RuStAG - Staatsangehörigkeitsgesetz

Die wichtigsten Fragen zum RuStAG

  • Was ist das Staatsangehörigkeitsgesetz?
    Das Staatsangehörigkeitsgesetz enthält Regelungen zur deutschen Staatsbürgerschaft.
  • Wer ist Deutscher im Sinne des StAG?
    Deutscher im Sinne des StAG ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
  • Wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen?
    Es gibt sechs Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen: durch Geburt, durch Erklärung, durch Adoption, durch Ausstellung einer Bescheinigung an sogenannte Statusdeutsche, durch Überleitung oder durch Einbürgerung.
  • Wann ist der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft möglich?
    Der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft ist möglich durch Antrag auf Entlassung, durch Verzicht oder durch Entzug.
  • Unter welchen Voraussetzungen wird die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen?
    Das ist z. B. der Fall, wenn die Staatsangehörigkeit durch Täuschung, Drohung, Bestechung oder vorsätzlich unrichtige bzw. unvollständige Angaben erlangt wurde oder wenn der Staatsbürger in die Armee eines anderen Landes eingetreten ist.

Über das RuStAG

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Staatsangehörigkeitsgesetz enthält Regelungen zur deutschen Staatsbürgerschaft.
  • Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
  • Als deutscher Staatsbürger ist man automatisch auch Bürger der Europäischen Union.
  • Es gibt sechs Möglichkeiten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen.
Was ist das StAG?

Das Staatsangehörigkeitsgesetz, kurz auch StAG, ist das zentrale Gesetz, wenn es um Fragen der Staatsangehörigkeit geht. Es regelt, unter welchen Umständen die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt werden kann und unter welchen diese verloren gehen kann. Außerdem gibt es Auskunft darüber, wie genau ein Verfahren zur Erlangung der Staatsangehörigkeit aussieht und welche einzelnen Bedingungen hierfür gegeben sind.

Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass sogenannte Mehrstaatigkeit zu vermeiden ist. Dass eine Person mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, soll also die Ausnahme sein. Allerdings gibt es Ausnahmen, welche ebenfalls im StAG definiert werden.

Wenn also die bisherige Staatsangehörigkeit nur unter sehr schweren Bedingungen aufgegeben werden kann, ist von diesem Prinzip abzusehen. Dies kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn der ausländische Staat die Entlassung verweigert oder das Ausscheiden gar nicht möglich ist.

Die wichtigsten Inhalte des StAG

In § 1 StAG ist kurz und knapp beschrieben, dass jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ohne Weiteres Deutscher ist. Wie man diese erwerben kann, zeigt § 3 des Gesetzes:

  • durch Geburt
  • durch Erklärung
  • durch Annahme als Kind, also durch Adoption
  • durch Ausstellung einer Bescheinigung an sogenannte Statusdeutsche (Personen, die als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit gelten)
  • durch Überleitung als Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit
  • für einen Ausländer durch Einbürgerung
Der Verlust der Staatsbürgerschaft ist ebenfalls detailliert geregelt. Dieser Fall kann eintreten, wenn z. B. einer der folgenden Umstände gegeben ist:

  • Entlassung: Der Staatsbürger stellt einen Antrag auf Entlassung, um die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates zu anzunehmen.
  • Verzicht: Hat der Staatsbürger bereits andere Staatsangehörigkeiten, kann er auf die deutsche verzichten.
Die Staatsangehörigkeit kann auch zwangsweise entzogen werden. Dies ist z. B. gegeben, wenn

  • die Staatsangehörigkeit durch Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzliche unrichtige und unvollständige Angaben erlangt wurde oder 
  • der Staatsbürger in die Armee eines anderen Staates eingetreten ist.