PAngV - Preisangabenverordnung

Die wichtigsten Fragen zum PAngV

  • Was ist die Preisangabenverordnung?
    Die PAngV schreibt vor, welche Preise wann und wie in Angeboten von Waren oder Dienstleistungen anzugeben sind.
  • Welchen Zweck erfüllt die Preisangabenverordnung?
    Die Preisangabenverordnung garantiert, dass Verbraucher in vollem Umfang und korrekt über die Preise von Produkten und Dienstleistungen informiert werden.
  • Welche sind die wichtigsten Inhalte der Preisangabenverordnung?
    Die PAngV bestimmt u. a., dass beim Anbieten von Waren grundsätzlich die Endpreise angegeben werden müssen und alle Preisbestandteile, wie z. B. die Umsatzsteuer, zu nennen sind.
  • Wie werden Verstöße gegen die Preisnagabenverordnung geahndet?
    Kaufleuten, die nachweislich die Vorschriften der PAngV nicht eingehalten haben, drohen Strafen von bis zu 25.000 €.

Über das PAngV

Was ist die Preisangabenverordnung?

Der Kaufpreis ist für Verbraucher oft ein entscheidendes Kriterium. Wer etwas verkaufen möchte, muss daher selbstverständlich einen Preis nennen. Die PAngV regelt, welche Preise wann und wie in Angeboten von Waren oder Dienstleistungen angegeben werden müssen.

Es handelt sich um eine Verordnung zum Verbraucherschutz mit elf Paragrafen. Früher hieß sie Preisauszeichnungsverordnung. 1985 ist die neu gefasste PAngV in Kraft getreten.

Welchen Zweck erfüllt die PAngV?

Die Preisangabenverordnung stellt sicher, dass Verbraucher vollständig und korrekt über die Preise von Dienstleistungen und Produkten informiert werden. Dadurch können die Kunden Preise vergleichen und ihre Position gegenüber Händlern und Gewerbetreibenden wird gestärkt. Gleichzeitig fördert die PAngV damit den Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern.

Welche sind die wesentlichen Inhalte der PAngV?

Die PAngV legt fest, dass beim Anbieten von Waren generell die Endpreise anzugeben sind. Außerdem müssen sämtliche Preisbestandteile, wie z. B. die Umsatzsteuer, genannt werden. Auf ggf. zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten muss gemäß § 1 Abs. 2 PAngV extra hingewiesen werden.

Bei sichtbar ausgestellten Waren, beispielsweise in Schaufenstern oder auf Verkaufsständen, oder solchen, die Kunden selbst entnehmen können, muss der Preis direkt auf der Ware zu finden sein (§ 4 PAngV). Darüber hinaus ist laut § 2 PAngV bei bereits verpackten Waren nicht nur der Endpreis, sondern auch der Preis für eine bestimmte Menge inklusive aller Preisbestandteile anzugeben. Man spricht vom Grundpreis.

Welche Ausnahmen für Preisangaben bestehen?

Nicht für alle Waren muss ein Grundpreis angegeben werden. Bei Waren mit einem Gewicht von weniger als 10 ml bzw. 10 g ist keine Grundpreisangabe erforderlich. Hierunter fällt z. B. ein Portionsbeutelchen Zucker. Zudem muss bei unterschiedlichen Waren, die miteinander vermischt sind, kein Grundpreis genannt werden. Ein Beispiel hierfür sind Präsentkörbe.

Wie werden Verstöße gegen die Preisangabenverordnung geahndet?

Bei einem Verstoß gegen die PAngV liegt meistens für den Verbraucher irreführende Werbung vor. Vor allem Verbraucherschutzorganisationen und Konkurrenten sorgen dafür, dass solche Vergehen geahndet werden. Kaufleute, die nachweislich gegen die PAngV verstoßen haben, müssen mit Strafen von bis zu 25.000 € rechnen.