OWiG 1968 - Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Die wichtigsten Fragen zum OWiG 1968

  • Was ist das Ordnungswidrigkeitengesetz?
    Das Ordnungswidrigkeitengesetz ist die wichtigste Grundlage zur Verhängung und Durchsetzung von Verwarn- und Bußgeldern bei Ordnungswidrigkeiten.
  • Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
    Ordnungswidrigkeiten sind alle unerlaubten Handlungen, die mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro sanktioniert werden.
  • Was regelt das OWiG?
    Das OWiG legt fest, wie hoch das Bußgeld bei einzelnen Ordnungswidrigkeiten ist und regelt den Ablauf des Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
  • Wo treten Ordnungswidrigkeiten besonders häufig auf?
    Klassische Bereiche, in denen häufig Ordnungswidrigkeiten auftreten, sind insbesondere der Straßenverkehr, die Verwaltung, die Tierhaltung und das Ordnungsrecht.

Über das OWiG 1968

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Ordnungswidrigkeitengesetz  (OWiG) ist die wichtigste Grundlage zur Verhängung und Durchsetzung von Verwarnungs- und Bußgeldern bei Ordnungswidrigkeiten.
  • Ordnungswidrigkeiten sind alle Handlungen, für die man eine Geldbuße bekommen kann. Diese darf höchstens 1000 Euro betragen.
  • Das OWiG legt die Höhe des Bußgelds fest und regelt, wie das Verfahren abläuft.
  • Wann eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wird von spezielleren Gesetzen und Verordnungen geregelt.
  • Aufgrund seiner Nähe zum Strafrecht gilt es als kleiner Bruder des Strafrechts.
Verhältnis von Straftat und Ordnungswidrigkeit 

Eine Ordnungswidrigkeit ist wesentlich weniger schlimm als eine Straftat. Man spricht davon, dass der sogenannte Unrechtsgehalt wesentlich geringer ist als im Strafrecht. Unter Unrechtsgehalt ist der Grad der Bösartigkeit gemeint und die kriminelle Energie, die dahintersteckt. Außerdem soll ein leichter Gesetzesverstoß nicht gleich bei Gericht landen.

Ordnungswidrigkeiten sind eher Kurzschlussreaktionen oder einfach „Faulheit“. Man parkt falsch, weil man keinen besseren Parkplatz findet, fährt aus Eile etwas zu schnell, ohne dabei jemanden zu gefährden, oder hat einfach vergessen, sich nach einem Umzug umzumelden. Im Vergleich zum Strafrecht werden diese recht leichten Verstöße auch nur mit leichten Sanktionen geahndet.

Gerade im Straßenverkehr existieren unzählige Ordnungswidrigkeiten. Doch auch im Verkehrsrecht gibt es Straftaten. So ist das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss oder auch Fahrerflucht eine Straftat. Diese Straftaten sind im Strafgesetzbuch geregelt und werden im schlimmsten Fall mit Freiheitsstrafe bestraft.
Anders als im Strafrecht schaltet sich bei einer Ordnungswidrigkeit nicht die Staatsanwaltschaft ein, sondern die zuständige Verwaltungsbehörde. Das sind überwiegend die Bußgeldstellen.

Einige Regelungen des OWiG und des StGB ähneln sich. So beinhalten beide Gesetzbücher Aussagen zur Verjährung einer Handlung, zum Vorsatz oder auch zur Notwehr.

Was regelt das Ordnungswidrigkeitengesetz?

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine mit einer Verwarnung oder einer Geldbuße bedrohte Handlung. Im weitesten Sinne ist es eine geringfügige Verletzung von Recht und Gesetz.

Allseits bekannte Ordnungswidrigkeiten sind z. B.

  • Verstöße gegen Straßenverkehrsordnung (StVO), z. B. Telefonieren am Steuer oder Falschparken
  • Ungehorsam gegenüber Verwaltungsvorschriften, z. B. Verletzung der Meldepflicht
  • Verstöße gegen die Tierhaltung, z. B. die mangelnde Aufsicht von Kampfhunden
  • Sonstige, leichte Gefährdungen oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen, wie Lärmbelästigung, das Wegschnipsen einer Zigarette oder Rauchen trotz Rauverbots
Im Normalfall wird eine Geldbuße verhängt. Ausnahmen gibt es bei Verstößen gegen Verkehrsgesetze, bei denen auch ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden kann und Punkte in Flensburg eingetragen werden können.

Die wichtigsten Inhalte des Ordnungswidrigkeitenrechts

Im ersten Teil des OWiG werden allgemeine Dinge geregelt, etwa was eine Ordnungswidrigkeit ist oder wie hoch die Geldbuße sein darf.

Es folgen Angaben zum Bußgeldverfahren. Unter anderem muss sich der Betroffene in jedem Fall zu den Vorwürfen äußern dürfen, bevor er einen Bescheid erhält. Dies soll dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs gerecht werden, wonach jeder zu einem Vorwurf anzuhören ist, damit er sich verteidigen kann.

Natürlich beschäftigt sich das OWiG auch mit den einzelnen Ordnungswidrigkeiten, die nicht durch andere spezielle Gesetze geregelt werden, wie z. B.

  • Umgang mit unzulässigem Lärm, etwa bei einer lauten Party zu Hause
  • Halten gefährlicher Tiere
  • Vollrausch
  • Grob anstößige und belästigende Handlungen, wie z. B. Nacktheit in der Öffentlichkeit
Gegen einen Bescheid kann man sich immer im Rahmen eines Einspruchs wehren. Der Bescheid wird in dem Fall erneut geprüft und je nach Entscheidung der Behörde aufgehoben - oder eben nicht. Einziger Ausweg dann: die Klage vor dem zuständigen Gericht.

Welche (weiteren) Ordnungswidrigkeiten gibt es?

Es gibt unzählige Gesetze und Regelungen, die Ordnungswidrigkeiten beinhalten. Einige sind bekannt, andere sind weniger gängig und auf sehr spezielle Gebiete gerichtet.

Unter den allseits bekannten Ordnungswidrigkeiten zählen solche des  Straßenverkehrsrechts. Etwa 85 % aller begangener Ordnungswidrigkeiten stammen hieraus.

Unbekanntere Ordnungswidrigkeiten sind beispielsweise die verbotene Ausübung der Prostitution oder auch die Werbung hierfür, die nach § 120 OWiG als Ordnungswidrigkeit anzusehen sind und auch dementsprechend geahndet werden.

Viele Ordnungswidrigkeiten stammen auch aus den Ausländer- und Asylverfahrensgesetzen oder auch den Naturschutzgesetzen. Bekannter sind z. B. Verstöße gegen das Schulgesetz oder auch gegen das Schwarzarbeitsgesetz.