SGB 1 - Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

Die wichtigsten Fragen zum SGB 1

  • Was ist das SGB I?
    Das SGB I soll unter anderem zu sozialer Gerechtigkeit sowie zu sozialer Sicherheit verhelfen.
  • Wie ist das SGB I aufgebaut?
    Das SGB I ist in vier Abschnitte unterteilt, die wiederum in einzelne Titel untergliedert sind.

Über das SGB 1

Was ist das SGB I?

Das Sozialgesetzbuch I (SGB I) enthält hauptsächlich allgemeine Regelungen, die die Aufgaben des Sozialgesetzbuches insgesamt beschreiben. So soll das Gesetz unter anderem zu sozialer Gerechtigkeit sowie zu sozialer Sicherheit verhelfen. Was genau zu den Zielen des SGB I zählt, ist in § 1 SGB I geregelt:

  • menschenwürdiges Dasein sichern
  • gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit schaffen
  • Familie schützen und fördern
  • Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit ermöglichen
  • besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abwenden oder ausgleichen
Es beinhaltet zudem die Aufgabe, für die erfolgreiche Umsetzung dieser Ziele die erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen zu schaffen und den bedürftigen Bürgern zugänglich zu machen.

Wie ist das SGB I aufgebaut?

Das SGB I ist in vier Abschnitte unterteilt, die wiederum in einzelne Titel untergliedert sind.

Abschnitt 1: Aufgaben des Sozialgesetzbuchs und soziale Rechte

Der erste Abschnitt widmet sich zunächst den Aufgaben des Sozialgesetzbuchs. Hier ist beschrieben, wer eine Bildungs- und Arbeitsförderung, z. B. eine Beratung bei der Wahl des Bildungswegs oder eine individuelle Förderung zur beruflichen Weiterbildung, erhält.

Zudem wird festgehalten, dass jeder ein Recht auf Zugang zur Sozialversicherung hat. Darunter zählen unter anderem die Kranken-, Pflege-, Unfall-, und Rentenversicherung.

Abschnitt 2: Allgemeines über Sozialleistungen und Leistungsträger

In Abschnitt zwei werden anschließend die Leistungsarten der Sozialleistungen beschrieben. Diese teilen sich auf in Geld-, Sach- und Dienstleistungen. Auch die Leistungsträger, also wer für die Auszahlung und Bearbeitung von Sozialleistungen zuständig ist, sind hier festgehalten. Der Abschnitt gibt eine Übersicht darüber, welche Leistungsmöglichkeiten es in Deutschland gibt und wie umfassend diese sind. So ist es möglich, für fast jeden Lebensbereich Leistungen durch den Staat zu erhalten, wie etwa Leistungen zur Ausbildungsförderung, von der Pflegeversicherung oder bei Arbeitslosigkeit.

Abschnitt 3: Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs

In Absatz 1 wird zwar erwähnt, dass z. B. jeder ein Recht auf Zugang zur Sozialversicherung hat, doch wer genau jeder ist, wird erst in Abschnitt 3 definiert. Demnach gilt das Sozialgesetzbuch für alle Personen, die ihren Wohnort oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs haben.

Abschnitt 4: Übergangs- und Schlussvorschriften

Im vierten und letzten Abschnitt findet man eine Auflistung der besonderen Teile des Gesetzbuches, Überleitungsvorschriften und Angaben zum Inkrafttreten.