NachwG - Nachweisgesetz

Die wichtigsten Fragen zum NachwG

  • Was ist das Nachweisgesetz (NachwG)?
    Das NachwG enthält die Verpflichtung für Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbestandteile des Arbeitsvertrages auszuhändigen.
  • Wozu dient das NachwG?
    Es dient zur Rechtssicherheit im Beschäftigungsverhältnis.
  • Für wen gilt das NachwG?
    In § 1 NachwG wird geregelt, dass dieses Gesetz für alle Arbeitnehmer und Praktikanten gilt, die sich seit mindestens einem Monat in einem Beschäftigungsverhältnis befinden.
  • Bis wann muss der Arbeitgeber Arbeitsverträge anfertigen?
    Spätestens einen Monat nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber folgende wesentliche Vertragsbestandteile schriftlich formulieren, unterschreiben und dem Arbeitnehmer übergeben

Über das NachwG

Was ist das Nachweisgesetz (NachwG)?

Das NachwG enthält die Verpflichtung für Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbestandteile des Arbeitsvertrages auszuhändigen. Dies dient zur Rechtssicherheit im Beschäftigungsverhältnis.

Aufbau des NachwG

Das NachwG besteht aus fünf Paragrafen:

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Nachweispflicht
§ 3 Änderung der Angaben
§ 4 Übergangsvorschrift
§ 5 Unabdingbarkeit

Was regelt das NachwG?

  • In § 1 NachwG wird geregelt, dass dieses Gesetz für alle Arbeitnehmer und Praktikanten gilt, die sich seit mindestens einem Monat in einem Beschäftigungsverhältnis befinden.
  • Spätestens einen Monat nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber folgende wesentliche Vertragsbestandteile schriftlich formulieren, unterschreiben und dem Arbeitnehmer übergeben:
    • Name und Anschrift beider Vertragsparteien
    • Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
    • Dauer des Arbeitsverhältnisses bei befristeten Arbeitsverträgen
    • Arbeitsort
    • Arbeitsplatzbeschreibung
    • Höhe des Gehalts sowie Informationen über Prämien, Sonderzahlungen oder sonstige Zulagen
    • Arbeitszeit
    • Urlaubsanspruch in Tagen
    • Kündigungsfrist
    • Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • Wenn wesentliche Vertragsbestandteile geändert werden, muss dies innerhalb eines Monats dem Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt werden (§ 3 NachwG).
  • Hat ein Arbeitsverhältnis bereits vor Inkrafttreten des NachwG bestanden, so kann der Arbeitnehmer die wesentlichen Vertragsbestandteile in Schriftform beanspruchen. Der Arbeitgeber muss ihm diese innerhalb von zwei Wochen geben (§ 4 NachwG).
  • Eine Abweichung von den Vorschriften des NachwG zulasten des Arbeitnehmers ist unzulässig (§ 5 NachwG).