanntmachung
- § 21 KonzVgV - Vergabebekanntmachung, Bekanntmachung über Änderungen einer Konzession
- § 22 KonzVgV - Konzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen betreffen
- § 23 KonzVgV - Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen
- Unterabschnitt 4Auswahlverfahren und Zuschlag
- § 24 KonzVgV - Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
- § 25 KonzVgV - Anforderungen an die Auswahl geeigneter Unternehmen; Eignungsleihe
- § 26 KonzVgV - Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- § 27 KonzVgV - Fristen für den Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten
- § 28 KonzVgV - Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote
- § 29 KonzVgV - Prüfung und Aufbewahrung der ungeöffneten Teilnahmeanträge und Angebote
- § 30 KonzVgV - Unterrichtung der Bewerber oder Bieter
- § 31 KonzVgV - Zuschlagskriterien
- § 32 KonzVgV - Aufhebung von Vergabeverfahren
- Abschnitt 3Ausführung der Konzession
- Abschnitt 4Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 34 KonzVgV - Übergangsbestimmung für die elektronische Kommunikation und elektronische Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten
- § 35 KonzVgV - Elektronische Kommunikation durch Auslandsdienststellen
- § 36 KonzVgV - Fristberechnung
- § 37 KonzVgV - Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms