SGB 8 - Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Die wichtigsten Fragen zum SGB 8

  • Was ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch?
    Das Achte Buch Sozialgesetzbuch enthält Regelungen zur Kinder- und Jugendhilfe.
  • Was ist der Unterschied zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)?
    Es handelt sich dabei nicht um zwei einzelne Gesetze, vielmehr ist das SGB VIII ein Teil (Artikel 1) des KJHG.
  • Was beinhaltet das SGB VIII?
    Das SGB VIII definiert Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, Träger, Zuständigkeiten und enthält Straf- und Bußgeldvorschriften.
  • Was sind die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe?
    Dazu gehören u. a. Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienförderung, Kindertagesbetreuung und Erziehungshilfen.
  • Welche anderen Gesetze enthalten Regelungen zur Kinder- und Jugendhilfe?
    Auf Landesebene gibt es Ergänzungen zum KJHG, außerdem finden sich Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz.

Über das SGB 8

Was ist das SGB VIII? – Ziele und Bedeutung

Das SGB VIII ist das Achte Buch des Deutschen Sozialgesetzbuches und enthält alle wichtigen Regelungen und Vorgaben rund um die Kinder- und Jugendhilfe. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen soll durch die im SGB VIII genannten Mittel und Hilfen sichergestellt werden. Insbesondere nimmt das SGB VIII Jugendämter in die Pflicht, solche Hilfen bereitzustellen und damit Kinder und Jugendliche sowie deren Sorgeberechtigte zu unterstützen.

Die Einführung des SGB VIII stellte einen bedeutenden Fortschritt für die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland dar. Das vorher geltende deutsche Jugendwohlfahrtsgesetz (seit 1961) hatte eher eine Kontrollfunktion, wohingegen das neue Gesetz sich als Hilfsangebot an Eltern und Sorgeberechtigte versteht.

SGB VIII oder KJHG – was ist der Unterschied?

Diese beiden Begriffe werden häufig als Synonyme verwendet. Das ist jedoch nicht ganz richtig. Das SGB VIII ist genau genommen ein Teil (Artikel 1) des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) aus dem Jahr 1990. In den neuen Bundesländern gilt das KJHG bereits seit der Wiedervereinigung im Oktober 1990, in den alten Bundesländern ist es seit Januar 1991 in Kraft und ersetzt das bis dahin geltende deutsche Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG).

Seitdem durchlebte das KJHG eine Vielzahl von Änderungen: Bis 2012 wurde es etwa 40 Mal überarbeitet. Wesentliche Änderungen gab es insbesondere:

  • 1992 durch die Überarbeitung des Schwangeren- und Familienrechts
  • 2004 durch die Einführung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG)
  • 2005 durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK)
  • 2008 im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes (KiföG)
Was steht im SGB VIII?

Am Anfang des SGB VIII steht ein allgemeiner Teil, der unter anderem das Recht auf Erziehung von Kindern und Jugendlichen festlegt, die Aufgaben der Jugendhilfe bestimmt und Begriffe definiert (z. B. Unterscheidung Kind – Jugendlicher – junger Volljähriger – junger Mensch).

Die Kapitel 2 und 3 des SGB VIII befassen sich mit den Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Dazu gehören z. B.:

  • Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
  • Familienförderung
  • Kindertagesbetreuung
  • Erziehungshilfen
  • Vormundschaft und Beistandschaft
Im vierten Kapitel geht es um Datenschutz, im fünften werden die Träger der Jugendhilfe benannt. Kapitel 6 behandelt die Aufgaben der Länder und des Bundes. In den Kapiteln 7 bis 11 folgen u. a. Themen wie Zuständigkeit, Kostenbeteiligung, Statistik sowie Straf- und Bußgeldvorschriften.

Kinder- und Jugendhilfe in anderen Gesetzen

In den einzelnen Bundesländern gibt es als Ergänzung zum KJHG und damit zum SGB VIII verschiedene Ausführungsgesetze. Sie bestimmen im Wesentlichen, welche Träger bzw. Institutionen dafür zuständig sind, die Bestimmungen des KJHG durchzuführen. Es handelt sich dabei insbesondere um die Jugendämter. In Berlin handelt es sich z. B. um das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG, 2001), in Bayern um das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG, 2006).

Darüber weisen folgende Gesetze Bezüge zur Kinder- und Jugendhilfe auf: