KredWG - Kreditwesengesetz

Die wichtigsten Fragen zum KredWG

  • Was ist das KWG?
    Das KWG regelt, was ein Unternehmen tun muss, um eine Banklizenz zu erhalten, also um als Bank handeln zu dürfen.
  • Wer nimmt die sich aus dem KWG ergebenden Kontrollaufgaben KWG wahr?
    Alle Kontrollen und Überprüfungen nach dem KWG werden von der Bundesbank und einer weiteren Behörde durchgeführt, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
  • Wer überwacht die Finanzwirtschaft in der EU?
    Die deutsche BaFin überprüft die Banken in Deutschland auch anhand der europäischen Regeln.
  • Welche Rechte haben Bankkunden?
    Das KWG gibt einzelnen Bankkunden keine Rechte. Es schützt sie aber allgemein, z. B. durch Einlagensicherungsmaßnahmen.

Über das KredWG

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das KWG regelt, wer eine Bank besitzen und leiten darf.
  • Das KWG gilt zusammen mit verschiedenen EU-Verordnungen und gibt vor, wie Unternehmen Bankgeschäfte tätigen dürfen.
  • Banken müssen eine gewisse Menge Geld zurücklegen und dürfen damit keine Geschäfte machen (= es investieren). So soll eine nächste Bankenkrise verhindert werden.
  • Das Geld der Bankkunden wird durch den Einlagensicherungsfonds geschützt.
Was ist das KWG?

Das Kreditwesengesetz (kurz KWG) ist die Grundlage für alle Bankgeschäfte in Deutschland. Es gibt vor, was ein Unternehmen tun muss, um eine Banklizenz zu erhalten, also um als Bank handeln zu dürfen. Es gilt dabei sowohl für klassische Banken, die Kredite vergeben, Geld investieren und verwalten, als auch für andere Unternehmen, die gewisse Dienste im Finanzbereich anbieten. Alle Begriffserklärungen finden sich in § 1 KWG.

Kleine sogenannte Zahlungsdienstleister wie Postpay fallen hingegen unter das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Auch für reine Vermögensverwalter gibt es ein eigenes Gesetz, das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).

Alle Kontrollen und Überprüfungen nach dem KWG werden von der Bundesbank und einer weiteren Behörde durchgeführt, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin kann u. a. die Erlaubnis für Bankgeschäfte wieder entziehen (§ 33 KWG) und viele Informationen von den Unternehmen verlangen, z. B. wie viel Geld die Bank gerade zur Verfügung hat (Liquidität).

Die erste Version des KWG trat 1935 in Kraft – auch damals schon als Reaktion auf eine Finanzkrise. Seither sollen seine Regeln dafür sorgen, dass Banken gut gemanagt werden und für Risiken vorsorgen.

Das KWG und die EU – Wer überwacht die Finanzwirtschaft?

Nach der Bankenkrise 2008/2009 wurden weltweit neue Gesetze zur Beaufsichtigung von Banken und anderen Finanzdienstleistern erlassen. So auch in der Europäischen Union (EU). Seit 2014 regelt die sogenannte Kapitaladäquanzverordnung (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, auch engl. CRR genannt), was große Banken konkret bei ihren Geschäften beachten müssen. Zum Beispiel müssen sie eine gewisse Menge Geld zurücklegen und dürfen es nicht in neue Geschäfte investieren. Mit dieser sogenannten Eigenkapitalquote soll verhindert werden, dass die Bank bei einer Krise zahlungsunfähig wird.

Die Verordnung gilt direkt in Deutschland ohne ein weiteres deutsches Gesetz. Das KWG schreibt vor, dass die Verordnung auch auf kleinere Banken und Finanzdienstleister anwendbar ist. Die deutsche BaFin überprüft also die Banken in Deutschland anhand der europäischen Regeln. Hier greifen das nationale und europäische Recht ineinander.

Welche Rechte haben Bankkunden?

Das KWG betrachtet Bankkunden als eine große Gruppe. Dem Einzelnen gibt das KWG daher keine Rechte. Das Geld von Bankkunden wird vor allem durch den (freiwilligen) Einlagensicherungsfonds der Banken geschützt, der Einlagen (= das Geld auf dem Bankkonto) bis mindestens 250.000 Euro garantiert. Bei den meisten Banken liegt dieser Betrag aber höher. Gesetzlich werden lediglich 100.000 Euro garantiert.