ProdHaftG - Produkthaftungsgesetz

Die wichtigsten Fragen zum ProdHaftG

  • Was ist das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)?
    Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) befasst sich mit der Haftung eines Herstellers bei fehlerhaften Produkten.
  • Was regelt das ProdHaftG?
    Zu Beginn wird der Haftungsumfang im Falle einer Körperverletzung, Tötung oder Sachbeschädigung aufgrund eines fehlerhaften Produkts geregelt (§ 1 ProdHaftG).
  • Was ist ein Produkt?
    Als „Produkt“ wird jede bewegliche Sache bezeichnet, auch wenn es mit anderen beweglichen oder unbeweglichen Sachen verbunden ist, sowie Elektrizität (§ 2 ProdHaftG).
  • Kann ein Produkthaftungsanspruch ausgeschlossen werden?
    Ein Produkthaftungsanspruch kann vertraglich weder ausgeschlossen noch beschränkt werden (§ 14 ProdHaftG).

Über das ProdHaftG

Was ist das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)?

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) befasst sich mit der Haftung eines Herstellers bei fehlerhaften Produkten.

Aufbau des ProdHaftG

§ 1 Haftung
 § 2 Produkt
 § 3 Fehler
 § 4 Hersteller
 § 5 Mehrere Ersatzpflichtige
 § 6 Haftungsminderung
 § 7 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
 § 8 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
 § 9 Schadensersatz durch Geldrente
 § 10 Haftungshöchstbetrag
 § 11 Selbstbeteiligung bei Sachbeschädigung
 § 12 Verjährung
 § 13 Erlöschen von Ansprüchen
 § 14 Unabdingbarkeit
 § 15 Arzneimittelhaftung; Haftung nach anderen Rechtsvorschriften
 § 16 Übergangsvorschrift
 § 17 Erlass von Rechtsverordnungen
 § 18 Berlin-Klausel (gegenstandslos)
 § 19 Inkrafttreten

Was regelt das ProdHaftG?

  • Zu Beginn wird der Haftungsumfang im Falle einer Körperverletzung, Tötung oder Sachbeschädigung aufgrund eines fehlerhaften Produkts geregelt (§ 1 ProdHaftG).
  • Als „Produkt“ wird jede bewegliche Sache bezeichnet, auch wenn es mit anderen beweglichen oder unbeweglichen Sachen verbunden ist, sowie Elektrizität (§ 2 ProdHaftG). Eine bewegliche Sache ist beispielsweise ein Fernseher oder ein Grill.
  • In § 3 ProdHaftG wird festgelegt, wann ein Produkt fehlerhaft ist.
  • Anschließend erfolgt eine Definition darüber, wer Hersteller ist (§ 4 ProdHaftG).
  • Mehrere Hersteller haften als Gesamtschuldner, also gemeinsam (§ 5 ProdHaftG). Wer wie viel Schadensersatz leisten muss, hängt davon ab, wer in welchem Umfang für den Schaden verantwortlich ist.
  • Wenn der Geschädigte den Schaden mitverursacht hat, so wirkt das haftungsmildernd (§ 6 ProdHaftG). Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Verbraucher ein Produkt entgegen der Gebrauchsanweisung verwendet.
  • Im Falle einer Tötung legt § 7 ProdHaftG den Haftungsumfang fest, u. a. muss der Hersteller für die Beerdigungskosten aufkommen sowie eine Entschädigung für die Hinterbliebenen zahlen.
  • Wenn es um eine Körperverletzung aufgrund eines fehlerhaften Produktes geht, kommt § 8 ProdHaftG zur Anwendung, der den Umfang der Ersatzpflicht bestimmt. Der Hersteller muss dem Geschädigten nicht nur die Heilungskosten, sondern auch den Verdienstausfall bezahlen.
  • In § 9 ProdHaftG kann der Geschädigte Schadensersatz in Form einer Geldrente beanspruchen, wenn es um eine Aufhebung oder Minderung seiner Erwerbsfähigkeit geht.
  • Für Personenschäden gilt ein Haftungshöchstbetrag von 85 Millionen Euro (§ 10 ProdHaftG).
  • Wenn es um eine Sachbeschädigung geht, muss der Geschädigte einen Schaden bis 500 Euro selbst bezahlen (§ 11 ProdHaftG).
  • Ein Produkthaftungsanspruch verjährt nach drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Geschädigte Kenntnis des Schadens, des Fehlers und des Herstellers erlangt hat oder hätte erlangen müssen (§ 12 ProdHaftG).
  • Zehn Jahre, nachdem ein Hersteller sein fehlerhaftes Produkt in Verkehr gebracht hat, erlischt der Anspruch aus Produkthaftung (§ 13 ProdHaftG).
  • Ein Produkthaftungsanspruch kann vertraglich weder ausgeschlossen noch beschränkt werden (§ 14 ProdHaftG).
  • Die Haftung für Arzneimittel wird im Arzneimittelgesetz geregelt (§ 15 ProdHaftG).