SGB 2 - Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)

Die wichtigsten Fragen zum SGB 2

  • Was ist das Sozialgesetzbuch II (SGB II)?
    Das SGB II (Sozialgesetzbuch II) regelt, unter welchen Voraussetzungen man ein Recht auf bestimmte Hilfeleistungen vom Staat hat, wenn man in Deutschland z. B. seinen Job verliert.
  • Wie ist das SGB II aufgebaut?
    Das Sozialgesetzbuch II enthält insgesamt 11 Kapitel, die teilweise noch in Abschnitte und Unterabschnitte unterteilt sind.
  • Was ist Hartz IV bzw. ALG II?
    Hartz IV ist der umgangssprachliche Begriff für Arbeitslosengeld II und steht für die Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Über das SGB 2

Grundsicherung für Arbeitsuchende – SGB II

Wer in Deutschland seinen Job verliert, keinen Arbeitsplatz findet oder sich mit dem eigenen Einkommen den Lebensunterhalt nicht finanzieren kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf bestimmte Hilfeleistungen vom Staat. Das SGB II (Sozialgesetzbuch II) regelt, unter welchen Voraussetzungen man diese Hilfen in Anspruch nehmen kann. Hierzu gehören neben finanziellen Hilfen auch Beratungsleistungen und Hilfen zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit. Somit ist das SGB II die rechtliche Grundlage der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das SGB II ist ein relativ junges Gesetzbuch, es trat am 1. Januar 2005 in Kraft.

Was ist Hartz IV bzw. ALG II?

Um es kurz zu machen: ein und dasselbe. Hartz IV ist der umgangssprachliche Begriff für Arbeitslosengeld II. Zurückzuführen ist dieser Begriff auf Peter Hartz, der an der Ausarbeitung des Gesetzes für das ALG II mitgewirkt hat.

Das ALG II setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen:

  • Regelbedarf: Ausgaben pro Person pro Tag
  • Mehrbedarfe: Kosten für besondere Lebenslagen, z. B. medizinische Angelegenheiten
  • Einmalbedarf: Kosten, die einmal gezahlt werden, z. B. Erstausstattung Wohnung
  • Bedarf für Unterkunft und Heizung
  • Bedarf für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen
Wie ist das SGB II aufgebaut?

Das Sozialgesetzbuch II enthält insgesamt 11 Kapitel, die teilweise noch in Abschnitte und Unterabschnitte unterteilt sind.

Kapitel 1 Fördern und Fordern
Kapitel 2 Anspruchsvoraussetzungen
Kapitel 3 Leistungen
Kapitel 4 Gemeinsame Vorschriften und Leistungen
Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht
Kapitel 6 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, datenschutzrechtliche Verantwortung
Kapitel 7 Statistik und Forschung
Kapitel 8 Mitwirkungspflichten
Kapitel 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
Kapitel 10 Bekämpfung von Leistungsmissbrauch
Kapitel 11 Übergangs- und Schlussvorschriften