RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Die wichtigsten Fragen zum RVG

  • Was ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz?
    Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt die Einzelheiten der Bezahlung, die ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit erhält.
  • Wie werden die Anwaltskosten berechnet?
    Die Anwaltsgebühren richten sich regelmäßig nach dem Gegenstandswert. Der Gegenstandswert verkörpert den Geldwert der Sache, zu der beraten wird bzw. um die gestritten wird.
  • Für welche Rechtsstreite gilt das RVG?
    Das RVG gilt für anwaltliche Tätigkeiten in allen Rechtsgebieten, also im Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht und damit auch für entsprechende Rechtsstreite.
  • Müssen Rechtsanwälte immer nach dem RVG abrechnen?
    Per Vereinbarung mit dem Mandanten können Rechtsanwaltskosten statt nach den gesetzlichen Gebühren auch nach einer Honorarvereinbarung abgerechnet werden.
  • Wovon hängen die Kosten für einen Rechtsanwalt ab?
    Insgesamt sind die endgültigen Rechtsanwaltskosten stark vom Einzelfall abhängig und nicht selten wiederum Grund für Streit zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten.

Über das RVG

Was ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz?

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – vollständig „Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“, kurz RVG – regelt die Einzelheiten der Bezahlung, die ein Rechtsanwalt (m/w) für seine Tätigkeit erhält. Diese gesetzlichen Gebühren dürfen nicht unterschritten werden.

Im Jahr 2004 löste das RVG die bis dahin gültige Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung – kurz BRAGO – ab, die nicht mit der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zu verwechseln ist. Letztere ist auch heute noch in Kraft, beschreibt aber im Allgemeinen die Rechte und Pflichten von Anwälten, während die Vergütungsfragen im RVG geregelt sind.

Wie werden die Anwaltskosten berechnet?

Die Anwaltsgebühren richten sich regelmäßig nach dem Gegenstandswert (ab Beginn des Gerichtsverfahrens Streitwert genannt). Der Gegenstandswert verkörpert den Geldwert der Sache, zu der beraten wird bzw. um die gestritten wird. Geht es z. B. um einen Autokauf und das Auto soll zum Preis von 5.000 Euro verkauft werden, ist der Gegenstandswert 5.000 Euro. Bei der Berechnung der Anwaltsgebühren gilt einfach gesagt: Je höher der Wert, um den gestritten wird, umso höher sind auch die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG.

Das RVG gilt für anwaltliche Tätigkeiten in allen Rechtsgebieten, also im Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht. Im RVG selbst finden sich zunächst die allgemeinen Regeln, woraus sich Anwaltskosten ergeben können. In der Anlage 1 findet sich dann das Vergütungsverzeichnis (VV), welches die konkrete Berechnung der Rechtsanwaltskosten je nach Fallkonstellation vorgibt.

Daneben gibt es in bestimmten Bereichen, in denen ein Gegenstandswert nur schwer zu ermitteln ist, z. B. im Sozialrecht, Strafrecht oder Ordnungswidrigkeitenrecht, sogenannte Betragsrahmengebühren. Auch diese sind im RVG geregelt.

Per Vereinbarung mit dem Mandanten können Rechtsanwaltskosten statt nach den gesetzlichen Gebühren auch nach einer Honorarvereinbarung abgerechnet werden. Deren Voraussetzungen richten sich ebenfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Wichtige Anlage: das Vergütungsverzeichnis

Die konkrete Berechnung der Gebühren ergibt sich aus den Vorgaben des VV in Anlage 1 sowie aus der Gebührentabelle in Anlage 2 des RVG. Die Höhe der Beträge in der Tabelle wird dabei alle paar Jahre aktualisiert. Die Berechnung ist von verschiedenen Faktoren abhängig und ergibt sich aus dem Verfahrensgang.
Bei einem typischen Fall im Zivilrecht vor dem Amtsgericht (z. B. der Streit um den Kauf des oben genannten Autos) entstehen in der Regel zwei bis drei Gebühren:

  1. Eine Verfahrensgebühr für das Verfahren an sich.
  2. Zusätzlich eine Terminsgebühr, wenn der Anwalt mindestens einen Termin wahrnimmt.
  3. Eine Einigungsgebühr, wenn es vor Gericht nicht zu einem Urteil oder Beschluss kommt, sondern ein Vergleich zwischen den Parteien geschlossen wird.
Dazu kommen dann noch eine weitere Pauschale und die Umsatzsteuer. Zusammengerechnet ergibt das den Betrag, den der Mandant an den Rechtsanwalt zahlen muss.

Weitere Gebührentatbestände – beispielsweise für Berufung oder Revision, Faktoren, mit denen einzelne Gebühren multipliziert werden müssen, sowie die Auslagenpauschale für Post und Telekommunikation und die Umsatzsteuer – finden sich ebenfalls im RVG und seinen Anlagen.

Insgesamt sind die endgültigen Rechtsanwaltskosten stark vom Einzelfall abhängig und nicht selten wiederum Grund für Streit zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten. Ein Blick in die Auflistungen der Anlagen 1 und 2 des RVG kann sich daher lohnen.