SchwbAV 1988 - Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
- Erster Abschnitt
(weggefallen) - Zweiter Abschnitt
Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter - § 14 SchwbAV 1988 - Verwendungszwecke
- 1. Unterabschnitt
Leistungen zur Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots für schwerbehinderte Menschen - 2. Unterabschnitt
Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben - § 17 SchwbAV 1988 - Leistungsarten
- § 18 SchwbAV 1988 - Leistungsvoraussetzungen
- I.
Leistungen an schwerbehinderte Menschen - § 19 SchwbAV 1988 - Technische Arbeitshilfen
- § 20 SchwbAV 1988 - Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
- § 21 SchwbAV 1988 - Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
- § 22 SchwbAV 1988 - Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
- § 23 SchwbAV 1988
- § 24 SchwbAV 1988 - Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
- § 25 SchwbAV 1988 - Hilfen in besonderen Lebenslagen
- II.
Leistungen an Arbeitgeber - § 26 SchwbAV 1988 - Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
- § 26a SchwbAV 1988 - Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
- § 26b SchwbAV 1988 - Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
- § 26c SchwbAV 1988 - Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
- § 27 SchwbAV 1988 - Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen
- III.
Sonstige Leistungen - § 27a SchwbAV 1988 - Leistungen an Integrationsfachdienste
- § 28 SchwbAV 1988 - Leistungen zur Durchführung der psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen
- § 28a SchwbAV 1988 - Leistungen an Inklusionsbetriebe
- § 29 SchwbAV 1988 - Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
- 3. Unterabschnitt
(weggefallen)
- Dritter Abschnitt
Ausgleichsfonds - 1. Unterabschnitt
Gestaltung des Ausgleichsfonds - § 35 SchwbAV 1988 - Rechtsform
- § 36 SchwbAV 1988 - Weiterleitung der Mittel an den Ausgleichsfonds
- § 37 SchwbAV 1988 - Anwendung der Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung
- § 38 SchwbAV 1988 - Aufstellung eines Wirtschaftsplans
- § 39 SchwbAV 1988 - Feststellung des Wirtschaftsplans
- § 40 SchwbAV 1988 - Ausführung des Wirtschaftsplans
- 2. Unterabschnitt
Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln des Ausgleichsfonds - 3. Unterabschnitt
Verfahren zur Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds
- 1. Unterabschnitt
- Vierter Abschnitt
Schlußvorschriften